Der Incoterm CPT steht für „Carriage Paid To“ (auf Deutsch: „Frachtfrei bis“). Er gehört zu den von der Internationalen Handelskammer (ICC) definierten Klauseln für den internationalen Außenhandel. Das Besondere am CPT Incoterm ist, dass er für jede Transportart angewendet werden kann – egal ob Straßenfracht, Luftfracht, Seefracht oder den kombinierten intermodalen Verkehr.
Beim CPT-Versand trägt der Verkäufer die Kosten für den Transport der Ware bis zum benannten Bestimmungsort. Der kritische Punkt (und die häufigste Fehlerquelle): Der **Risiko- und Gefahrenübergang** erfolgt bereits viel früher, nämlich sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird.
Da beim CPT Incoterm der Ort des Kostenübergangs und der Ort des Risikoübergangs auseinanderfallen, ist eine präzise Trennung wichtig. Die folgende Übersicht visualisiert den exakten Ablauf:
Hier geht das RISIKO über! Sobald der Verkäufer die Ware an den ersten Spediteur übergibt, haftet der Käufer für Transportschäden.
Der Verkäufer ZAHLT! Die Frachtkosten für den gesamten Hauptlauf bis zum vereinbarten Zielort werden vom Verkäufer getragen.
Ankunft der Ware. Die Frachtpflicht des Verkäufers endet hier. Die Entladung der Ware übernimmt standardmäßig der Käufer.
Um Missverständnisse im Kaufvertrag zu vermeiden, regeln die Incoterms 2020 die Pflichten von Exporteur (Verkäufer) und Importeur (Käufer) bis ins kleinste Detail:
| Leistung / Verpflichtung | Wer trägt die Kosten? | Wer trägt das Risiko? |
|---|---|---|
| Verpackung & Exportfreimachung | Verkäufer | Verkäufer |
| Laden auf das 1. Transportmittel | Verkäufer | Verkäufer |
| Haupttransport (z. B. Spedition / Flug) | Verkäufer (frachtfrei) | Käufer (ab Übergabe an Frachtführer) |
| Transportversicherung | Keine Abschlusspflicht (optional Käufer) | Käufer |
| Einfuhrzölle & Importabfertigung | Käufer | Käufer |
| Entladung am Bestimmungsort | Käufer (sofern nicht im Frachtvertrag geregelt) | Käufer |
Im internationalen Handelsrecht kommt es oft zur Verwechslung eng verwandter Klauseln. Folgende Abgrenzungen sind für Exporteure wichtig:
Der Gefahrenübergang erfolgt in dem Moment, in dem die Ware physisch an den allerersten Frachtführer (die Spedition) übergeben wurde. Befindet sich die Ware danach im Hauptlauf (z. B. auf dem Schiff oder im Flugzeug) und erleidet einen Schaden, trägt der Käufer das finanzielle Risiko.
Nein, unter den CPT-Bedingungen besteht für den Verkäufer keine Pflicht, eine Transportversicherung abzuschließen. Da das Risiko ab dem ersten Frachtführer beim Käufer liegt, liegt es im eigenen Interesse des Käufers, sich um eine entsprechende Transportversicherung zu kümmern.
Der Verkäufer muss die Ware für den Export freimachen und die Exportzölle bezahlen. Die Abfertigung zur Einfuhr (Importzoll, Steuern und behördliche Genehmigungen im Zielland) liegen komplett im Aufgabenbereich des Käufers.