Wer Transporte in Deutschland und Europa plant, sollte Feiertage, Wochenendverbote und sommerliche Zusatzbeschränkungen frühzeitig einplanen. Genau hier entstehen in der Praxis oft Standzeiten, unnötige Umwege und vermeidbare Kosten.
Diese Übersicht bündelt die wichtigsten Fahrverbote für Deutschland sowie relevante ganzjährige oder saisonale Regeln in wichtigen Transit- und Zielländern Europas. Die Struktur ist bewusst auf schnelle Orientierung ausgelegt: zuerst Deutschland, danach die wichtigsten Länder im Überblick.
Stand: 25.06.2026
Deutschland 2026 auf einen Blick
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot von 00:00 bis 22:00 Uhr
- Betroffen sind Lkw über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger bei geschäftsmäßiger oder entgeltlicher Güterbeförderung einschließlich Leerfahrten
- Zusätzliches Ferienfahrverbot an Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2026 von 07:00 bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen
- Rechtsgrundlagen: § 30 StVO und Ferienreiseverordnung
Feiertagsfahrverbote 2026 in Deutschland
| Feiertag |
Datum 2026 |
Wochentag |
Geltung |
| Neujahr |
01.01.2026 |
Donnerstag |
bundesweit |
| Karfreitag |
03.04.2026 |
Freitag |
bundesweit |
| Ostermontag |
06.04.2026 |
Montag |
bundesweit |
| Tag der Arbeit |
01.05.2026 |
Freitag |
bundesweit |
| Christi Himmelfahrt |
14.05.2026 |
Donnerstag |
bundesweit |
| Pfingstmontag |
25.05.2026 |
Montag |
bundesweit |
| Fronleichnam |
04.06.2026 |
Donnerstag |
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
| Tag der Deutschen Einheit |
03.10.2026 |
Samstag |
bundesweit |
| Reformationstag |
31.10.2026 |
Samstag |
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| Allerheiligen |
01.11.2026 |
Sonntag |
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
| 1. Weihnachtstag |
25.12.2026 |
Freitag |
bundesweit |
| 2. Weihnachtstag |
26.12.2026 |
Samstag |
bundesweit |
Ferienfahrverbot 2026 in Deutschland
Zusätzlich zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt in Deutschland vom
01.07.2026 bis 31.08.2026 an allen Samstagen ein Sommerfahrverbot von
07:00 bis 20:00 Uhr auf besonders belasteten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten. Gerade für Fernverkehr, Transit und sommerliche Umfuhren ist dieser Punkt entscheidend.
Betroffen sind 2026 folgende Samstage:
04.07.,
11.07.,
18.07.,
25.07.,
01.08.,
08.08.,
15.08.,
22.08. und
29.08.2026.
Ganzjährige und saisonale Fahrverbote in wichtigen Ländern Europas
Für viele Suchanfragen reicht Deutschland allein nicht aus. In der Praxis sind vor allem Österreich, Frankreich, Italien, Tschechien, Ungarn und Polen relevante Länder für Disposition und internationale Routenplanung. Die folgende Übersicht ist bewusst knapp und praxisnah gehalten.
Deutschland
Allgemeines Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 t und für Lkw mit Anhänger auf allen Straßen.
Zusätzliches Sommerfahrverbot an Samstagen vom 1.7. bis 31.8. zwischen 07:00 und 20:00 Uhr auf stark belasteten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten.
Österreich
In Österreich gilt ein
Wochenend- und Feiertagsfahrverbot auf allen Straßen:
- samstags von 15:00 bis 24:00 Uhr
- sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr
Betroffen sind Fahrzeuge über
7,5 t sowie Lkw mit Anhänger, wenn das höchstzulässige
Gesamtgewicht von Lkw oder Anhänger
mehr als 3,5 t beträgt.
Zusätzlich gilt ein
allgemeines Nachtfahrverbot von
22:00 bis 05:00 Uhr für Fahrzeuge über 7,5 t.
Frankreich
In Frankreich gilt für Güterfahrzeuge über
7,5 t ein
allgemeines Fahrverbot auf dem gesamten Straßennetz:
- samstags sowie am Vortag eines Feiertags von 22:00 Uhr
- bis sonntags bzw. bis zum Feiertag selbst um 22:00 Uhr
2026 gelten zusätzlich
Sommerfahrverbote an den Samstagen
11.07.,
18.07.,
25.07.,
01.08. und
08.08. jeweils von
07:00 bis 19:00 Uhr.
Darüber hinaus gibt es Sonderregeln, unter anderem in
Île-de-France sowie Ausnahmen auf einzelnen Korridoren wie dem Hafenverkehr Richtung Calais.
Italien
Italien regelt die Verbote über einen jährlichen Ministerialkalender für Fahrzeuge über
7,5 t außerhalb geschlossener Ortschaften.
