Der Begriff FCA steht für "Free Carrier" (zu Deutsch: "Frei Frachtführer") und ist einer der am häufigsten genutzten Klauseln der von der Internationalen Handelskammer (ICC) definierten Incoterms® 2020. Dieser Incoterm regelt weltweit die Rechte und Pflichten zwischen Verkäufer und Käufer im internationalen Warenhandel.
Die FCA-Klausel gehört zur Gruppe F und zeichnet sich dadurch aus, dass sie für alle Transportarten (Seefracht, Luftfracht, Schienen- und Straßenverkehr sowie Multimodaltransport) flexibel eingesetzt werden kann. Im Kern besagt FCA, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald sie dem vom Käufer benannten Frachtführer am vereinbarten Ort übergeben wurde.
Ein häufiges Missverständnis beim FCA-Versand liegt im genauen Ort der Übergabe. Die Incoterms® 2020 unterscheiden hier strikt zwischen zwei Optionen, die maßgeblich beeinflussen, wer für die Beladung haftet:
Um die strategischen Vorteile von FCA zu verstehen, hilft ein direkter tabellarischer Vergleich mit den verwandten Klauseln EXW (Ab Werk) und FOB (Free on Board):
| Incoterm Klausel | Exportzollabfertigung | Beladung beim Verkäufer | Haupttransport-Kosten |
|---|---|---|---|
| EXW (Ab Werk) | Käufer | Käufer | Käufer |
| FCA (Frei Frachtführer) | Verkäufer | Verkäufer (Option A) | Käufer |
| FOB (Nur Seefracht!) | Verkäufer | Verkäufer (bis an Bord) | Käufer |
Tipp für Einkäufer: FCA ist im Vergleich zu EXW fast immer die sicherere Wahl, da der Verkäufer (Exporteur) im eigenen Land die Zollgesetze besser kennt und die reibungslose Ausfuhr garantiert.
Beim Seefrachtversand verlangen Banken für ein Akkreditiv (Letter of Credit) oft ein Konnossement (Bill of Lading) mit dem Vermerk "An Bord" (On-Board). Unter den alten FCA-Regeln weigerten sich Kapitäne oft, dieses Dokument vor der tatsächlichen physischen Beladung des Schiffes auszustellen. Die Incoterms® 2020 erlauben es Käufer und Verkäufer nun, vertraglich zu vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein solches On-Board-Konnossement nach der Schiffsverladung auszuhändigen.
Wird die Ware auf dem Gelände des Verkäufers übergeben (Variante A), zahlt der Verkäufer die Beladung auf das Abholfahrzeug. Erfolgt die Übergabe an einem anderen Ort (z.B. einem Frachtterminal, Variante B), trägt der Käufer die Kosten für die Entladung des Verkäufer-Lkw.
Nein. Bei FCA ist keine der Parteien verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Da das Risiko jedoch ab der Übergabe an den Spediteur beim Käufer liegt, wird dem Importeur dringend empfohlen, eine separate Güterversicherung abzuschließen.
Ja, absolut. Im Gegensatz zu rein maritimen Klauseln wie FOB oder CIF ist FCA multimodal einsetzbar und eignet sich hervorragend für Luftfracht, Schienengüterverkehr und Lkw-Transporte.
Weitere Incoterms: FAS Incoterm, CFR Incoterm und FOB Incoterm