Der Begriff DAP steht für „Delivered at Place“ und ist eine international anerkannte Handelsklausel (Incoterm), die vom internationalen Handelskammerverband (ICC) festgelegt wurde. Sie beschreibt die Verantwortlichkeiten von Verkäufer und Käufer im internationalen Warenverkehr. DAP bedeutet, dass der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten und eigenes Risiko bis zu einem vereinbarten Bestimmungsort transportiert. Erst dort geht die Verantwortung auf den Käufer über, der das Entladen sowie die Einfuhrzollabfertigung übernimmt. Damit regelt DAP klar die Risikoverteilung und die logistischen Pflichten beider Parteien, um Missverständnisse in internationalen Lieferverträgen zu vermeiden.
Typische Begriffe, die im Kontext von DAP Incoterm verwendet werden, sind: Luftfracht, Seefracht, DAT und DDP
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DAP steht für "Delivered At Place" und bedeutet, dass der Verkäufer die Ware bis zu einem vereinbarten Bestimmungsort im Importland liefert. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zu diesem Punkt, ausgenommen die Entladung und Importverzollung.
Der Verkäufer trägt die Kosten für den Transport bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Der Käufer übernimmt die Kosten für die Entladung, Importverzollung und eventuelle weitere Transporte.
Bei DAP ist der Käufer für die Zahlung der Einfuhrzölle und -steuern verantwortlich. Der Verkäufer muss jedoch alle notwendigen Dokumente oder Informationen für die erfolgreiche Einfuhr bereitstellen.
Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob DAP oder DDP besser ist, da dies von den spezifischen Bedürfnissen und Umständen der Handelspartner abhängt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei DDP der Verkäufer auch für Importverzollung und -steuern verantwortlich ist, während diese bei DAP vom Käufer getragen werden.