DDP steht für „Delivered Duty Paid“ und ist eine international gültige Lieferbedingung (Incoterm-Klausel), die regelt, dass der Verkäufer sämtliche Kosten, Risiken und Formalitäten bis zur Anlieferung der Ware an den vereinbarten Bestimmungsort übernimmt. Diese Verpflichtung umfasst Transport, Ausfuhr- und Einfuhrzollabwicklung, Zahlung von Zöllen, Steuern sowie alle notwendigen Genehmigungen. Damit trägt der Verkäufer die größtmögliche Verantwortung im gesamten Lieferprozess, während der Käufer lediglich die Lieferung am Zielort entgegennimmt. Für den Käufer bedeutet dies maximalen Komfort, da er sich weder um Logistik noch um Zollformalitäten kümmern muss.
Typische Begriffe, die im Kontext von DAP Incoterm verwendet werden, sind: Luftfracht, Seefracht, DAT und DAP