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CFR Incoterm: Definition und Beispiele

CFR Incoterm 2020: Cost and Freight

Der CFR Incoterm (Abkürzung für „Cost and Freight“, zu Deutsch: „Kosten und Fracht“) ist eine der ältesten und am häufigsten genutzten Klauseln der von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebenen Incoterms® 2020. Er regelt weltweit standardisiert die Verteilung von Kosten, Risiken und Pflichten zwischen Verkäufer (Exporteur) und Käufer (Importeur) im internationalen See- und Binnenschiffstransport.

Wichtiger Grundsatz vorab: Der CFR Incoterm gehört zur Gruppe der sogenannten „C-Klauseln“ und ist ein sogenannter Zweipunktklausel-Incoterm. Das bedeutet, dass der Ort, an dem das Risiko auf den Käufer übergeht, nicht mit dem Ort übereinstimmt, bis zu dem der Verkäufer die Transportkosten tragen muss. CFR darf ausschließlich für den Schiffstransport angewendet werden.

CFR Incoterm: Kosten- vs. Gefahrenübergang

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Werk & Exporthafen

Gefahrenübergang ⚡
Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware im Abfolghafen sicher an Bord des Schiffes geladen ist.

🚢

Hauptlauf (Seetransport)

Kosten trägt der Verkäufer (bis Bestimmungshafen)

🏢

Bestimmungshafen

Kostenübergang 💰
Ab hier zahlt der Käufer Entladung, Importverzollung und den Nachlauf bis zum Endziel.

Pflichtenverteilung im Detail: Wer übernimmt was bei CFR?

Um Missverständnisse im internationalen Kaufvertrag zu verhindern, grenzen die Incoterms die Pflichten exakt ab. Die folgende strukturierte Matrix schlüsselt die exakte Verteilung für den CFR-Versand auf:

Logistischer Prozess / SchrittVerkäufer (Exporteur)Käufer (Importeur)
Verpackung & Exportfreimachung (Zoll)✔ Ja (inkl. Zollkosten)✖ Nein
Vorlauf zum Abgangshafen✔ Ja✖ Nein
Verladung auf das Hauptschiff✔ Ja (Kosten & Risiko)✖ Nein
Seefracht (Hauptlauf)✔ Ja (Nur Kosten)⚠ Trägt das Risiko!
Transportversicherung✖ Keine PflichtOptional (Dringend empfohlen)
Entladung im Bestimmungshafen (THC)✖ Nein (außer im Seefrachtvertrag enthalten)✔ Ja
Importverzollung & Nachlauf (Zustellung)✖ Nein✔ Ja

Kritische Risikoanalyse: Die große Falle beim CFR-Versand

Viele Importeure verwechseln CFR fälschlicherweise mit einer All-Inclusive-Lieferung bis zum Zielhafen. Das kann im Schadensfall zum finanziellen Ruin führen. Da das Risiko bereits beim vollständigen Laden der Ware auf das Schiff im Exporthafen auf den Käufer übergeht, trägt der Käufer das volle Risiko während der Seereise (z.B. Havarie, Containerverlust bei Sturm oder Piraterie).

Im Gegensatz zum verwandten CIF Incoterm (Cost, Insurance and Freight) ist der Verkäufer bei CFR nicht dazu verpflichtet, eine Transportversicherung einzudecken. Erleidet das Schiff auf dem Atlantik oder Pazifik Schaden, muss der Käufer die Ware dennoch voll bezahlen, bleibt jedoch auf dem logistischen Verlust sitzen. Eine separate Eindeckung einer Transportversicherung durch den Importeur ist bei CFR daher geschäftskritisch.

⚠️ Achtung bei Containerfracht (FCL / LCL):

Die ICC empfiehlt, den CFR Incoterm nicht für modernen Containerversand anzuwenden. Da Container meist Tage vor der Verladung im Terminal an die Reederei übergeben werden und dort unbemerkt Schäden entstehen können, sollte hier stattdessen der moderne Incoterm CPT (Carriage Paid To) vereinbart werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum CFR Incoterm

Was ist der Unterschied zwischen CFR und CIF?

Der einzige strukturelle Unterschied liegt in der Transportversicherung. Bei CFR trägt der Käufer das Transportrisiko auf See und muss sich selbst um eine Versicherung bemühen. Bei CIF ist der Verkäufer vertraglich verpflichtet, eine Mindestversicherung zugunsten des Käufers abzuschließen.

Wann genau findet der Gefahrenübergang bei CFR statt?

Der Gefahrenübergang erfolgt in dem Moment, in dem die Ware im vereinbarten Verschiffungshafen ordnungsgemäß an Bord des Schiffes platziert wurde. Ab diesem exakten Zeitpunkt haftet der Verkäufer nicht mehr für Verlust oder Beschädigung der Fracht.

Wer zahlt die Terminal Handling Charges (THC) im Bestimmungshafen?

Grundlegend fallen die Entladekosten und die THC im Bestimmungshafen in den Verantwortungsbereich des Käufers. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen diese Kosten bereits über den vom Verkäufer abgeschlossenen Seefrachtvertrag abgedeckt sind (sogenannte „Liner Terms“).

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