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Werkverkehr: Definition, Regeln & Abgrenzung | DAGO Express

Werkverkehr

Viele Unternehmen transportieren täglich Materialien, Produkte, Ersatzteile oder Werkzeuge mit eigenen Fahrzeugen. Häufig handelt es sich dabei rechtlich um Werkverkehr, ohne dass den Verantwortlichen alle Voraussetzungen und Pflichten bewusst sind. Das kann spätestens bei einer Verkehrskontrolle oder Betriebsprüfung zu Problemen führen.

Gleichzeitig steigen die Kosten für Fahrzeuge, Personal, Versicherungen, Wartung und Fuhrparkverwaltung. Geschäftsführer und Logistikleiter müssen deshalb nicht nur rechtlich korrekt handeln, sondern auch prüfen, ob sich der eigene Fuhrpark weiterhin rechnet. Dieser Ratgeber erklärt, wann Werkverkehr vorliegt, wie er sich vom gewerblichen Güterkraftverkehr unterscheidet und wann feste Touren mit einem Transportpartner wirtschaftlicher sein können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werkverkehr bezeichnet Gütertransporte für eigene betriebliche Zwecke.
  • Alle gesetzlichen Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
  • Werkverkehr ist grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig.
  • Bei bestimmten Fahrzeugen über 3,5 Tonnen besteht eine Meldepflicht beim BALM.
  • Ein fester Transportdienstleister kann Fixkosten, Verwaltungsaufwand und Ausfallrisiken reduzieren.

Was ist Werkverkehr?

Werkverkehr ist die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke eines Unternehmens. Der Transport ist dabei nicht das eigentliche Geschäftsmodell, sondern unterstützt die Haupttätigkeit des Betriebs.

Ein typisches Beispiel ist ein Handwerksunternehmen, das eigene Werkzeuge und Materialien zu einer Baustelle bringt. Auch ein Hersteller, der selbst produzierte Waren zu einem Kunden transportiert, kann Werkverkehr durchführen. Gleiches gilt für ein Unternehmen, das benötigte Rohstoffe mit eigenen Fahrzeugen aus einem Lager abholt.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes, kurz GüKG. Danach müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt nur eine davon, kann der Transport als gewerblicher Güterkraftverkehr eingestuft werden.

Welche Voraussetzungen müssen für Werkverkehr erfüllt sein?

Damit ein Transport als Werkverkehr gilt, müssen die gesetzlichen Merkmale gemeinsam vorliegen. Eine einzelne Voraussetzung genügt nicht.

Die Güter müssen einen Bezug zum Unternehmen haben

Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens sein oder in einem engen Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit stehen. Sie können beispielsweise vom Unternehmen gekauft, verkauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.

Damit können sowohl eigene Erzeugnisse als auch eingekaufte Materialien unter den Werkverkehr fallen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen nicht lediglich fremde Waren für einen anderen Auftraggeber befördert.

Transportiert ein Betrieb gegen Bezahlung ausschließlich die Ware eines Dritten, spricht dies regelmäßig für gewerblichen Güterkraftverkehr.

Der Transport muss einem eigenen betrieblichen Zweck dienen

Die Beförderung muss der Anlieferung zum Unternehmen, dem Versand vom Unternehmen, der Verbringung innerhalb des Betriebs oder dem betrieblichen Eigengebrauch außerhalb des Unternehmens dienen.

Dazu zählen beispielsweise:

  • die Abholung von Rohstoffen beim Lieferanten,
  • die Lieferung eigener Produkte an Kunden,
  • der Transport zwischen zwei Niederlassungen,
  • die Beförderung von Ersatzteilen zu einer eigenen Baustelle,
  • der Transport von Werkzeugen und Maschinen zu einem Einsatzort.

Der Transport darf nicht hauptsächlich dazu dienen, für fremde Unternehmen Transportleistungen anzubieten.

