DAT steht für Delivered At Terminal und ist eine der von der Internationalen Handelskammer (ICC) definierten Incoterms-Klauseln für den internationalen Warenhandel. Diese Regelung beschreibt, dass der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten und eigenes Risiko bis zu einem vorher vereinbarten Terminal im Bestimmungsland liefert. Erst nach der Anlieferung und Entladung am benannten Terminal gehen die Verantwortung und die Gefahr auf den Käufer über. Das Terminal kann dabei ein Hafen, Flughafen, Güterbahnhof, Containerterminal oder eine Lagerhalle sein. Ziel der DAT-Klausel ist es, klare Verantwortlichkeiten bei Transport, Kosten und Risiko zwischen Verkäufer und Käufer zu schaffen.
Typische Begriffe, die im Kontext von DAP Incoterm verwendet werden, sind: Luftfracht, Seefracht, DAP und DDP
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DAT (Delivered At Terminal) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware bis zu einem vereinbarten Terminal liefert und dort entlädt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zur Entladung am Terminal, einschließlich Export-Zollformalitäten, aber ohne Import-Zollformalitäten.
DAT steht für "Delivered At Terminal" und ist ein international anerkannter Handelsbegriff in der Logistikbranche. Es beschreibt eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, bei der der Verkäufer die Verantwortung für die Lieferung und Entladung der Ware am vereinbarten Terminal übernimmt.
Bei DAT muss sich der Lieferort an einem Terminal befinden (z.B. Hafen, Lagerhaus, Containerdepot), während bei DAP der Lieferort an jedem beliebigen Ort im Bestimmungsland sein kann.