DDU (Delivered Duty Unpaid) ist eine veraltete Lieferklausel aus den Incoterms® 2000. Sie bedeutete vereinfacht: Der Verkäufer brachte die Ware bis zum benannten Bestimmungsort, während der Käufer Einfuhrabfertigung, Einfuhrabgaben und regelmäßig die Entladung übernahm. Seit den Incoterms® 2010 ist DDU keine aktuelle ICC-Klausel mehr; für neue Verträge wird meist DAP verwendet.
Vertragspartner können alte Klauseln weiterhin vereinbaren, wenn sie die Fassung eindeutig nennen. Empfehlenswert ist das bei neuen Verträgen nicht: „DDU“ ohne Jahreszahl kann zu Missverständnissen führen. Die saubere Schreibweise für einen Altvertrag wäre beispielsweise „DDU [genauer Ort], Incoterms® 2000“.
Die ICC ersetzte DDU zusammen mit DAF, DES und DEQ in der Fassung 2010 durch die neu gefassten Regeln DAT und DAP. In der aktuellen Fassung Incoterms® 2020 existiert DDU nicht.
| Aufgabe | Typischer Verantwortlicher bei DDU 2000 |
|---|---|
| Verpackung und Bereitstellung | Verkäufer |
| Ausfuhrabfertigung | Verkäufer |
| Haupttransport bis zum benannten Ort | Verkäufer |
| Risiko bis zur Bereitstellung am Ziel | Verkäufer |
| Einfuhrabfertigung und Einfuhrabgaben | Käufer |
| Entladung am Bestimmungsort | regelmäßig Käufer |
Die genaue Ortsangabe war entscheidend. Ein bloßer Städtename ließ offen, ob Werkstor, Terminal, Lager oder eine andere Stelle gemeint war. Diese Präzision ist auch bei aktuellen Klauseln unverzichtbar.
| Punkt | DDU, Incoterms® 2000 | DAP, Incoterms® 2020 |
|---|---|---|
| Status | veraltet | aktuell |
| Lieferung | am benannten Bestimmungsort | am benannten Bestimmungsort, bereit zur Entladung |
| Importabfertigung | Käufer | Käufer |
| Entladung | Käufer | Käufer |
| Empfohlene Verwendung | nur zur Auslegung alter Verträge | für neue Verträge |
In vielen praktischen Fällen bildet der DAP Incoterm die gewünschte Verteilung heute besser und eindeutig ab. Die Umstellung sollte trotzdem nicht durch bloßes Ersetzen der drei Buchstaben erfolgen: Ort, Transportkette, Zollpflichten und Nebenkosten gehören neu geprüft.
Bei DAP übernimmt der Käufer die Einfuhrabfertigung und Einfuhrabgaben. Bei DDP liegen diese Pflichten grundsätzlich beim Verkäufer; das kann in manchen Ländern rechtlich oder organisatorisch schwierig sein. DDU ähnelte in diesem Kernpunkt DAP, gehört aber zu einer alten Regelversion.
Der FCA Incoterm setzt den Liefer- und Gefahrübergang deutlich früher an und ist deshalb kein direkter Ersatz. CIP kombiniert einen frühen Gefahrübergang mit vom Verkäufer bezahltem Transport und Versicherung. Kosten- und Gefahrübergang müssen daher getrennt betrachtet werden.
In einem Vertrag aus dem Jahr 2008 steht „DDU Lager Käufer, Hamburg, Incoterms® 2000“. Der Verkäufer organisiert und trägt den Transport bis zu diesem Lager. Der Käufer erledigt die Einfuhr und trägt die zugehörigen Abgaben. Für einen neuen Vertrag sollten die Parteien stattdessen prüfen, ob „DAP Lager Käufer, vollständige Adresse, Incoterms® 2020“ ihrem Willen entspricht.
Meist wird DAP als funktional nächstliegende aktuelle Regel genannt. Ein Vertrag sollte dennoch vollständig geprüft werden, weil Details des Orts, der Entladung und der Zollabwicklung entscheidend sind.
Nach der früheren DDU-Systematik war der Käufer für Einfuhrabfertigung und Einfuhrabgaben verantwortlich. Maßgeblich bleiben jedoch der konkrete Vertrag und die ausdrücklich genannte Incoterms®-Fassung.
Es kann alte Vertragsabreden dokumentieren, ist für neue Geschäfte aber missverständlich. Nutzen Sie aktuelle Regeln mit genauer Ortsangabe und Jahresfassung.
Hinweis: Incoterms® ist eine eingetragene Marke der International Chamber of Commerce (ICC). Diese Übersicht ersetzt keine Vertrags- oder Rechtsberatung. Fachlicher Prüfstand: 10.08.2026. Quellen: ICC-Einführung zu Incoterms® 2010 und ICC Incoterms® 2020.
DDU (Delivered Duty Unpaid) ist eine veraltete Incoterms®-2000-Klausel. Für neue Verträge wird meist DAP mit genauer Ortsangabe und der Fassung Incoterms® 2020 verwendet. Der Käufer übernimmt bei der vergleichbaren DAP-Systematik Einfuhr und Entladung.