

Wer Waren aus einem Nicht-EU-Land importiert oder in ein Drittland exportiert, kommt an der EORI-Nummer nicht vorbei. Sie ist die zentrale Kennnummer für Zollvorgänge in der EU und wird bei Einfuhr, Ausfuhr, ATLAS-Anmeldungen, Speditionsaufträgen und der Kommunikation mit dem Zoll gebraucht.
Für Unternehmen ist das Thema oft erst dann akut, wenn eine Sendung bereits unterwegs ist. Dann wird es schnell unangenehm: Ohne gültige EORI-Nummer kann sich die Zollabfertigung verzögern oder komplett stoppen. Besser ist es, die Nummer frühzeitig zu beantragen – kostenlos, sauber vorbereitet und mit den richtigen Stammdaten.
Die EORI-Nummer steht für „Economic Operators Registration and Identification number“. Sie dient der Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten bei Zollvorgängen. Der deutsche Zoll beschreibt sie als Identifikationsnummer für Unternehmen und andere Beteiligte, die mit der Zollverwaltung in Kontakt stehen. Quelle: Zoll.de zur EORI-Nummer
Kurz gesagt: Die EORI-Nummer ist die Zoll-ID Ihres Unternehmens.
Sie wird EU-weit nur einmal vergeben und bleibt dauerhaft bestehen, solange sich die grundlegenden Unternehmensdaten nicht ändern. Für deutsche Unternehmen beginnt sie mit dem Länderkennzeichen „DE“, gefolgt von einer mehrstelligen Nummer.
Beispiel:
DE123456789012345
Die EORI-Nummer ist keine Umsatzsteuer-ID, keine Steuernummer und keine Handelsregisternummer. Sie erfüllt einen eigenen Zweck: Sie ordnet Zollvorgänge eindeutig einem Unternehmen zu.
Eine EORI-Nummer wird benötigt, wenn ein Unternehmen Waren aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführt oder Waren aus der EU in ein Drittland exportiert. Sie wird bei Zollanmeldungen, ATLAS-Vorgängen, Speditionsaufträgen und der Kommunikation mit dem Zoll verwendet. Ohne gültige EORI-Nummer kann eine zollpflichtige Sendung nicht ordnungsgemäß abgefertigt werden.
Eine EORI-Nummer brauchen vor allem Unternehmen, die regelmäßig oder auch nur gelegentlich am grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern teilnehmen. Dazu zählen nicht nur große Industriebetriebe. Auch kleine Onlinehändler, Start-ups, Ersatzteilhändler, Maschinenbauer oder Handelsunternehmen können betroffen sein.
Typische Fälle:
Reine Lieferungen innerhalb der EU benötigen normalerweise keine EORI-Nummer, weil sie nicht als klassische Zollabwicklung gelten. Anders sieht es aus, wenn die Ware zwar über ein EU-Land läuft, aber zollrechtlich für ein Drittland bestimmt ist.
Für Unternehmen mit eiligen Sendungen ist das besonders relevant. Wer eine Direktfahrt für internationale Waren bucht, sollte die EORI-Nummer vorab bereithalten, wenn die Lieferung eine Zollabfertigung braucht.
Die EORI-Nummer wird immer im Land des Unternehmenssitzes beantragt. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist die Generalzolldirektion zuständig. Die Beantragung ist nach Angaben des Zolls kostenlos und kann über das Zoll-Portal oder über das Formular 0870a erfolgen. Quelle: Zoll.de zur Beantragung der EORI-Nummer
| Weg | Geeignet für | Hinweis |
|---|---|---|
| Zoll-Portal | Unternehmen, die den Antrag digital stellen möchten | Empfohlener Weg, besonders bei regelmäßigen Zollvorgängen |
| Formular 0870a | Unternehmen, die den Antrag klassisch einreichen | Versand per E-Mail, Post oder Fax möglich, solange der Zoll diesen Weg akzeptiert |
Wichtig für die Planung: Der Zoll weist darauf hin, dass ab dem 01.10.2026 eine Onlineverpflichtung für EORI- und Niederlassungsnummern vorgesehen ist. Die entsprechenden Formulare sollen dann im Zoll-Portal im Bereich „EORI-Nr.-Verwaltung“ bereitstehen. Quelle: Zoll.de zur Onlineverpflichtung ab 01.10.2026
Bevor Sie den Antrag starten, sollten die Unternehmensdaten sauber vorliegen. Fehler in Stammdaten führen oft zu Rückfragen. Das kostet Zeit – und bei laufenden Importen oder Exporten kann genau diese Zeit fehlen.