Die Fahrzeuge müssen durch eigenes oder bereitgestelltes Personal geführt werden

Grundsätzlich müssen die eingesetzten Fahrzeuge vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Nach den güterkraftverkehrsrechtlichen Vorgaben können unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrer eingesetzt werden, die dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt werden.

Problematisch wird es, wenn ein anderes Unternehmen nicht nur den Fahrer, sondern gleichzeitig das Fahrzeug und die vollständige Transportorganisation bereitstellt. In einem solchen Fall spricht vieles dafür, dass tatsächlich ein externer Transportauftrag vorliegt.

Unternehmen sollten deshalb insbesondere bei Mietfahrzeugen, Fahrerüberlassung oder wechselnden Subunternehmern genau prüfen, wer die tatsächliche Verantwortung für den Transport trägt.

Die Beförderung muss eine Hilfstätigkeit bleiben

Der Transport darf nur eine Hilfstätigkeit innerhalb der gesamten Unternehmenstätigkeit darstellen. Das Hauptgeschäft des Unternehmens muss also in einem anderen Bereich liegen.

Bei einem Maschinenbauer ist die Herstellung von Maschinen die Haupttätigkeit. Die Auslieferung der Maschinen kann eine unterstützende Transportleistung sein. Bei einer Spedition oder einem Kurierdienst ist dagegen die Beförderung selbst die geschäftliche Hauptleistung.

Diese Abgrenzung ist besonders wichtig. Ein Unternehmen kann fremde Güter nicht allein dadurch zu Werkverkehr erklären, dass der Transport organisatorisch in den eigenen Betrieb integriert wird.

Das Unternehmen muss über die eingesetzten Fahrzeuge verfügen

In der Praxis werden für Werkverkehr meist eigene, geleaste oder selbst angemietete Fahrzeuge eingesetzt. Das Unternehmen muss die Fahrzeuge für seine eigenen betrieblichen Transporte nutzen und den Einsatz selbst organisieren.

Bei grenzüberschreitenden Beförderungen sind zusätzlich die unionsrechtlichen Regelungen zum Werkverkehr beziehungsweise zum sogenannten Werkverkehr auf eigene Rechnung zu beachten. Deshalb sollte bei internationalen Fahrten besonders genau geprüft werden, wem das Fahrzeug gehört, wer es angemietet hat und wer die Fahrer beschäftigt.

Muss Werkverkehr beim BALM angemeldet werden?

Werkverkehr ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Unternehmen benötigen für echten Werkverkehr daher weder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis noch allein aufgrund dieser Tätigkeit eine EU-Lizenz.

Eine Meldepflicht kann dennoch bestehen. Unternehmen müssen ihren Werkverkehr vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anmelden, wenn sie dafür Lkw, Lkw mit Anhänger oder Sattelkraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einsetzen. Die Anmeldung erfolgt zur Aufnahme in die Werkverkehrsdatei.

Zu den mitzuteilenden Informationen gehören unter anderem:

  • Name und Rechtsform des Unternehmens,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Anschrift des Betriebssitzes,
  • vertretungsberechtigte Personen,
  • Zahl der eingesetzten Fahrzeuge,
  • Anschriften vorhandener Niederlassungen.

Änderungen müssen dem BALM unverzüglich mitgeteilt werden. Wird der Werkverkehr dauerhaft beendet, ist auch eine Abmeldung erforderlich. Das entsprechende Formular stellt das BALM zur Verfügung.

Bei leichteren Fahrzeugen besteht diese Eintragungspflicht in die Werkverkehrsdatei nach den veröffentlichten BALM-Hinweisen nicht. Andere Vorschriften, etwa zum Fahrpersonalrecht, zur Ladungssicherung, zur Maut oder zum Arbeitsschutz, können unabhängig davon gelten.

Welche Unterlagen sollten Fahrer im Werkverkehr mitführen?

Eine allgemeine güterkraftverkehrsrechtliche Pflicht, besondere Beförderungs- oder Begleitpapiere allein zum Nachweis des Werkverkehrs mitzuführen, besteht nach den Informationen der IHK nicht.

