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Gefahrengutkennzeichnung: Definition und Beispiele

Was ist eine Gefahrengutkennzeichnung?

Die Gefahrgutkennzeichnung dient der eindeutigen Identifizierung gefährlicher Stoffe und Materialien beim Transport. Sie erfolgt durch standardisierte Symbole, Farben und Codes, die direkt auf Verpackungen oder Transportbehältern angebracht werden. Diese Kennzeichnungen sind essenziell für den sicheren Umgang mit Gefahrgut – sie informieren nicht nur das Transportpersonal, sondern auch Rettungskräfte im Ernstfall schnell und zuverlässig über die Art der potenziellen Gefährdung.

Was Sie über Gefahrengutkennzeichnung bei LKWs wissen müssen

Die Gefahrengutkennzeichnung bei LKWs ist ein zentraler Bestandteil des Gefahrguttransports auf der Straße. Sie dient dazu, alle Beteiligten – vom Fahrer über Einsatzkräfte bis zur Allgemeinheit – über Art und Risiken der transportierten Stoffe zu informieren. Grundlage ist das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Dieses regelt genau, wie Gefahrgut zu kennzeichnen ist.

Zu den wichtigsten Kennzeichnungen zählen orangefarbene Warntafeln mit UN-Nummern. Diese geben Auskunft über die Art des Stoffs und seine Gefährlichkeit. Ergänzt werden sie durch Gefahrzettel in Form von rautenförmigen Symbolen, die die Gefahrklasse anzeigen – etwa entzündlich, ätzend oder giftig. Diese Symbole sind international standardisiert.

Ein wichtiges Element ist die obere und untere Nummer auf der Warntafel. Die obere Nummer (Kemler-Zahl) zeigt die Art der Gefahr an, die untere (UN-Nummer) den konkreten Stoff. Beispielsweise steht „30/1202“ für Diesel oder Heizöl. So können Einsatzkräfte im Notfall gezielt reagieren.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für Transporte ab bestimmten Mengen. Schon geringe Mengen gefährlicher Stoffe müssen korrekt gekennzeichnet werden, wenn die Freigrenzen überschritten sind. Auch leere, nicht gereinigte Behälter mit Rückständen sind kennzeichnungspflichtig. Das erhöht die Sicherheit auf Deutschlands Straßen.

Die Verantwortung liegt beim Verlader, Fahrer und Transportunternehmen. Alle Beteiligten müssen sicherstellen, dass die Kennzeichnungen angebracht, sichtbar und wetterfest sind. Außerdem müssen sie regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert werden. Verblasste oder fehlende Schilder stellen ein Risiko dar – und eine Ordnungswidrigkeit.

Die Gefahrengutkennzeichnung betrifft nicht nur Tanklaster. Auch Container, Wechselbrücken und Fahrzeuge mit Stückgutladungen können kennzeichnungspflichtig sein. Besonders im Sammeltransport muss auf jede einzelne Stoffklasse geachtet werden. Hier sind spezielle Schulungen und ADR-Bescheinigungen für Fahrer vorgeschrieben.

Wichtig ist auch die Platzierung der Kennzeichen. Sie müssen seitlich, vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein. Gefahrzettel befinden sich an den Ladeeinheiten oder auf der Verpackung. So ist im Ernstfall schnell klar, wo sich welche Gefahren verbergen.

Typische Begriffe, die im Kontext der Gefahrengutkennzeichnung verwendet werden, sind: ADR-Schulung, ADR-Fahrzeug, Sicherheitsdatenblatt und Warntafel

Quelle:

bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-kennzeichnungen.html

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