Im gewerblichen Güterkraftverkehr ist die Frachtführerversicherung (oft auch als Verkehrshaftungsversicherung bezeichnet) eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie schützt Frachtführer und Speditionen vor den finanziellen Folgen von Güterschäden oder Güterverlusten, die während des Transports – also zwischen der Übernahme und der Ablieferung der Ware – entstehen.
Da beim Transport auf der Straße, Schiene oder in der Luft immer unvorhersehbare Risiken wie Unfälle, Diebstähle oder Rangierschäden existieren, regelt die Frachtführerversicherung die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Haftung des Transporteurs gegenüber dem Auftraggeber (Verlader).
In Deutschland ist der Abschluss einer Frachtführerversicherung für einen Großteil der Marktteilnehmer keine freiwillige Option, sondern eine gesetzliche Pflicht.
Gemäß § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) müssen alle Transportunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen betreiben, deren zulässiges Gesamtgewicht (zG) 3,5 Tonnen überschreitet, zwingend eine solche Versicherung vorweisen. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz fährt, riskiert empfindliche Bußgelder durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Wichtig für Kleintransporte: Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen (z. B. klassische Sprinter im Express- und Kurierdienst) besteht die gesetzliche Versicherungspflicht laut GüKG zwar nicht, aus Haftungsgründen und zur Absicherung des Kunden ist eine entsprechende Verkehrshaftungsversicherung bei professionellen Dienstleistern wie DAGO Express dennoch Standard.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Frachtführer bei einem Schaden immer für den vollen Warenwert haftet. Die Haftung im Speditions- und Frachtwesen ist gesetzlich gedeckelt. Als Recheneinheit dient hierbei das sogenannte Sonderziehungsrecht (SZR), ein künstliches Währungshub des Internationalen Währungsfonds.
| Geltungsbereich | Haftungshöchstgrenze (Standard) | Besonderheit / Erhöhung |
|---|---|---|
| Nationaler Transport (HGB) | 8,33 SZR pro Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes (ca. 10 € / kg). | Kann vertraglich auf bis zu 40 SZR/kg angehoben werden. |
| Internationaler Transport (CMR) | Strikte Grenze von 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht. | Gilt grenzüberschreitend für alle CMR-Vertragsstaaten. |
| Grobes Verschulden / Vorsatz | Die gesetzlichen Haftungsbegrenzungen **entfallen völlig**, wenn der Schaden leichtschwer oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. | Unbegrenzte Haftung des Frachtführers. |
Typische Begriffe, die im Kontext der Frachtführerversicherung verwendet werden, sind: Frachtführer, Frachtversicherung, Logistikdienstleister und Spedition
Die Frachtführerversicherung schützt den Transporteur vor Ansprüchen aus seiner gesetzlichen Haftung (gedeckelt nach SZR/Kilo). Die Transportversicherung hingegen wird vom Warenbesitzer (Verlader) abgeschlossen. Sie deckt im Schadensfall den vollen echten Warenwert ab – unabhängig davon, ob den Frachtführer eine Schuld trifft oder gesetzliche Haftungsgrenzen greifen.
Ja. Wenn eine Spedition einen Auftrag an einen Subunternehmer weitergibt, haftet sie dem Kunden gegenüber als Hauptfrachtführer. Eine gute Frachtführerversicherung verfügt daher über eine sogenannte „Subunternehmer-Klausel“, die auch Schäden abdeckt, die durch nachgelagerte Transportpartner verursacht wurden. bei DAGO Express arbeiten wir ausschließlich mit lizenzierten, streng geprüften Subunternehmern zusammen.
Die Versicherungsprämie wird komplett vom Frachtführer bzw. dem Logistikunternehmen getragen. Sie ist Teil der betrieblichen Fixkosten und fließt kalkulatorisch in die Frachtraten ein. Für Sie als Kunde entstehen bei DAGO Express keine versteckten Zusatzgebühren für die gesetzliche Grundhaftung.