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AMS-Anmeldung: Definition und Beispiele

Was ist die AMS-Anmeldung?

Das Automated Manifest System (AMS) ist ein elektronisches Datenerfassungssystem der US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP (U.S. Customs and Border Protection). Über dieses System müssen sämtliche Frachtmanifeste aller importierten oder transitierten Güter bereits vor dem Verlassen des Exporthafens digital an den US-Zoll übermittelt werden.

Ziel der AMS-Anmeldung ist es, potenzielle Sicherheitsrisiken und gefährliche Frachten frühzeitig – noch vor der Ankunft in den Gewässern oder dem Luftraum der USA – zu identifizieren und zu evaluieren.

📝

1. Datenübermittlung

Der Exporteur liefert alle relevanten Frachtdaten (Shipper, Consignee, Gewicht, Warenart) an den Spediteur/Carrier.

⏳ 24 Std. VOR Verladung

2. Deadline US-Zoll

Spätestens 24 Stunden bevor der Container physisch auf das Schiff geladen wird, muss die AMS-Meldung beim CBP eingehen.

🔍 Zollprüfung

3. Freigabe o. Stopp

Die US-Behörde prüft die Daten. Bei Unstimmigkeiten erfolgt ein „Do Not Load“-Befehl. Bei Erfolg startet der sichere Transport.

Wer muss die AMS-Anmeldung durchführen?

Die Pflicht zur Übermittlung liegt rechtlich beim ausführenden Transporteur (Carrier / Reederei / Fluggesellschaft) oder dem involvierten Seefrachtspediteur (NVOCC – Non-Vessel Operating Common Carrier).

Als Exporteur (Verschiffer) sind Sie jedoch in der Bringschuld: Sie müssen dem Spediteur alle notwendigen und korrekten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Werden Daten unvollständig geliefert, kann die Anmeldung nicht durchgeführt werden.

Welche Daten müssen in der AMS-Anmeldung enthalten sein?

Der US-Zoll verlangt hochpräzise Angaben zur gesamten Transportkette. Die folgende strukturierte Tabelle zeigt die zwingend erforderlichen Datenfelder im Überblick:

Konsequenzen bei Missachtung oder Fehlern

Der US-Zoll versteht bei der Verletzung der AMS-Richtlinien keinen Spaß. Sollten Daten fehlerhaft sein oder die 24-Stunden-Frist versäumt werden, drohen drastische Sanktionen:

  • Do Not Load (DNL): Der Container darf im Exporthafen nicht auf das Schiff verladen werden. Er bleibt stehen, was immense Lagergeld- und Demurrage-Kosten verursacht.

  • Geldstrafen (Fines): Die US-Behörden verhängen Strafen, die schnell mehrere tausend US-Dollar pro Sendung betragen können.

  • Strikte Zollbeschau: Bei verspäteter oder unklarer Anmeldung wird die Fracht im US-Eingangshafen einer physischen, extrem teuren Röntgen- oder Gesamtprüfung unterzogen.

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