Die Klausel DAP steht für „Delivered at Place“ (geliefert benannter Ort) und gehört zu den am häufigsten genutzten Klauseln der von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebenen Incoterms® 2020. Sie kann für jede Transportart (Seeverkehr, Luftfracht, Schienen- oder Straßentransport) sowie für den Multimodaltransport eingesetzt werden.
Beim DAP Incoterm trägt der Verkäufer das maximale Risiko bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Erst wenn die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel bereit zur Entladung am benannten Ort zur Verfügung gestellt wird, gehen Kosten und Gefahren auf den Käufer über.
Um Missverständnisse und Standgelder am Bestimmungsort zu vermeiden, ist eine exakte vertragliche Definition des Übergabepunktes entscheidend. Die folgende Tabelle schlüsselt die Pflichten von Verkäufer und Käufer präzise auf:
| Logistischer Schritt | Verkäufer (Exporteur) | Käufer (Importeur) |
|---|---|---|
| Verpackung & Verladung | Verpflichtet (inkl. Kosten) | Keine Pflichten |
| Exportzollabwicklung | Verpflichtet (Zoll, Dokumente) | Keine Pflichten |
| Haupttransport (Vor-/Hauptlauf) | Zahlt & organisiert den Transport | Keine Pflichten |
| Importzollabwicklung | Keine Pflichten | Verpflichtet (Zölle, Steuern, Einfuhr) |
| Entladung am Bestimmungsort | Keine Pflichten (außer vertraglich fixiert) | Verpflichtet (Trägt Kosten & Risiko) |
Verkäufer zahlt Transport und trägt volles Risiko für Transportschäden.
Achtung: Käufer muss den Zoll abwickeln. Verzögerungen gehen zu Lasten des Käufers.
Sobald der Lkw bereitsteht, wechselt das Risiko. Die Entladung obliegt dem Käufer.
Gemäß den Incoterms 2020 muss der Käufer die Ware entladen. Hat der Verkäufer im Frachtvertrag mit seiner Spedition die Entladung inkludiert, kann er diese Kosten im Nachhinein nicht ohne Weiteres vom Käufer zurückverlangen, es sei denn, dies wurde im Kaufvertrag gesondert vereinbart.
Zudem gilt: Stockt die Importverzollung durch ein Versäumnis des Käufers, trägt dieser alle daraus resultierenden Standgelder (Demurrage/Detention), obwohl die Ware physisch den Lieferort noch nicht erreicht hat.
Mit der Einführung der Incoterms 2020 wurde die Klausel DAT (Delivered at Terminal) in DPU (Delivered at Place Unloaded) umbenannt. Der fundamentale Unterschied zu DAP liegt ausschließlich in der Entladepflicht:
Wer schließt bei DAP die Transportversicherung ab?
Im Gegensatz zu CIF oder CIP verpflichtet die DAP-Klausel weder den Verkäufer noch den Käufer rechtlich zum Abschluss einer Transportversicherung. Da der Verkäufer jedoch das Risiko bis zum Bestimmungsort trägt, liegt es in seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse, eine Versicherung abzuschließen.
Ist DAP für Akkreditivgeschäfte (Letter of Credit) geeignet?
Nur bedingt. Da der Gefahrenübergang erst am finalen Bestimmungsort im Importland stattfindet, erhält der Verkäufer Transportdokumente (wie den CMR-Frachtbrief) oft erst sehr spät. Für dokumentäre Zahlungsbedingungen sind F-Klauseln (FOB, FCA) meist besser geeignet.
Weitere Incoterms: FCA Incoterm, EXW Incoterm und DPU Incoterm