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GB-EORI beantragen: Schnell & kostenlos

GB-EORI beantragen: Schnell & kostenlos

Eine britische EORI-Nummer (GB-EORI) beantragen Sie vollständig online über die britische Steuerbehörde HM Revenue & Customs. Der Antrag ist kostenlos und dauert meist nur wenige Minuten. Ohne diese Nummer ist keine reguläre Zollabfertigung im Warenverkehr mit Großbritannien möglich. In diesem Leitfaden erfahren Sie, ob Sie eine GB- oder XI-EORI benötigen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie der Online-Antrag Schritt für Schritt funktioniert – inklusive Besonderheiten für deutsche Unternehmen ohne Niederlassung im Vereinigten Königreich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GB-EORI wird online über HMRC beantragt und ist kostenlos.
  • Für England, Schottland und Wales benötigen Sie eine GB-EORI.
  • Für Nordirland kann zusätzlich eine XI-EORI erforderlich sein.
  • In UK ansässige Firmen benötigen u. a. UTR, SIC-Code und ggf. VAT-Nummer.
  • Nicht in UK ansässige Unternehmen können ebenfalls eine GB-EORI beantragen.

Wie beantragt man eine britische GB-EORI?

Die GB-EORI wird online über die offizielle GOV.UK-Seite von HMRC beantragt. Nach Anmeldung im Government Gateway geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein und erhalten die Nummer meist sofort oder innerhalb von fünf Arbeitstagen.

GB- oder XI-EORI: Welche Nummer benötigen Sie?

Ob Sie eine GB- oder XI-EORI benötigen, hängt vom Ziel Ihrer Waren ab. Für Warenbewegungen nach England, Schottland oder Wales ist eine EORI mit dem Präfix „GB“ erforderlich. Diese Nummer ist Voraussetzung für jede Zollanmeldung im britischen Zollsystem.

Geht es um Zollabfertigungen in Nordirland, kann zusätzlich eine XI-EORI notwendig sein. Diese wird erst beantragt, nachdem eine GB-EORI bereits vorliegt. Hintergrund ist das besondere Zollregime Nordirlands im Rahmen des Brexit-Abkommens. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie regelmäßig Lieferungen nach Nordirland durchführen. Nur dann ist die zusätzliche XI-Registrierung relevant.

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Unternehmenssitz. Für in Großbritannien ansässige Unternehmen werden mehrere Angaben benötigt. Dazu zählen der Government-Gateway-Zugang, die Unique Taxpayer Reference (UTR) sowie Gründungsdatum und SIC-Code laut Companies House. Ist das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig, wird zusätzlich die britische VAT-Nummer samt Registrierungsdatum verlangt. Einzelunternehmer müssen außerdem ihre National Insurance Number angeben.

Für Unternehmen ohne Sitz im Vereinigten Königreich entfallen UTR, SIC-Code und National Insurance Number. Das vereinfacht den Antrag deutlich. Dennoch müssen vollständige Unternehmens- und Kontaktdaten angegeben werden.

Übersicht der Unterlagen

UnternehmensstatusBenötigte Angaben
UK-ansässigGovernment Gateway, UTR, SIC-Code, Gründungsdatum, ggf. VAT-Nr., ggf. National Insurance
Nicht UK-ansässigGovernment Gateway, Unternehmensdaten, Kontaktdaten

Schritt-für-Schritt: GB-EORI online beantragen

Der Antrag erfolgt über die offizielle GOV.UK-Seite „Apply for an EORI number“. Zunächst melden Sie sich mit Ihrem Government-Gateway-Account an. Falls noch kein Zugang besteht, können Sie diesen direkt erstellen.

Anschließend wählen Sie aus, ob Sie als Unternehmen oder Einzelperson beantragen und ob Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich ansässig ist. Danach geben Sie alle geforderten Unternehmensdaten ein. Dazu zählen Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie – falls vorhanden – UTR und VAT-Nummer.

Nach dem Absenden wird die EORI in den meisten Fällen sofort angezeigt. Sollte eine manuelle Prüfung nötig sein, erfolgt die Zuteilung innerhalb von bis zu fünf Arbeitstagen.

Aufbau und Format der GB-EORI

Die britische EORI beginnt stets mit „GB“. In der Regel folgen zwölf Ziffern. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen entspricht die Struktur häufig „GB + VAT-Nummer + 000“.

Beispiel: GB123456789000.

Diese Struktur erleichtert die Identifikation im Zollsystem. Wichtig ist, die Nummer korrekt in Zollanmeldungen und Frachtpapieren zu verwenden. Fehlerhafte Angaben führen häufig zu Verzögerungen bei der Abfertigung.

XI-EORI für Nordirland beantragen

Benötigen Sie zusätzlich eine XI-EORI, erfolgt der Antrag ebenfalls über GOV.UK. Voraussetzung ist eine bereits bestehende GB-EORI.

Die Bearbeitung dauert typischerweise bis zu fünf Tage. Unternehmen sollten die XI-Nummer rechtzeitig beantragen, wenn Lieferungen nach Nordirland geplant sind. Ohne diese Registrierung kann es zu Problemen bei der Zollabwicklung kommen.

Besonderheiten für deutsche Unternehmen ohne UK-Niederlassung

Auch ein deutsches Unternehmen ohne Betriebsstätte in Großbritannien kann eine GB-EORI beantragen. Im Formular wählen Sie dazu „business not established in the UK“. Dadurch entfallen UTR, SIC-Code und National Insurance Number.

Wichtig ist jedoch, dass für EU-Zollabfertigungen weiterhin eine eigene EU-EORI erforderlich ist. Die britische und die europäische EORI sind getrennte Systeme. Beide Nummern dürfen nicht verwechselt werden. Unternehmen, die regelmäßig zwischen EU und UK handeln, benötigen daher zwei eigenständige Registrierungen.

Fazit

Die GB-EORI ist Pflicht für den Warenverkehr mit Großbritannien und lässt sich unkompliziert online beantragen. Der Prozess ist kostenlos, schnell und meist in wenigen Minuten abgeschlossen. Wer zusätzlich nach Nordirland liefert, sollte rechtzeitig eine XI-EORI ergänzen. Besonders für deutsche Unternehmen ohne UK-Sitz ist der Antrag überraschend einfach. Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen und sichern Sie sich jetzt Ihre britische EORI für reibungslose Zollabwicklung.

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