Der Incoterm EXW (Ex Works) – auf Deutsch „Ab Werk“ – gehört zu den am häufigsten verwendeten Klauseln der International Chamber of Commerce (ICC). Er legt fest, dass der Verkäufer seine Pflicht erfüllt hat, sobald er die Ware dem Käufer an einem vereinbarten Ort (meist dem eigenen Werk, der Fabrik oder dem Lager) zur Verfügung stellt.
Für den Verkäufer bedeutet EXW die minimale Verpflichtung, während der Käufer fast alle Kosten und Risiken des gesamten Transportwegs von der Abholung bis zum Zielort tragen muss.
Wer trägt welche Kosten und Gefahren? Die folgende Tabelle schlüsselt die exakten Zuständigkeiten nach den offiziellen Incoterms 2020 auf:
| Transportschritt / Leistung | Kosten (Zahlung) | Risiko (Gefahrenübergang) |
|---|---|---|
| Exportverpackung & Kennzeichnung | Verkäufer | Verkäufer |
| Bereitstellung zur Abholung am Werk | Verkäufer | Hier endet das Verkäufer-Risiko |
| Verladung auf das Abholfahrzeug (Lkw) | Käufer | Käufer |
| Vortransport zum Hafen/Terminal | Käufer | Käufer |
| Ausfuhrabfertigung (Zoll / Export) | Käufer | Käufer |
| Haupttransport (Seefracht / Luftfracht) | Käufer | Käufer |
| Einfuhrzoll & Nachlauf zum Empfänger | Käufer | Käufer |
Obwohl EXW in der Theorie sehr einfach klingt, birgt die Klausel in der Praxis erhebliche Risiken für beide Seiten:
Empfehlung: Wenn Sie als Verkäufer die Ware sicher verladen möchten und die Ausfuhrdokumente selbst unter Kontrolle behalten wollen, nutzen Sie stattdessen die Klausel FCA (Free Carrier).
Nein. Der Verkäufer hat keine Pflicht zur Exportabfertigung. Er muss dem Käufer lediglich auf Anfrage und auf dessen Kosten bei der Beschaffung notwendiger Dokumente behilflich sein.
EXW kann theoretisch für jeden Verkehrsträger genutzt werden. Logistik-Experten raten im internationalen Containerverkehr jedoch dringend davon ab, da der Käufer oft keinen Zugriff auf die Hafenterminals im Abgangsland hat, um die Ware ordnungsgemäß abzufertigen. Hier ist die Klausel FOB oder FCA meist die bessere Wahl.