Der Incoterm CFR ist eine der klassischen Lieferklauseln für den internationalen Seehandel. Er gehört zu den vier Incoterms, die ausschließlich für den Transport per Schiff vorgesehen sind, mit klarem Fokus auf konventionelle Seefracht. CFR steht für „Cost and Freight“ – Kosten und Fracht. Der Verkäufer organisiert und bezahlt den Transport bis zum benannten Bestimmungshafen. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware geht jedoch bereits im Verschiffungshafen auf den Käufer über. Genau diese Trennung von Kosten- und Risikoverantwortung macht CFR erklärungsbedürftig und praxisrelevant.
CFR bedeutet „Cost and Freight“. Der Verkäufer zahlt die Fracht bis zum Bestimmungshafen, das Risiko geht jedoch bereits im Verschiffungshafen auf den Käufer über.
Der Incoterm CFR gehört zu den maritimen Lieferklauseln und ist ausschließlich für den Transport per Schiff vorgesehen. Er wird vor allem im konventionellen Seeverkehr eingesetzt, etwa bei Stückgut, Massengut oder Projektladungen. CFR steht für „Kosten und Fracht“, was bedeutet, dass der Verkäufer den Seetransport bis zum benannten Zielhafen organisiert und bezahlt. Die Lieferpflicht ist erfüllt, sobald die Ware im Verschiffungshafen an Bord des Schiffes übergeben wurde. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das volle Risiko. Diese klare Trennung zwischen Kosten- und Gefahrtragung ist typisch für CFR. In der Praxis wird CFR häufig im Rohstoffhandel genutzt, etwa bei Öl, Metallen oder Agrarprodukten. Besonders bei sogenannten „Strings of Sales“ kann der Verkäufer auch bereits verschiffungsbereite Ware beschaffen und weiterverkaufen.
CFR ist eine klassische Zweipunktklausel. Der Kostenpunkt und der Gefahrenpunkt liegen nicht am selben Ort. Der Verkäufer zahlt die Fracht bis zum Bestimmungshafen, während das Risiko bereits im Verschiffungshafen auf den Käufer übergeht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Ware vertragskonform an Bord des Schiffes übergeben wird. Ab diesem Moment haftet der Käufer für Verlust oder Beschädigung. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer weiterhin den Transport bezahlt. Besonders wichtig ist dieser Punkt bei Schäden auf See. Viele Käufer unterschätzen dieses Risiko. Deshalb ist eine klare vertragliche Regelung essenziell. Auch die genaue Benennung des Verschiffungshafens hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Beim Incoterm CFR ist der Verkäufer nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Das Risiko liegt beim Käufer, weshalb eine eigene Versicherung dringend empfohlen wird. In der Praxis wird CFR oft mit CIF verwechselt. Der Unterschied liegt in der Versicherung. Bei CIF muss der Verkäufer eine Transportversicherung zugunsten des Käufers abschließen. Dennoch bleibt auch bei CIF das Risiko rechtlich beim Käufer. Käufer sollten prüfen, ob sie selbst bessere Versicherungskonditionen erhalten als der Verkäufer. Große Importeure profitieren häufig von günstigeren Rahmenverträgen. Wer diese Möglichkeit hat, ist mit CFR oft flexibler und kosteneffizienter unterwegs. Die Versicherungsfrage sollte immer bewusst entschieden werden.
CFR Incoterm ist für klassische Seefracht konzipiert, nicht für Containertransporte. Der Grund liegt im Gefahrenübergang. Bei CFR gilt die Ware erst als geliefert, wenn sie an Bord des Schiffes ist. Container werden jedoch meist bereits am Terminal übergeben. Dort befindet sich die Ware bereits in fremder Obhut. Das Risiko verbleibt in dieser Phase beim Verkäufer, obwohl er keinen Einfluss mehr auf die Ware hat. Das kann zu Haftungsproblemen führen. Deshalb gilt CFR für Containertransporte als weniger geeignet. In Ausnahmefällen kann CFR dennoch verwendet werden, etwa bei klar geregelten Abläufen. In der Praxis ist jedoch CPT die bessere Wahl, da dort Risiko und Übergabezeitpunkt übereinstimmen.
Der Verkäufer trägt bei CFR alle Kosten bis zum Bestimmungshafen. Dazu gehören die Transportkosten ab Werk, sofern relevant, sowie alle Ausfuhrformalitäten. Auch Pre-Shipment-Inspections fallen in seinen Verantwortungsbereich. Er muss die Ware transportgerecht verpacken und kennzeichnen. Benötigt er Informationen oder Dokumente vom Käufer, trägt er die Kosten für deren Beschaffung. Zudem stellt er alle erforderlichen Liefer- und Transportdokumente aus. Dazu zählen Konnossemente oder Seefrachtbriefe. Diese Dokumente müssen dem Käufer ermöglichen, die Ware im Bestimmungshafen zu übernehmen oder weiterzuverkaufen. Sind Entladekosten im Frachtvertrag enthalten, muss der Verkäufer diese ebenfalls tragen.
