Wer Waren aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land exportiert, kommt am Ausfuhrbegleitdokument nicht vorbei. Dieses Dokument ist ein zentrales Element im Exportprozess. Es sorgt für eine rechtskonforme Ausfuhr und dient als Nachweis für Zoll und Versanddienstleister.
Ein Ausfuhrbegleitdokument ist ein zollrechtliches Papier, das bei der Ausfuhr von Waren aus der EU erforderlich ist. Es bestätigt, dass die Waren zur Ausfuhr angemeldet wurden und liefert alle notwendigen Informationen für die Zollabwicklung.
Das Ausfuhrbegleitdokument – kurz ABD – ist ein verpflichtender Bestandteil des Exportverfahrens bei Warenlieferungen in sogenannte Drittstaaten, also außerhalb der EU. Es wird von der Ausfuhrzollstelle erstellt und begleitet die Ware bis zur Ausgangszollstelle. Erst nach der Bestätigung durch den Zoll kann die Ausfuhr rechtsgültig erfolgen.
Das ABD wird im Rahmen der elektronischen Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System erzeugt. ATLAS steht für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“. Ohne eine korrekte Anmeldung über dieses System darf keine Ware ausgeführt werden.
Das Dokument enthält alle relevanten Daten zur Ware, zum Versender, zum Empfänger sowie zur Zolltarifnummer. Es zeigt dem Zoll, dass eine Prüfung stattgefunden hat oder noch stattfinden soll. Zudem enthält es eine Movement Reference Number (MRN), die zur eindeutigen Identifikation dient.
Das ABD ist nicht nur ein Kontrollmittel. Es ist auch für Speditionen und Transportunternehmen essenziell, da es mitgeführt werden muss. Wird es nicht korrekt ausgestellt oder fehlt es ganz, kann das erhebliche Verzögerungen oder sogar Bußgelder zur Folge haben.
Auch für die steuerliche Behandlung ist das ABD bedeutsam. Es dient als Ausfuhrnachweis, mit dem Unternehmer die Umsatzsteuerfreiheit für ihre Lieferung geltend machen können. Ohne das ABD fehlt dieser Nachweis und es drohen steuerliche Nachteile.
Je nach Warenwert ist das ABD obligatorisch: Ab einem Wert von 1.000 Euro oder einem Gewicht über 1.000 Kilogramm muss eine elektronische Ausfuhranmeldung mit ABD erfolgen. Für niedrigere Werte reicht häufig eine formlosere Erklärung.
Der Ablauf ist streng geregelt: Zuerst erfolgt die Anmeldung über das Zollsystem. Danach prüft die Ausfuhrzollstelle die Angaben. Wird alles genehmigt, wird das ABD ausgestellt. Dieses begleitet die Ware bis zur Grenze, wo die Ausgangszollstelle den tatsächlichen Austritt überwacht.
Die MRN auf dem ABD ist auch online nachverfolgbar. Exportierende Unternehmen können so jederzeit den Status ihrer Sendung einsehen. Das erhöht die Transparenz und reduziert Rückfragen im Logistikprozess.
Nicht nur große Exporteure benötigen das ABD. Auch kleine Onlinehändler, die internationale Bestellungen verschicken, müssen es unter Umständen verwenden. Vor allem bei höherwertigen Produkten oder bei Lieferungen in Länder mit strengen Zollregeln.
In der Praxis arbeiten viele Unternehmen mit einem Zollagenten oder einer Spedition zusammen. Diese übernehmen die Erstellung des ABD und die Kommunikation mit den Zollbehörden. Das spart Zeit und minimiert Fehlerquellen.
Ein Ausfuhrbegleitdokument wird durch eine elektronische Zollanmeldung über das ATLAS-System erstellt, nachdem der Zoll die Ausfuhr freigegeben hat. Es kann selbstständig oder durch einen Zolldienstleister erzeugt werden und muss der Sendung beigelegt werden.
Das ABD wird vom Exporteur erstellt, entweder eigenständig oder mit Unterstützung eines Zolldienstleisters. Die Verantwortung für die korrekte Erstellung liegt immer beim Exporteur.
Kein ABD ist erforderlich, wenn der Warenwert unter 1.000 EUR und das Gesamtgewicht unter 1.000 kg liegt. Diese Regel gilt für gewerbliche Transporte innerhalb der EU.
Für die Ausfuhr sind unter anderem eine Ausfuhranmeldung, Handelsrechnung, Luftfrachtbrief, Packliste, Ausfuhrgenehmigung und gegebenenfalls ein Ursprungszeugnis erforderlich. Die benötigten Dokumente hängen von der Art der Ware und dem Zielland ab.