Das BALM empfiehlt jedoch, geeignete Unterlagen im Fahrzeug bereitzuhalten. Dazu können gehören:

  • Lieferscheine,
  • Rechnungen oder Bestellungen,
  • Material- und Werkzeuglisten,
  • Miet- oder Leasingunterlagen des Fahrzeugs,
  • eine Kopie der Werkverkehrsanmeldung,
  • Arbeitsnachweise oder Einsatzaufträge.

Diese Dokumente können bei einer Straßenkontrolle helfen, den betrieblichen Zusammenhang der Waren schnell nachvollziehbar zu machen. Dadurch lassen sich Rückfragen und längere Standzeiten vermeiden.

Werkverkehr vs. gewerblicher Güterverkehr: Wo liegt der Unterschied?

Der wichtigste Unterschied liegt im wirtschaftlichen Zweck des Transports.

Beim Werkverkehr befördert ein Unternehmen Güter für seine eigene betriebliche Tätigkeit. Beim gewerblichen Güterkraftverkehr übernimmt ein Transportunternehmen die Beförderung fremder Güter als Dienstleistung.

KriteriumWerkverkehrGewerblicher Güterkraftverkehr
Zweck des TransportsHilfstätigkeit für das HauptgeschäftTransport ist eine Dienstleistung beziehungsweise das Hauptgeschäft
Bezug zur WareEigene, gekaufte, verkaufte, gemietete, hergestellte oder bearbeitete GüterRegelmäßig fremde Kundenware
FahrerEigenes oder rechtlich zulässig bereitgestelltes PersonalFahrer des beauftragten Transportunternehmens
OrganisationDurch das Unternehmen für eigene ZweckeDurch einen Logistiker oder Frachtführer
VergütungKein gesonderter Frachtlohn von DrittenTransport erfolgt gegen Entgelt
ErlaubnispflichtGrundsätzlich neinAbhängig von Fahrzeuggewicht und Einsatzgebiet ja
BALM-MeldungBei den erfassten Fahrzeugen über 3,5 TonnenAndere Registrierungs- und Genehmigungspflichten

Sobald ein Unternehmen für Dritte Waren gegen Entgelt befördert, liegt regelmäßig gewerblicher Güterkraftverkehr vor. Das gilt auch dann, wenn der Frachtlohn nicht separat ausgewiesen, sondern in einer anderen Leistung oder einem Gesamtpreis versteckt wird.

Gewerblicher Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands ist bei Fahrzeugen beziehungsweise Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen grundsätzlich erlaubnispflichtig. Bei gewerblichen grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU greift die Lizenzpflicht bereits bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen über 2,5 Tonnen.

Je nach Einsatz ist eine nationale Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz erforderlich. Zusätzlich gelten Anforderungen an Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und gegebenenfalls die Bestellung eines Verkehrsleiters.

Ist Direktverkehr automatisch Werkverkehr?

Nein. Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Eigenschaften eines Transports.

Werkverkehr ist eine rechtliche Einordnung. Direktverkehr beschreibt dagegen den organisatorischen Transportablauf. Beim Direktverkehr wird eine Sendung ohne Umschlag und ohne Zwischenlagerung vom Abholort zum Empfänger gebracht.

Direktverkehr kann deshalb sowohl Werkverkehr als auch gewerblicher Güterkraftverkehr sein.

Transportiert ein Hersteller seine eigenen Waren mit eigenem Personal direkt zum Kunden, kann es sich um Werkverkehr im Direktverkehr handeln. Beauftragt derselbe Hersteller DAGO Express mit einer direkten Beförderung, handelt es sich für den Hersteller nicht mehr um eigenen Werkverkehr. DAGO Express führt dann einen gewerblichen Direkttransport als externer Transportpartner durch.

Wann lohnt sich ein eigener Fuhrpark?

Ein eigener Fuhrpark kann sinnvoll sein, wenn die Fahrzeuge dauerhaft und gleichmäßig ausgelastet sind. Auch besonders spezialisierte Anforderungen können für eigene Fahrzeuge sprechen.

