Das Ausgangsland ist das Land, aus dem eine Ware ursprünglich versendet oder exportiert wird. Es bildet die Grundlage für zollrechtliche Beurteilungen und statistische Erfassungen.
Das Ausgangsland wird häufig in Frachtpapieren, Zolldokumenten und Handelsrechnungen angegeben. Es ist beispielsweise in der Ausfuhranmeldung (z. B. über ATLAS in Deutschland) ein Pflichtfeld. Diese Angabe hilft nicht nur den Behörden, sondern auch dem Empfänger im Importland, bestimmte Regularien besser zu verstehen.
In der Praxis hat das Ausgangsland Auswirkungen auf Zolltarife, Kontrollen und Genehmigungen. Wird etwa ein Produkt aus Deutschland verschickt, gelten andere Vorschriften als bei einer Ausfuhr aus einem Drittland. Deshalb sollten Unternehmen immer klar zwischen Produktionsland und Versandland unterscheiden.
Typische Begriffe, die im Kontext des Ausganglands verwendet werden, sind: Eingangsland, FIATA, Freihandelszone und Internationale Transporte