Benötigt werden in der Regel:
Prüfen Sie Schreibweisen genau. Ein kleiner Unterschied zwischen Handelsregister, Steuernummer, Rechnungsadresse und Antrag kann später nerven. Gerade bei GmbH, UG, Einzelunternehmen oder Unternehmensgruppen lohnt sich ein genauer Blick.
Der digitale Antrag läuft über das Zoll-Portal. Für Unternehmen ist das meist der sauberste Weg, weil spätere Änderungen dort ebenfalls zentral verwaltet werden können. Nach dem Login wählen Sie die EORI-Verwaltung aus und starten den Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer.
Der Vorteil: Der Prozess ist geführt. Pflichtfelder, Datenabgleich und Rückfragen lassen sich strukturierter abwickeln als bei einem frei ausgefüllten PDF.
Das ist besonders praktisch, wenn Ihr Unternehmen häufiger internationale Transporte organisiert oder mit einem Kurierdienst für Geschäftskunden arbeitet.
Alternativ ist die Beantragung über das Formular 0870a möglich. Der Zoll nennt ausdrücklich das Formular „Beteiligte – Stammdaten EORI-Nummer“ als Antragsformular. Quelle: Zoll.de Formulare ATLAS/EORI
Achten Sie dabei auf eine rechtsverbindliche Unterschrift. Wird der Antrag per E-Mail eingereicht, sollte das PDF vollständig, gut lesbar und nicht gesperrt sein. Unvollständige Formulare landen schnell in der Rückfrage.
Nach dem Eingang prüft die Generalzolldirektion die Angaben. Dabei geht es unter anderem um Unternehmensidentität, steuerliche Registrierung, Anschrift und Vollständigkeit der Stammdaten.
Bei Unklarheiten meldet sich der Zoll beim angegebenen Ansprechpartner. Deshalb sollte diese Person erreichbar sein und wissen, worum es geht. Klingt banal, spart aber im Alltag viel Zeit.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Unternehmen seine EORI-Nummer. Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung, Antragsweg und Vollständigkeit variieren. In der Praxis sollten Unternehmen die Nummer nicht erst am Tag der Zollabfertigung beantragen.
Sobald die EORI-Nummer vorliegt, sollte sie intern dort hinterlegt werden, wo Versand, Einkauf, Buchhaltung, Exportkontrolle oder Logistik damit arbeiten. Dazu gehören ERP-Systeme, Versandportale, Speditionsdaten, Zollvorlagen und Kundenstammdaten.
ATLAS ist das elektronische Zollsystem in Deutschland. Dort wird die EORI-Nummer zur Identifizierung von Teilnehmern und Beteiligten verwendet. Der Zoll erklärt, dass sie im IT-Verfahren ATLAS als Teilnehmer- und Beteiligtenidentifikation genutzt wird. Quelle: Zoll.de zu EORI in ATLAS
Für Unternehmen bedeutet das: Die EORI-Nummer ist nicht nur ein formaler Eintrag. Sie ist ein technischer Schlüssel in der Zollabwicklung.
Sie taucht auf bei:
Wer mit zeitkritischen Expresslieferungen arbeitet, sollte diesen Punkt ernst nehmen. Eine fehlende oder falsche EORI-Nummer kann aus einem planbaren Transport schnell einen stehenden Transport machen.
Viele Verzögerungen entstehen nicht, weil der Antrag kompliziert wäre. Sie entstehen durch kleine Unsauberkeiten.
Typische Fehler sind:
Eine EORI-Nummer bleibt in der Regel bestehen. Trotzdem müssen Stammdaten korrekt bleiben. Ändert sich etwas Grundlegendes, sollte das Unternehmen den Zoll informieren.
Meldepflichtige Änderungen können sein:
Der Zoll nennt für solche Fälle ebenfalls die EORI-Verwaltung und die passenden Formulare. In älteren Verfahren wurden Änderungen ebenfalls über den Vordruck 0870 abgewickelt. Quelle: Zoll.de Fragen und Antworten zur EORI-Nummer
Praxis-Tipp: Hinterlegen Sie intern einen festen Verantwortlichen für Zollstammdaten. Nicht irgendwo im Einkauf. Nicht „macht die Buchhaltung schon“. Eine klare Zuständigkeit verhindert, dass Änderungen liegenbleiben.
Bei größeren Unternehmen kann zusätzlich eine Niederlassungsnummer relevant werden. Die EORI-Nummer identifiziert den Wirtschaftsbeteiligten. Niederlassungsnummern können genutzt werden, um einzelne Standorte, Werke oder Organisationseinheiten zu unterscheiden.
Das ist besonders interessant für Unternehmen mit mehreren Lagerstandorten, Werken oder Versandstellen. So lassen sich Zollprozesse sauberer zuordnen.
