Gefahrgut betrifft uns täglich – ob auf der Straße, im Lager oder in der Luftfracht. Um Risiken zu vermeiden, ist das Verständnis zentral.
Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, die aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften eine Gefahr für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte darstellen. Der Transport, die Lagerung und der Umgang mit ihnen unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften.
Wer mit Gefahrgut zu tun hat, stößt auf viele Fachbegriffe. Einige davon sind gesetzlich definiert, andere stammen aus der Praxis. Um sicher und korrekt zu handeln, ist das Verständnis dieser Begriffe unerlässlich. Sie helfen, Risiken zu erkennen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Besonders wichtig sind sie für Transporteure, Lageristen, Logistiker und Notfallkräfte.
Ein zentraler Begriff ist UN-Nummer. Sie steht für eine vierstellige Zahl zur Identifikation eines Gefahrstoffs im internationalen Verkehr. Auch die Gefahrgutklasse ist wesentlich: Sie ordnet das Gefahrgut einer bestimmten Gruppe wie explosiv, giftig oder entzündlich zu. Diese Klassifizierung basiert auf internationalem Recht, etwa dem ADR für den Straßenverkehr.
Der Begriff ADR steht für das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Es regelt unter anderem Verpackung, Kennzeichnung und Transportdokumente. Für die Beförderung auf See gibt es die IMDG-Vorschriften, für den Luftverkehr die IATA-DGR. Jedes Verkehrsmittel hat also eigene Vorgaben.
Gefahrzettel sind Aufkleber mit Symbolen und Nummern. Sie zeigen auf einen Blick, welche Gefahr besteht. Ebenfalls wichtig: die Gefahrstoffverordnung. Sie ergänzt das Gefahrgutrecht und regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz.
Die Verpackungsgruppe gibt an, wie gefährlich ein Stoff ist: I steht für hohe, II für mittlere, III für geringe Gefahr. Die Freistellungsregelung erlaubt unter bestimmten Bedingungen vereinfachte Transportvorgaben. Auch der Begriff Kennzeichnungspflicht spielt eine Rolle. Sie stellt sicher, dass alle Beteiligten wissen, mit welchem Stoff sie es zu tun haben.
LQ (Limited Quantities) bezeichnet kleine Mengen gefährlicher Güter, die unter vereinfachten Bedingungen transportiert werden dürfen. Sondervorschriften wiederum erlauben Ausnahmen – etwa für Haushaltsprodukte oder Batterien. Die Beförderungseinheit ist die Kombination aus Fahrzeug und Ladegut, auf die viele Vorschriften abzielen.
Gefahrgutbeauftragter ist ein weiterer wichtiger Begriff. Unternehmen müssen ihn benennen, wenn sie regelmäßig Gefahrgut transportieren oder lagern. Er achtet auf Schulung, Dokumentation und Einhaltung der Vorschriften. Ebenfalls entscheidend: die Betriebsanweisung. Sie erklärt Mitarbeitern den sicheren Umgang mit Gefahrgut.
Gefahrgut sind Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände, die beim Transport Gefahren für Menschen, Tiere oder die Umwelt darstellen können. Sie unterliegen speziellen Vorschriften und werden in neun verschiedene Gefahrgutklassen eingeteilt.
Beispiele für Gefahrgut sind explosive Stoffe wie Sprengstoff, entzündbare Flüssigkeiten wie Benzin, giftige Stoffe wie Pestizide, radioaktive Materialien und Lithium-Batterien. Auch Gase wie Propan oder Helium zählen dazu.
Ein Produkt gilt als Gefahrgut, wenn es aufgrund seiner Eigenschaften oder seines Zustands während des Transports eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt darstellt. Die Einstufung erfolgt nach gesetzlichen Regelungen wie dem ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter).
Gefahrgut bezeichnet Stoffe, die während des Transports gefährlich sind und spezielle Vorschriften erfordern. Gefahrstoffe hingegen sind Materialien, die unabhängig vom Transport aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt darstellen.