Typisch für 2026:
- von Oktober bis Mai viele Sonn- und Feiertagsverbote von 09:00 bis 22:00 Uhr
- von Juni bis September oft von 07:00 bis 22:00 Uhr
- im Sommer zusätzliche Samstagsverbote, häufig von 08:00 bis 16:00 Uhr
- an einzelnen Reisetagen zusätzliche Freitagsverbote, häufig von 16:00 bis 22:00 Uhr
Für Italien sollte der jeweilige Jahreskalender vor Fahrtantritt immer im Detail geprüft werden.
Tschechien
In Tschechien gilt ein
Fahrverbot auf Autobahnen und Straßen I. Klasse für Fahrzeuge und Gespanne über
7,5 t.
- sonntags und an Feiertagen von 13:00 bis 22:00 Uhr
- vom 1.7. bis 31.8. zusätzlich freitags von 17:00 bis 21:00 Uhr
- vom 1.7. bis 31.8. zusätzlich samstags von 07:00 bis 13:00 Uhr
Gerade im Sommer ist Tschechien dadurch auch an Freitagen ein relevanter Risikofaktor in der
Tourenplanung.
Ungarn
In Ungarn gilt ein
allgemeines Fahrverbot auf allen Straßen für Fahrzeuge über
7,5 t:
- samstags sowie am Tag vor einem Feiertag ab 22:00 Uhr
- bis sonntags oder bis zum Feiertag selbst um 22:00 Uhr
Vom
1.9. bis 30.6. beginnt das Verbot bei Feiertagsblöcken teilweise schon ab
08:00 Uhr, wenn der Feiertag auf Samstag oder Sonntag fällt. Vom
1.7. bis 31.8. gilt an Samstagen ein Sommerfahrverbot von
15:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr.
Polen
In Polen gelten für Fahrzeuge über
12 t saisonale und feiertagsbezogene Fahrverbote auf allen Straßen.
- vom letzten Freitag im Juni bis zum letzten Sonntag im August freitags 18:00 bis 22:00 Uhr
- in diesem Zeitraum samstags 08:00 bis 14:00 Uhr
- in diesem Zeitraum sonntags 08:00 bis 22:00 Uhr
- am Abend vor Feiertagen meist 18:00 bis 22:00 Uhr, an Feiertagen selbst 08:00 bis 22:00 Uhr
Wichtige Ausnahmen und Planungshinweise
- Viele Länder kennen Ausnahmen für verderbliche Waren, kombinierte Verkehre, Pannenhilfe, Notfalleinsätze oder bestimmte Versorgungsfahrten.
- Gerade bei Feiertagen in Grenzregionen sollten nicht nur Bundes- oder Landesregeln, sondern auch internationale Anschlussrelationen geprüft werden.
- Bei Italien, Frankreich und Ungarn sind temporäre Lockerungen oder zusätzliche Sonderregelungen möglich. Aktuelle Behördenhinweise sollten deshalb immer vor Fahrtantritt geprüft werden.
FAQ
Gilt das deutsche Feiertagsfahrverbot auch für Leerfahrten?
Ja. In Deutschland sind auch Leerfahrten betroffen, wenn sie im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Güterbeförderung stehen.
Welche Länder sind für deutsche Transporteure besonders wichtig?
In der Praxis sind vor allem Österreich, Frankreich, Italien, Tschechien, Ungarn und Polen besonders relevant, weil sie häufig auf Transit- oder Zielrelationen liegen.
Warum ist Österreich besonders kritisch?
Weil dort neben dem Wochenend- und Feiertagsfahrverbot zusätzlich ein allgemeines Nachtfahrverbot gilt und auf einzelnen Transitachsen weitere regionale Beschränkungen hinzukommen können.
Sollte man Deutschland und Europa in einem Beitrag kombinieren?
Ja, wenn der Beitrag klar gegliedert ist: zuerst Deutschland als Hauptthema, danach die wichtigsten Länder in kompakten Akkordeons. Genau diese Struktur deckt die Suchintention gut ab und erzeugt zusätzliche Longtail-Reichweite.
Quellen
Hinweis: Diese Seite ist als Überblick gedacht. Für konkrete Fahrten sollten zusätzlich tagesaktuelle Behördenhinweise, Sondergenehmigungen und regionale Ausnahmen geprüft werden.
Inhaltsverzeichnis
- Regelmäßige LKW-Fahrverbote
- Sonn- und Feiertage richtig einordnen
- Ferienreise-Fahrverbot und Strecken
- Ausnahmen und Genehmigungen
- Strafen und Tourenplanung
- Häufige Fragen
Häufige Fragen zum LKW-Fahrverbot
Gelten Fahrverbote an jedem Feiertag bundesweit gleich?
Nein. Feiertage können bundesweit oder nur in einzelnen Bundesländern gelten. Vor der Fahrt sollten deshalb Route, Datum, Fahrzeug und Ladung anhand aktueller offizieller Informationen geprüft werden.
Wie lässt sich eine mögliche Ausnahme klären?
Ob eine gesetzliche Ausnahme greift oder eine Genehmigung erforderlich ist, hängt vom konkreten Transport ab. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und die Auskunft der zuständigen Behörde; die Klärung sollte rechtzeitig vor Fahrtbeginn erfolgen.