Das betrifft beispielsweise:

  • Fahrzeuge mit speziellen Aufbauten,
  • besondere Kühl- oder Temperaturanforderungen,
  • fest installierte Kräne oder Werkstatteinrichtungen,
  • sensible Produktionsprozesse mit ständigem Transportbedarf,
  • Fahrer, die gleichzeitig Montage- oder Servicearbeiten ausführen.

Ein eigener Fuhrpark bietet eine hohe unmittelbare Kontrolle. Fahrzeuge und Fahrer können kurzfristig eingesetzt werden, sofern ausreichend Kapazitäten verfügbar sind.

Diese Vorteile entstehen jedoch nur, wenn der Fuhrpark zuverlässig ausgelastet und professionell verwaltet wird. Stehen Fahrzeuge regelmäßig still, steigen die Kosten pro Transport deutlich.

Wann ist das Auslagern der Transporte sinnvoll?

Das Auslagern an einen festen Transportpartner eignet sich besonders bei schwankendem Sendungsaufkommen. Unternehmen müssen dann keine Reservefahrzeuge und zusätzlichen Fahrer für einzelne Auftragsspitzen vorhalten.

Ein externer Dienstleister kann auch sinnvoll sein, wenn:

  • offene Fahrerstellen nicht besetzt werden können,
  • Reparaturen regelmäßig Touren gefährden,
  • saisonale Auftragsspitzen auftreten,
  • neue Regionen erschlossen werden sollen,
  • die Fuhrparkverwaltung zu viele Ressourcen bindet,
  • Transportkosten besser planbar werden sollen.

Durch die Auslagerung wird aus einem großen Teil der Fixkosten eine nutzungsabhängige Leistung. Das Unternehmen bezahlt die vereinbarte Transportkapazität, ohne selbst Fahrzeuge beschaffen, Fahrer einstellen oder Ersatzlösungen organisieren zu müssen.

Was kostet eigener Werkverkehr wirklich?

Beim Kostenvergleich betrachten viele Unternehmen hauptsächlich Kraftstoff, Leasingrate und Fahrerlohn. Diese Rechnung greift zu kurz.

Für eine realistische Bewertung ist der sogenannte Total-Cost-of-Ownership-Ansatz erforderlich. Dabei werden sämtliche direkten und indirekten Kosten über die Nutzungsdauer berücksichtigt.

Anschaffung und Wertverlust

Eigene Fahrzeuge binden Kapital oder verursachen fortlaufende Leasing- und Finanzierungskosten. Zusätzlich sinkt ihr Wert durch Alter, Laufleistung und Verschleiß.

Auch ein vollständig bezahltes Fahrzeug ist nicht kostenlos. Sein Wertverlust muss in die Transportkosten eingerechnet werden.

Versicherung, Steuern und Prüfungen

Zum Fuhrpark gehören laufende Kosten für Versicherungen, Kfz-Steuer, Hauptuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und betriebliche Prüfpflichten.

Je nach Fahrzeug und Nutzung können weitere Kosten für Maut, Stellplätze, Reinigung, Reifen und spezielle Ausrüstung entstehen.

Personal und Ausfallzeiten

Neben dem Bruttolohn entstehen Arbeitgeberanteile, Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Kosten für Rekrutierung, Unterweisung und Weiterbildung.

Fällt ein Fahrer aus, muss kurzfristig Ersatz gefunden werden. Ist kein Ersatz verfügbar, bleibt das Fahrzeug stehen und geplante Lieferungen verzögern sich.

Wartung und Reparaturen

Inspektionen, Verschleißteile und ungeplante Reparaturen verursachen nicht nur Werkstattkosten. Während des Ausfalls wird häufig ein Ersatzfahrzeug benötigt.

Besonders ältere Fahrzeuge können dadurch erhebliche indirekte Kosten verursachen.

Planung und Verwaltung

Disposition, Tourenplanung, Dokumentation, Führerscheinkontrollen, Terminüberwachung und Fuhrparkmanagement beanspruchen Arbeitszeit.

