Der Begriff „Frachtbrief“ bezeichnet ein zentrales Warenbegleitdokument im Güterverkehr, das im Rahmen eines Frachtvertrags erstellt wird und alle wesentlichen Informationen über eine transportierte Sendung enthält. Rechtlich ist der Frachtbrief im Handelsgesetzbuch (§ 407 ff. HGB) verankert und dient als Beförderungsdokument zwischen Absender und Frachtführer. Seine Bedeutung liegt insbesondere darin, dass er den Transportprozess dokumentiert, die Übergabe der Ware bestätigt und als Nachweis für Menge, Zustand und Eigentumsverhältnisse des Frachtguts fungiert.
Darüber hinaus erfüllt der Frachtbrief mehrere Funktionen gleichzeitig: Er ist Informationsträger für alle Beteiligten wie Spediteure, Lagerhalter und Empfänger, dient als Beweisdokument bei Streitfällen und übernimmt auch eine Quittungsfunktion für die ordnungsgemäße Übernahme der Ware. Trotz seiner zentralen Rolle kann er im modernen Frachtverkehr teilweise durch alternative Dokumente wie Lieferscheine oder Ladelisten ersetzt werden, ohne jedoch seine grundsätzliche Bedeutung im Logistikprozess zu verlieren.
Typische Begriffe, die im Kontext des Frachtbriefs verwendet werden, sind: Auftragsnummer, Direktfahrt, Notfalltransporte, LTL und Planensprinter