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Frachtführerversicherung: Definition und Beispiele

Was ist eine Frachtführerversicherung?

Im gewerblichen Güterkraftverkehr ist die Frachtführerversicherung (oft auch als Verkehrshaftungsversicherung bezeichnet) eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie schützt Frachtführer und Speditionen vor den finanziellen Folgen von Güterschäden oder Güterverlusten, die während des Transports – also zwischen der Übernahme und der Ablieferung der Ware – entstehen.

Da beim Transport auf der Straße, Schiene oder in der Luft immer unvorhersehbare Risiken wie Unfälle, Diebstähle oder Rangierschäden existieren, regelt die Frachtführerversicherung die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Haftung des Transporteurs gegenüber dem Auftraggeber (Verlader).

Gesetzliche Pflicht: Wer braucht eine Frachtführerversicherung?

In Deutschland ist der Abschluss einer Frachtführerversicherung für einen Großteil der Marktteilnehmer keine freiwillige Option, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Gemäß § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) müssen alle Transportunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben, deren zulässiges Gesamtgewicht (zG) 3,5 Tonnen überschreitet, zwingend eine solche Versicherung vorweisen. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz fährt, riskiert empfindliche Bußgelder durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Wichtig für Kleintransporte: Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen (z. B. klassische Sprinter im Express- und Kurierdienst) besteht die gesetzliche Versicherungspflicht laut GüKG zwar nicht, aus Haftungsgründen und zur Absicherung des Kunden ist eine entsprechende Verkehrshaftungsversicherung bei professionellen Dienstleistern wie DAGO Express dennoch Standard.

Gesetzliche Haftungsgrenzen nach HGB und CMR

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Frachtführer bei einem Schaden immer für den vollen Warenwert haftet. Die Haftung im Speditions- und Frachtwesen ist gesetzlich gedeckelt. Als Recheneinheit dient hierbei das sogenannte Sonderziehungsrecht (SZR), ein künstliches Währungshub des Internationalen Währungsfonds.

GeltungsbereichHaftungshöchstgrenze (Standard)Besonderheit / Erhöhung
Nationaler Transport (HGB)8,33 SZR pro Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes (ca. 10 € / kg).Kann vertraglich auf bis zu 40 SZR/kg angehoben werden.
Internationaler Transport (CMR)Strikte Grenze von 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht.Gilt grenzüberschreitend für alle CMR-Vertragsstaaten.
Grobes Verschulden / VorsatzDie gesetzlichen Haftungsbegrenzungen **entfallen völlig**, wenn der Schaden leichtschwer oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.Unbegrenzte Haftung des Frachtführers.

Was deckt die Versicherung ab? (Und was nicht?)

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Der Deckungsumfang im Schadensfall

Direkter Leistungsvergleich einer Standard-Verkehrshaftung

Typische versicherte Schäden

  • Güterschäden: Beschädigung der Ware durch Verkehrsunfälle, Vollbremsungen oder mangelhafte Ladungssicherung während der Fahrt.
  • Güterverlust: Abhandenkommen der Fracht durch organisierten Diebstahl oder Raub (z. B. von unbewachten Rastplätzen).
  • Lieferfristüberschreitungen: Reine Vermögensschäden, die dem Empfänger durch eine verspätete Zustellung nachweisbar entstehen.

Wichtige Ausschlüsse (Generell nicht gedeckt)

  • Mangelhafte Verpackung: War die Ware vom Absender unzureichend im Karton oder auf der Palette geschützt, verweigert die Versicherung die Regulierung.
  • Höhere Gewalt: Schäden durch unvorhersehbare Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, extreme Überschwemmungen).
  • Verderb von Natur aus: Schäden, die auf die natürliche Beschaffenheit der Ware zurückzuführen sind (z. B. Rost, innerer Verderb ohne Verschulden der Kühlkette).

💡 Tipp für Verlader: Da die Frachtführerversicherung nur bis zur gesetzlichen Kilo-Grenze zahlt, empfiehlt sich bei leichten, aber extrem teuren Gütern (z. B. Elektronik, Medizintechnik) der Einschluss einer zusätzlichen Transportversicherung.

Typische Begriffe, die im Kontext der Frachtführerversicherung verwendet werden, sind: FrachtführerFrachtversicherungLogistikdienstleister und Spedition

Häufig gestellte Fragen zur Frachtführerversicherung (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen einer Frachtführerversicherung und einer Transportversicherung?

Die Frachtführerversicherung schützt den Transporteur vor Ansprüchen aus seiner gesetzlichen Haftung (gedeckelt nach SZR/Kilo). Die Transportversicherung hingegen wird vom Warenbesitzer (Verlader) abgeschlossen. Sie deckt im Schadensfall den vollen echten Warenwert ab – unabhängig davon, ob den Frachtführer eine Schuld trifft oder gesetzliche Haftungsgrenzen greifen.

Gilt die Versicherung auch beim Einsatz von Subunternehmern?

Ja. Wenn eine Spedition einen Auftrag an einen Subunternehmer weitergibt, haftet sie dem Kunden gegenüber als Hauptfrachtführer. Eine gute Frachtführerversicherung verfügt daher über eine sogenannte „Subunternehmer-Klausel“, die auch Schäden abdeckt, die durch nachgelagerte Transportpartner verursacht wurden. bei DAGO Express arbeiten wir ausschließlich mit lizenzierten, streng geprüften Subunternehmern zusammen.

Wer zahlt die Prämie für die Frachtführerversicherung?

Die Versicherungsprämie wird komplett vom Frachtführer bzw. dem Logistikunternehmen getragen. Sie ist Teil der betrieblichen Fixkosten und fließt kalkulatorisch in die Frachtraten ein. Für Sie als Kunde entstehen bei DAGO Express keine versteckten Zusatzgebühren für die gesetzliche Grundhaftung.

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