Diese Stunden erscheinen selten in der einfachen Fahrzeugkalkulation. Sie gehören dennoch zu den tatsächlichen Kosten des Werkverkehrs.

Leerfahrten und geringe Auslastung

Ein eigenes Fahrzeug verursacht auch dann Kosten, wenn es leer zurückfährt oder auf den nächsten Einsatz wartet.

Die wirtschaftliche Bewertung sollte deshalb nicht nur die Kosten pro Kilometer betrachten. Aussagekräftiger sind die Kosten pro produktiver Tour, Sendung oder ausgelastetem Kilometer.

Beispiel für einen vollständigen Kostenvergleich

Ein Unternehmen setzt einen Transporter für regelmäßige Lieferungen ein. Für eine realistische Kalkulation werden folgende Positionen zusammengeführt:

KostenbereichTypische Kostenbestandteile
FahrzeugLeasing, Finanzierung, Wertverlust
BetriebKraftstoff, Strom, Maut, Reifen
PersonalLohn, Nebenkosten, Urlaub, Krankheit
WartungInspektion, Reparatur, Ersatzfahrzeug
AbsicherungVersicherung, Steuer, Prüfungen
VerwaltungDisposition, Dokumentation, Fuhrparkmanagement
AuslastungsrisikoLeerfahrten, Standzeiten, saisonale Schwankungen

Die Gesamtkosten werden anschließend durch die tatsächlich produktiv ausgeführten Touren geteilt. Erst dieser Wert ermöglicht einen sinnvollen Vergleich mit einem Angebot eines Transportdienstleisters.

Ein externer Festpreis kann auf den ersten Blick höher als die reinen Kraftstoff- und Lohnkosten wirken. Werden Wertverlust, Ausfälle, Verwaltung und Leerfahrten einbezogen, verändert sich das Ergebnis häufig deutlich.

Feste Touren von DAGO Express als Alternative zum eigenen Fuhrpark

Feste Touren bieten einen Mittelweg zwischen vollständigem Werkverkehr und der kurzfristigen Vergabe einzelner Transporte.

Unternehmen erhalten regelmäßig verfügbare Transportkapazitäten und planbare Abläufe, ohne selbst einen vollständigen Fuhrpark unterhalten zu müssen. Die Route, Abholzeiten, Lieferfenster und Fahrzeuganforderungen können passend zum tatsächlichen Bedarf festgelegt werden.

DAGO Express übernimmt die Organisation und Durchführung der Transporte. Dadurch bleiben die Lieferprozesse zuverlässig, während der Auftraggeber administrative Aufgaben und betriebliche Risiken abgibt.

Direkte Beförderung ohne Umladung

Beim Direktverkehr fährt die Sendung vom Abholort unmittelbar zum Ziel. Zwischenlagerungen und unnötige Umschlagpunkte entfallen.

Das verkürzt die Laufzeit und reduziert die Zahl der manuellen Warenbewegungen. Besonders bei empfindlichen, dringenden oder produktionskritischen Gütern kann dies das Schadens- und Verzögerungsrisiko senken.

Anpassbare Kapazitäten

Der Transportbedarf vieler Unternehmen bleibt nicht das ganze Jahr konstant. Saisonale Spitzen, Produktionsschwankungen und zusätzliche Kundenaufträge können kurzfristig mehr Fahrzeuge erfordern.

Mit einem festen Transportpartner lassen sich Kapazitäten bedarfsgerechter planen. Das Unternehmen muss nicht für jede mögliche Auftragsspitze eigene Reservefahrzeuge finanzieren.

Weniger Verwaltungsaufwand

Fahrzeugbeschaffung, Wartung, Fahrerorganisation und Transportdisposition verursachen laufenden Aufwand.

Bei ausgelagerten festen Touren konzentriert sich das Unternehmen auf die Definition der benötigten Leistung. Die operative Transportabwicklung übernimmt DAGO Express.

