Das einstufige Ausfuhrverfahren ist ein vereinfachtes zollrechtliches Verfahren, das für den Export von Waren mit einem Wert bis zu 3.000 Euro und einem Gewicht von höchstens 1.000 Kilogramm angewendet werden darf. Es ermöglicht, die gesamte Ausfuhranmeldung direkt bei der Ausgangszollstelle vorzunehmen, anstatt – wie im zweistufigen Verfahren – sowohl bei einer Binnenzollstelle als auch an der Grenze. Dieses Verfahren dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Exportprozesses und ist insbesondere für kleinere Exporteure oder für den Versand von Waren mit geringem Wert gedacht. Es darf nur dann angewendet werden, wenn keine handelspolitischen Beschränkungen wie Embargos, Ausfuhrverbote oder besondere Genehmigungspflichten bestehen.
Typische Begriffe, die im Kontext des einstufigen Ausfuhrverfahren verwendet werden, sind: EORI-Nummer, ATLAS, Drittland und ABD
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