Wer chemische Produkte, Sprühdosen, Farben oder Reinigungsmittel transportieren muss, stößt in der Logistik schnell auf das Thema Gefahrgut nach ADR. Doch nicht jeder Gefahrguttransport erfordert die volle Vollausstattung des Lkw und einen Fahrer mit ADR-Schein. Die Regelung „Limited Quantities“ (LQ) – zu Deutsch „begrenzte Mengen“ – bietet eine der wichtigsten Erleichterungen in der Transportlogistik.
Erreicht eine Sendung die Kriterien für Limited Quantities, darf sie unter stark vereinfachten Bedingungen im Stückgutnetzwerk von DAGO Express transportiert werden. Das spart Zeit, bürokratischen Aufwand und bares Geld.
Die Regelung „Limited Quantities“ (festgelegt im ADR Kapitel 3.4) besagt, dass gefährliche Güter von bestimmten Pflichten des Gefahrgutrechts befreit sind, wenn sie in kleinen Mengeneinheiten (Innenverpackungen) abgefüllt und in einer stabilen Außenverpackung kombiniert werden.
Das Prinzip dahinter: Das Risiko einer massiven Umwelt- oder Sicherheitsgefährdung wird durch die Aufteilung auf viele kleine, separat verpackte Einheiten (z. B. 1-Liter-Flaschen statt eines 1000-Liter-Tanks) drastisch minimiert.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, gilt die Erleichterung nach ADR
Die maximale Menge pro Innenverpackung (z.B. Flasche, Dose) ist strikt begrenzt. Je nach UN-Nummer des Stoffes liegt diese Grenze meist bei 120 ml, 1 Liter oder maximal 5 Litern.
Das Bruttogewicht des fertigen Versandstücks (Karton inklusive Inhalt) darf 30 kg nicht überschreiten. Bei Tray-Verpackungen in Stretchfolie liegt das Limit bei 20 kg.
Jedes Versandstück muss auf der Außenseite gut sichtbar mit der LQ-Gefahrgutraute gekennzeichnet sein: Ein auf der Spitze stehendes Quadrat (Mindestmaß 10 x 10 cm) mit schwarzen Ecken oben und unten sowie einer weißen Mitte.
Um den logistischen und finanziellen Vorteil von Limited Quantities zu verstehen, hilft ein direkter Vergleich der gesetzlichen Auflagen beim Speditionsversand:
Obwohl Limited Quantities den Transport massiv erleichtert, trägt der Absender (Verlader) die rechtliche Verantwortung für die korrekte Deklaration und Verpackung. Wenn Sie eine LQ-Sendung über DAGO Express übergeben, beachten Sie bitte folgende Checkliste:
Zulässigkeit prüfen: Schauen Sie im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Produkts in Abschnitt 14. Dort steht exakt, ob und bis zu welcher Menge das Produkt als „Limited Quantity“ zugelassen ist (Spalte 7a der ADR-Stoffliste).
Stabile Außenverpackung: Die Innenverpackungen müssen in zusammengesetzten Verpackungen (z. B. starken Pappkartons) fixiert werden. Ein loser Transport von Flaschen auf einer Palette ist unzulässig.
Meldepflicht an die Spedition: Informieren Sie DAGO Express bereits bei der Auftragserteilung darüber, dass es sich um LQ-Ware handelt, und geben Sie das Bruttogewicht der Gefahrgut-Positionen präzise an.
Typische Begriffe, die im Kontext der Limited Quantities verwendet werden, sind: Sicherheitsdatenblatt, Warntafel und Spezialtransport
Nein. Die bekannte 1000-Punkte-Regel (ADR 1.1.3.6) ist eine Erleichterung für vollwertiges Gefahrgut in Standardverpackungen (z. B. Fässer oder Kanister). Limited Quantities (Kapitel 3.4) ist ein völlig eigenständiges Regelwerk. Der große Vorteil: LQ-Verpackungen werden bei der Berechnung der 1000-Punkte-Grenze überhaupt nicht mitgezählt!
Ja. Wenn Sie mehrere LQ-Kartons auf einer Palette stapeln und diese mit Stretchfolie sichern (sogenannte Umverpackung), muss die Außenseite der Folie ebenfalls mit dem LQ-Kennzeichen versehen werden. Zudem muss das Wort „UMVERPACKUNG“ (in Großbuchstaben, mindestens 12 mm hoch) gut lesbar auf der Folie angebracht sein, falls die Kennzeichen der einzelnen Kartons verdeckt sind.
Ja. Da für LQ-Ware keine speziellen ADR-Fahrzeuge mit orangenen Klapptafeln benötigt werden, können diese Sendungen problemlos im schnellen Stückgutnetzwerk oder per Express-Direktfahrt von DAGO Express befördert werden.