Ein Zustellversuch bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Paket oder ein Dokument dem Empfänger überbracht werden soll. Gelingt die Übergabe nicht, gilt dies als erfolgloser Zustellversuch und wird dokumentiert.
Ein Zustellversuch erfolgt, wenn ein Paketdienst oder Zusteller versucht, eine Sendung an die angegebene Adresse zu übergeben. Das kann sich auf private Post, Pakete oder behördliche Schreiben beziehen. Ziel ist es, die Zustellung persönlich zu übergeben oder eine alternative Annahme zu ermöglichen – etwa durch Familienmitglieder oder Nachbarn. Wird niemand angetroffen oder eine Annahme verweigert, gilt der Versuch als nicht erfolgreich.
In solchen Fällen wird häufig ein Zustellnachweis hinterlassen, beispielsweise in Form einer Benachrichtigungskarte. Diese informiert den Empfänger darüber, wann und wo die nächste Zustellmöglichkeit besteht oder ob das Paket zur Abholung bereitliegt. Bei behördlichen Schreiben kann auch eine sogenannte Ersatz-Zustellung erfolgen, etwa durch Einwurf oder Hinterlegung. Auch dieser Vorgang zählt zum Zustellversuch.
Die Dokumentation (Zustellprotokoll) eines Zustellversuchs ist rechtlich relevant. Besonders bei gerichtlichen oder amtlichen Dokumenten kann bereits der Versuch der Zustellung Rechtsfolgen auslösen. Deshalb ist es wichtig, dass Zustellversuche sorgfältig durchgeführt und genau festgehalten werden. Datum, Uhrzeit und Zustellart werden dabei oft digital dokumentiert.
Typische Begriffe, die im Kontext von Zustellversuch verwendet werden, sind: Frachtversicherung, Tracking, Transportauftrag, Sendungsverlust und Transportschaden.