Kostenübersicht Verkäufer (CFR)
| Kostenart | Verkäufer |
|---|---|
| Ausfuhrabfertigung | ✔ |
| Verpackung & Kennzeichnung | ✔ |
| Seefracht bis Bestimmungshafen | ✔ |
| Transportdokumente | ✔ |
| Entladung (nur wenn im Vertrag enthalten) | ✔ |
Der Käufer trägt bei CFR alle Kosten ab dem Gefahrenübergang. Dazu zählen insbesondere Einfuhrabgaben, Zölle und Steuern. Auch die Entladung im Bestimmungshafen gehört in der Regel zu seinen Pflichten. Kaigebühren und Leichterungskosten sind ebenfalls vom Käufer zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unterstützt der Verkäufer den Käufer mit zusätzlichen Dokumenten, muss der Käufer diese Kosten erstatten. Entstehen dem Verkäufer Mehrkosten durch Versäumnisse des Käufers, etwa bei verspäteten Informationen zur Verschiffung, muss der Käufer diese übernehmen. Eine klare Abstimmung im Vertrag verhindert spätere Konflikte. Transparenz bei der Kostenverteilung ist bei CFR besonders wichtig.
Kostenübersicht Käufer (CFR)
| Kostenart | Käufer |
|---|---|
| Einfuhrzölle & Steuern | ✔ |
| Entladung & Hafengebühren | ✔ |
| Transportversicherung | ✔ |
| Zusatzkosten durch Versäumnisse | ✔ |
CFR ist ein klassischer Incoterm für den Seeverkehr, der klare Regeln für Kosten und Risiken vorgibt. Der Verkäufer zahlt die Fracht, der Käufer trägt früh das Risiko. Genau das macht CFR attraktiv, aber auch erklärungsbedürftig. Wer CFR nutzt, sollte den Verschiffungshafen exakt benennen und die Versicherungsfrage bewusst klären. Für Containertransporte ist CFR meist nicht optimal. Richtig eingesetzt bietet CFR jedoch eine bewährte und transparente Lösung für den internationalen Seehandel.
Weitere Incoterms: FAS Incoterm, FCA Incoterm und FOB Incoterm
Die Abkürzung CFR steht für "Cost and Freight" und bedeutet, dass der Verkäufer die Frachtkosten bis zum Zielhafen bezahlt. Das Risiko für die Ware geht jedoch bereits beim Verladen im Verschiffungshafen auf den Käufer über.
Der Verkäufer übernimmt die Kosten für die Ausfuhrzollabfertigung im Ursprungsland. Die Einfuhrzollabfertigung sowie alle damit verbundenen Steuern und Abgaben im Bestimmungsland müssen vom Käufer getragen werden.
Nein, im Gegensatz zum CIF-Incoterm ist der Verkäufer beim CFR nicht zum Abschluss einer Transportversicherung verpflichtet. Der Käufer trägt ab der Verladung das volle Risiko und sollte sich eigenständig um Versicherungsschutz bemühen.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an Bord des Schiffes im vereinbarten Verschiffungshafen platziert wurde. Ab diesem Moment haftet der Käufer für alle Schäden, obwohl der Verkäufer die Fracht bis zum Zielhafen bezahlt.
Nein, die Klausel CFR ist laut ICC-Regelwerk ausschließlich für den Transport auf See- oder Binnenwasserwegen vorgesehen. Für den Luftverkehr oder kombinierten Verkehr sollte stattdessen die Klausel CPT (Carriage Paid To) genutzt werden.
Die Entladekosten im Bestimmungshafen trägt in der Regel der Käufer, sofern sie nicht bereits im Frachtvertrag des Verkäufers enthalten sind. Es ist ratsam, diese Details explizit im Kaufvertrag festzuhalten, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Der einzige Unterschied besteht darin, dass beim CIF-Incoterm der Verkäufer zusätzlich eine Transportversicherung zugunsten des Käufers abschließen muss. Beim CFR liegt die Verantwortung für den Versicherungsschutz allein beim Käufer.
Da der Verkäufer die Hauptfracht bezahlt und den Beförderungsvertrag abschließt, liegt die Wahl des Frachtführers und des Schiffes in seiner Verantwortung. Der Käufer hat beim CFR in der Regel keinen Einfluss auf die Auswahl der Reederei.
Da der Gefahrenübergang bereits im Exporthafen stattgefunden hat, trägt der Käufer das Risiko für Verzögerungen während der Seereise. Er muss auch für zusätzliche Lagerkosten oder Standgelder im Zielhafen aufkommen, falls diese anfallen.
Obwohl CFR oft für Container genutzt wird, empfiehlt die ICC die Klausel CPT, da die Übergabe meist an einem Terminal erfolgt. Beim CFR erfolgt die Lieferung formal erst "an Bord", was bei Containern oft schwer präzise zu terminieren ist.