Registrieren
Anmelden

ABD: Definition und Beispiele

Was ist ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD)?

Das ABD (Abkürzung für Ausfuhrbegleitdokument) ist eines der wichtigsten Zolldokumente im internationalen Außenhandel. Es dient als offizieller Beleg dafür, dass Waren legal aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) in ein Drittland (z. B. die Schweiz, Großbritannien oder die USA) exportiert werden dürfen.

Das ABD wird elektronisch über das Zollsystem ATLAS erstellt. Sobald die Ware die Außengrenze der EU physisch verlässt, scannt die Ausgangszollstelle das Dokument. Dadurch wird der elektronische Ausgangsvermerk (AGV) generiert. Dieser Vermerk ist für Unternehmen steuerrechtlich essenziell, da er als Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung der Exportlieferung dient.

Ab wann wird ein ABD zwingend benötigt?

Nicht jede Sendung in ein Drittland erfordert sofort ein vollwertiges Ausfuhrbegleitdokument. Die Notwendigkeit hängt primär vom statistischen Warenwert und dem Gewicht der Sendung ab. Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Grenzwerte im Überblick:

Warenwert / GewichtRechtliche VorgabeVerfahrensart
Unter 1.000 EUR
(und unter 1.000 kg)
Die Ausfuhr kann mündlich oder formlos direkt an der Grenzzollstelle angemeldet werden. Ein ABD ist nicht zwingend erforderlich.Formlose Ausfuhr
Ab 1.000 EUR
(oder über 1.000 kg)
Gesetzliche Pflicht! Die Ausfuhr muss zwingend elektronisch via ATLAS angemeldet und ein ABD erstellt werden.Einstufiges oder zweistufiges Verfahren
Ab 3.000 EURDie Ware muss zwingend vorab der lokalen Binnenzollstelle (Ausfuhrzollstelle) zur Beschauung gemeldet werden.Zweistufiges Verfahren (Pflicht)

Der Lebenszyklus eines ABD: In 4 Schritten durch den Zoll

Um die Verweildauer Ihrer Nutzer zu erhöhen, visualisiert dieses interaktive Element den exakten Ablauf einer Zollanmeldung mit einem ABD:

💻
Schritt 1

ATLAS-Anmeldung

Der Exporteur oder die Spedition übermittelt die Zolldaten elektronisch an das ATLAS-System.

📄
Schritt 2

ABD & MRN Erhalt

Der Zoll prüft die Daten und gibt das ABD frei. Es enthält die wichtige MRN-Nummer (Barcode).

🚛
Schritt 3

Grenz-Scan

Beim Verlassen der EU-Außengrenze scannt die Ausgangszollstelle den MRN-Barcode des ABDs.

Schritt 4

Ausgangsvermerk

Das System generiert den AGV. Die steuerfreie Ausfuhr ist damit rechtssicher bewiesen.

Was ist die MRN-Nummer auf dem ABD?

Das Herzstück jedes Ausfuhrbegleitdokuments ist die **MRN** (Movement Reference Number – dt. *Versandverfahrens-Bezugnummer*). Sie wird oben rechts auf dem Dokument als einzigartige ID sowie als Barcode abgedruckt. Über diese 18-stellige Kombination kann jede Zollstelle in Europa sowie der Exporteur selbst den aktuellen Status der Sendung in Echtzeit nachverfolgen.

Einstufiges vs. Zweistufiges Ausfuhrverfahren

Je nach logistischer Konstellation und Warenwert unterscheidet der Zoll bei der Erstellung des ABD zwischen zwei Prozessen:

VerfahrensartAblauf & ZuständigkeitVoraussetzung
Einstufiges VerfahrenAusfuhrzollstelle und Ausgangszollstelle fallen zusammen. Die Daten werden elektronisch übermittelt, die Ware wird direkt an der Grenze abgefertigt.Warenwert unter 3.000 EUR und Grenzzollstelle im eigenen Land.
Zweistufiges Verfahren1. Stufe: Anmeldung bei der lokalen Binnenzollstelle am Ort des Exporteurs (Gestellung).
2. Stufe: Finale Bestätigung und Scan an der tatsächlichen EU-Außengrenze.
Verpflichtend ab 3.000 EUR oder bei Nutzung von Grenzzollstellen im EU-Ausland.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum ABD

Wie lange ist ein Ausfuhrbegleitdokument gültig?

Ein ABD hat kein festes Ablaufdatum. Allerdings überwacht der Zoll offene Vorgänge. Wenn die Ware nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Freigabe die EU-Außengrenze passiert, leitet das ATLAS-System automatisch ein sogenanntes Nachforschungsverfahren ein und das Dokument kann ungültig werden.

Wer darf ein ABD erstellen?

Grundsätzlich kann jeder Exporteur die Zollanmeldung selbst über das ATLAS-Portal vornehmen. Da Fehler bei der Zolltarifnummer (HS-Code) oder den Werten jedoch zu massiven Verzögerungen an der Grenze oder Bußgeldern führen können, beauftragen die meisten Unternehmen eine erfahrene Zollspedition wie DAGO Express mit der Erstellung.

Welche Dokumente werden für die Erstellung benötigt?

Für die elektronische Beantragung des ABD benötigt die Spedition bzw. das Zollamt die Handelsrechnung (Commercial Invoice), eine detaillierte Packliste (Gewichte und Maße) sowie ggf. Ursprungsnachweise oder Ausfuhrgenehmigungen bei beschränkten Gütern.

Internationaler Speditionsversand inklusive Zollabwicklung

Egal ob Schweiz, UK oder weltweiter Export – DAGO Express kümmert sich nicht nur um den sicheren Straßentransport, sondern auf Wunsch auch um die vollständige, digitale Erstellung Ihres Ausfuhrbegleitdokuments (ABD). Nutzen Sie unseren Frachtrechner oder kontaktieren Sie unsere Zoll-Experten.

Typische Begriffe, die im Kontext des ABD verwendet werden, sind: Ausgangsland, CMR-Frachtbrief, EORI-Nummer und Exportversand

chevron-right