Der Incoterm CIP – Carriage and Insurance Paid To regelt klar, wer beim internationalen Warenversand Kosten, Risiken und Versicherungen übernimmt. Besonders relevant ist CIP überall dort, wo der Verkäufer den Transport organisiert, der Käufer aber früh das Risiko trägt. Seit den Incoterms® 2020 wurde CIP zudem deutlich aufgewertet, da nun ein umfassender Versicherungsschutz vorgeschrieben ist. Wer CIP richtig anwendet, vermeidet Haftungsfallen, Streitfälle und Versicherungslücken. Dieser Leitfaden erklärt CIP vollständig, praxisnah und rechtssicher – mit Fokus auf Transport, Gefahrübergang und Versicherung.
CIP bedeutet, dass der Verkäufer den Transport und eine umfassende Transportversicherung bis zum benannten Bestimmungsort bezahlt, während das Risiko bereits nach Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer übergeht.
Bei CIP kümmert sich der Verkäufer um den gesamten Haupttransport der Ware. Er organisiert den Frachtführer und trägt alle Transportkosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Das gilt unabhängig davon, ob der Transport per Lkw, Bahn, Schiff oder Flugzeug erfolgt. Auch kombinierte Transporte sind zulässig. Wichtig ist, dass der Bestimmungsort exakt definiert wird. Unklare Ortsangaben führen häufig zu Streit über Zuständigkeiten. Der Verkäufer erfüllt seine Lieferpflicht, sobald die Ware ordnungsgemäß übergeben und versendet wurde. Der physische Besitz beim Käufer ist dafür nicht erforderlich.
Ein zentrales Merkmal von Incoterm CIP ist die Trennung von Kosten- und Gefahrübergang. Das Risiko geht bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Ab diesem Moment haftet der Käufer für Verlust oder Beschädigung der Ware. Dennoch bezahlt der Verkäufer weiterhin den Transport. Diese Konstellation ist für viele Käufer überraschend. Deshalb sollte sie vertraglich klar kommuniziert werden. Gerade bei multimodalen Transporten ist der erste Frachtführer eindeutig zu benennen. Nur so lassen sich Haftungsfragen sauber klären.
Die Kostenverteilung bei CIP Incoterm folgt festen Regeln. Der Verkäufer trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort. Dazu zählen Fracht, Verpackung und Ausfuhrabwicklung. Der Käufer übernimmt dagegen Einfuhrabgaben, Zölle und die Einfuhrverzollung. Auch Kosten für Transitländer können dem Käufer zufallen. Besonders bei Drittlandtransiten ist Vorsicht geboten. Diese Regelung entspricht CPT B7. Eine klare Kostenübersicht schützt beide Seiten vor unerwarteten Zusatzkosten.
| Kostenpunkt | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Haupttransport | ✓ | |
| Exportabwicklung | ✓ | |
| Transportversicherung | ✓ | |
| Importzoll & Einfuhr | ✓ | |
| Weitertransport ab Bestimmungsort | ✓ |
CIP wurde mit den Incoterms® 2020 wesentlich verschärft. Der Verkäufer muss nun eine All-Risk-Versicherung nach Institute Cargo Clauses A abschließen. Früher reichte eine Mindestdeckung nach Klausel C aus. Diese Änderung erhöht den Schutz des Käufers deutlich. Die Versicherung muss den Transportweg abdecken, ab dem der Käufer das Risiko trägt. Damit wird eine zentrale Schwachstelle älterer CIP-Verträge geschlossen. Beim verwandten Incoterm CIF gilt diese Verschärfung ausdrücklich nicht.
Die Versicherungssumme muss mindestens 110 % des Warenwertes betragen. Maßgeblich ist der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Die Währung des Vertrages ist ebenfalls verbindlich. Der Verkäufer muss dem Käufer den Versicherungsabschluss nachweisen. In manchen Ländern sind jedoch ausländische Versicherer nicht zugelassen. In solchen Fällen spricht man von „non-admitted insurance“. Das kann zu erheblichen Problemen führen. Ist dies absehbar, empfiehlt sich statt CIP der Incoterm CPT, bei dem der Käufer selbst versichert.
Theoretisch versichert jede Partei nur ihren Risikobereich. In der Praxis führt das häufig zu Deckungslücken. Besonders kritisch ist der Moment des Gefahrübergangs. Versicherer streiten dann oft über Zuständigkeiten. Eine durchgängige Transportversicherung verhindert solche Konflikte. Verkäufer und Käufer können die Kosten dafür vertraglich aufteilen. Diese Lösung ist zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Sie sorgt für klare Haftung und schnelle Schadenregulierung.
CIP ist ein leistungsstarker Incoterm, der Transportkomfort und Versicherungsschutz kombiniert. Gleichzeitig erfordert er präzise Vertragsgestaltung. Besonders der frühe Gefahrübergang wird oft unterschätzt. Seit den Incoterms® 2020 bietet CIP jedoch einen deutlich höheren Schutz durch die verpflichtende All-Risk-Versicherung. Wer Übergabeort, Bestimmungsort und Versicherung sauber definiert, nutzt CIP rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.
Weitere Incoterms: FCA Incoterm, EXW Incoterm und DAP Incoterm
CIP steht für „Carriage and Insurance Paid to“ und bedeutet auf Deutsch „Frachtfrei versichert bis“. Der Verkäufer trägt dabei die Kosten für den Transport und die Versicherung bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
Beim CIP Incoterm ist der Verkäufer verpflichtet, die Transportversicherung auf eigene Kosten abzuschließen. Die Versicherung muss den Käufer jedoch direkt begünstigen, damit dieser im Schadensfall Ansprüche geltend machen kann.
Der Gefahrenübergang erfolgt bereits bei der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung, obwohl der Verkäufer die Frachtkosten weiter zahlt.
Der Verkäufer muss eine Versicherung abschließen, die mindestens 110 % des Vertragspreises abdeckt. Als Währung muss diejenige gewählt werden, die auch im Kaufvertrag für die Ware vereinbart wurde.
Ja, der CIP Incoterm ist ausdrücklich für multimodale Transporte und somit ideal für den Containertransport geeignet. Da die Übergabe oft an Terminals erfolgt, bildet CIP die Praxis besser ab als rein maritime Klauseln.
Seit den Incoterms 2020 ist für CIP standardmäßig eine All-Risk-Versicherung gemäß ICC Clause A vorgeschrieben. Dies unterscheidet CIP deutlich von CIF, wo weiterhin nur eine Mindestdeckung verlangt wird.
Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Verkäufer bei CIP zusätzlich zur Fracht auch die Versicherung organisieren und bezahlen muss. Bei CPT liegt die Verantwortung für die Versicherung der Ware allein beim Käufer.
Beim CIP Incoterm ist der Käufer für die Einfuhrverzollung sowie die Zahlung aller anfallenden Zölle und Steuern verantwortlich. Der Verkäufer ist lediglich für die Ausfuhrabfertigung im Ursprungsland zuständig.
Die Kosten für die Entladung am Bestimmungsort trägt der Verkäufer nur dann, wenn dies im Frachtvertrag so vereinbart wurde. Andernfalls fallen diese Kosten in den Verantwortungsbereich des Käufers.
Der Bestimmungsort sollte so präzise wie möglich benannt werden, zum Beispiel: „CIP, Musterstraße 1, 12345 Stadt, Deutschland, Incoterms 2020“. Ungenaue Angaben können zu Streitigkeiten über den Endpunkt der Kostentragung führen.