Kalkulierbare Transportkosten

Vereinbarte Touren und transparente Konditionen erleichtern die Kostenplanung. Statt unübersichtlicher Einzelkosten erhält das Unternehmen eine klar zuordenbare Transportausgabe.

So lassen sich eigene Routen, Fahrzeuge und Kostenstellen besser mit einer externen Lösung vergleichen.

Klare rechtliche Zuständigkeit

Beauftragt ein Unternehmen einen zugelassenen Transportdienstleister, führt dieser die Beförderung im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs durch.

Der Dienstleister ist für die ihn betreffenden Genehmigungen, Lizenzen, Fahreranforderungen und transportrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Der Auftraggeber sollte dennoch eindeutige Vereinbarungen zu Ware, Terminen, Ladungssicherung, Haftung und erforderlichen Dokumenten treffen.

Häufige Fehler beim Werkverkehr

Ein häufiger Fehler besteht darin, jeden Transport mit einem eigenen Fahrzeug automatisch als Werkverkehr anzusehen. Entscheidend ist jedoch nicht nur, wem das Fahrzeug gehört.

Auch diese Situationen können problematisch sein:

  • Ein Unternehmen transportiert gegen Bezahlung Waren eines Geschäftspartners.
  • Fremde Güter werden gemeinsam mit eigenen Waren befördert.
  • Der Transport entwickelt sich zur eigenständigen Haupttätigkeit.
  • Fahrer und Fahrzeug werden vollständig durch einen Dritten gestellt.
  • Die BALM-Anmeldung wird trotz bestehender Meldepflicht versäumt.
  • Internationale Transporte werden ohne Prüfung der EU-Vorgaben durchgeführt.

Besondere Vorsicht ist bei gemischten Geschäftsmodellen erforderlich. Führt ein Unternehmen sowohl eigene Transporte als auch Transporte für Dritte aus, muss jede Beförderung korrekt eingeordnet werden.

Wie lässt sich prüfen, ob eine Fahrt Werkverkehr ist?

Vor einer Fahrt sollten Verantwortliche fünf Fragen beantworten:

  • Welchen rechtlichen und wirtschaftlichen Bezug hat die Ware zum Unternehmen?
  • Dient die Fahrt einem eigenen betrieblichen Zweck?
  • Wer beschäftigt oder stellt den Fahrer?
  • Ist die Beförderung lediglich eine Hilfstätigkeit?
  • Wer verfügt über das eingesetzte Fahrzeug und organisiert den Transport?

Können diese Fragen nicht eindeutig beantwortet werden, sollte die Einordnung vor der Beförderung fachlich geprüft werden. Das gilt besonders bei Transporten für verbundene Unternehmen, Konzerngesellschaften, Kooperationspartner oder ausländische Standorte.

Rechtlich selbstständige Unternehmen werden nicht automatisch wie ein einziges Unternehmen behandelt. Auch konzerninterne Transporte können deshalb eine genaue Prüfung erfordern.

Fazit: Werkverkehr rechtssicher und wirtschaftlich planen

Werkverkehr ermöglicht Unternehmen, eigene Güter ohne güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis zu transportieren. Dafür müssen jedoch alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Bei bestimmten Fahrzeugen über 3,5 Tonnen kommt außerdem die Anmeldung zur Werkverkehrsdatei hinzu.

Neben der rechtlichen Einordnung sollten Unternehmen die vollständigen Fuhrparkkosten betrachten. Fahrzeuge, Fahrer, Ausfälle, Verwaltung und geringe Auslastung können den eigenen Werkverkehr erheblich verteuern.

DAGO Express prüft gemeinsam mit Unternehmen, wie sich bestehende Routen durch feste Touren und Direktverkehr planbarer gestalten lassen. Lassen Sie Ihren aktuellen Transportbedarf unverbindlich analysieren und vergleichen Sie den eigenen Fuhrpark mit einer flexiblen, kalkulierbaren Transportlösung.

Jetzt feste Touren bei DAGO Express anfragen und bestehende Transportkosten unverbindlich prüfen lassen.

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