Beispiel:
Ein Maschinenbauer hat seinen Hauptsitz in Deutschland, ein Ersatzteillager in Bayern und ein Versandlager in Nordrhein-Westfalen. Die EORI-Nummer gehört zum Unternehmen. Für interne und zolltechnische Zuordnungen können Niederlassungsdaten helfen.
Viele kleinere Unternehmen denken: „Zoll betrifft uns nicht.“ Das stimmt oft nur so lange, bis der erste internationale Auftrag kommt.
Typische Situationen:
Deutschland ist stark in internationale Warenströme eingebunden. Das Statistische Bundesamt meldete für November 2025 allein im Handel mit Drittstaaten Warenexporte im Wert von 55,1 Milliarden Euro und Importe im Wert von 56,3 Milliarden Euro. Quelle: Destatis Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten
Diese Zahlen zeigen: Drittlandsgeschäfte sind kein Randthema. Auch kleinere Betriebe hängen schnell mit drin – oft über Ersatzteile, Sonderanfertigungen, Onlinehandel oder Lieferketten.
Ohne EORI-Nummer kann die Zollabfertigung ins Stocken geraten. Die Ware steht dann nicht wegen des Fahrers, nicht wegen des Kurierdienstes und nicht wegen der Spedition. Sie steht, weil eine Pflichtangabe fehlt.
Mögliche Folgen:
Gerade bei Ersatzteilen, Produktionsmaterial oder Messegut kann ein Tag Verzögerung teuer werden. Für zeitkritische Transporte lohnt es sich deshalb, Zollunterlagen vor der Abholung zu prüfen. Das gilt besonders bei internationalen Speditionstransporten und Expresssendungen außerhalb der EU.
Vor dem ersten Import oder Export sollte diese Checkliste abgearbeitet werden:
Diese Prüfung dauert wenige Minuten. Im Ernstfall spart sie Stunden oder sogar Tage.
Wenn DAGO Express einen zollrelevanten Transport für Ihr Unternehmen organisiert, helfen vollständige Angaben bei der Planung. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto reibungsloser läuft die Abholung, Übergabe und Zollabwicklung.
Hilfreich sind:
DAGO Express ersetzt keine Zollberatung. Wir unterstützen aber dabei, dass Transportdaten sauber weitergegeben werden und zeitkritische Sendungen nicht an vermeidbaren Formalitäten scheitern.
Für verbindliche Informationen sollten Unternehmen immer die offiziellen Zollseiten nutzen:
Die EORI-Nummer ist für Unternehmen im internationalen Warenverkehr Pflicht, sobald Importe aus Drittländern oder Exporte in Nicht-EU-Staaten anstehen. Der Antrag ist kostenlos, aber er sollte nicht auf den letzten Drücker erfolgen.
Wer seine EORI-Nummer sauber beantragt, Stammdaten aktuell hält und die Nummer in Versand- und Zollprozessen hinterlegt, verhindert unnötige Verzögerungen. Das zahlt sich besonders bei Expresslieferungen, Ersatzteilen, Messegut und zeitkritischen Direktfahrten aus.
Wenn Sie internationale Sendungen planen, prüfen Sie die EORI-Nummer am besten vor der Buchung. So bleibt der Transport nicht an einer Formalität hängen, sondern kommt dort an, wo er gebraucht wird.
Die EORI-Nummer ist eine EU-weite Identifikationsnummer für Unternehmen und andere Wirtschaftsbeteiligte bei Zollvorgängen. Sie wird bei Importen, Exporten, ATLAS-Anmeldungen und der Kommunikation mit Zollbehörden verwendet.
Eine EORI-Nummer benötigen Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren oder Waren in Drittstaaten exportieren. Dazu gehören Händler, Online-Shops, Hersteller, Speditionen, Logistikunternehmen und Unternehmen mit gelegentlichen Drittlandsgeschäften.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragen die EORI-Nummer bei der Generalzolldirektion. Der Antrag kann über das Zoll-Portal oder über das Formular 0870a gestellt werden.
Nein. Die Beantragung der EORI-Nummer ist bei der deutschen Zollverwaltung kostenlos. Kostenpflichtige Drittanbieter sind für den Antrag normalerweise nicht nötig.
Eine EORI-Nummer ist grundsätzlich dauerhaft gültig. Unternehmensdaten wie Firmenname, Anschrift oder Rechtsform müssen aber aktuell gehalten und bei Änderungen dem Zoll gemeldet werden.
Für reine innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU ist in der Regel keine EORI-Nummer erforderlich. Sie wird vor allem bei Zollvorgängen mit Drittländern benötigt.