
DAGO Express hat das DSGVO-Audit erfolgreich bestanden
Bei DAGO Express sind wir überzeugt, dass das Vertrauen unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter die Grundlage unseres Erfolgs ist. Daher freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ein umfassendes Datenschutz-Audit erfolgreich bestanden haben, das von unabhängigen Datenschutzexperten durchgeführt wurde.
Als Logistik- und Speditionsunternehmen verarbeiten wir täglich personenbezogene Daten verschiedener Gruppen: unserer Kunden, die Transporte beauftragen, Bewerber, die sich um eine Stelle bewerben, sowie Fahrer und Transportpartner, die auf unserer Frachtenbörse registriert sind. Jede dieser Gruppen vertraut uns ihre Daten an – in der Erwartung, dass diese angemessen geschützt werden.
Das erfolgreich abgeschlossene Audit ist ein wichtiger Schritt in unserer Datenschutzarbeit. Es ersetzt jedoch nicht die laufende Pflege der Verfahren und ist keine Garantie, dass künftig kein Vorfall auftreten kann. Datenschutz bleibt eine dauerhafte Aufgabe, bei der technische, organisatorische und menschliche Faktoren zusammenwirken.
Im Rahmen der DSGVO-Anpassung haben wir eine Reihe wichtiger organisatorischer und technischer Änderungen eingeführt:
Umfassende Datenschutzdokumentation – Wir haben eine vollständige Dokumentation erstellt und implementiert, darunter eine Datenschutzrichtlinie, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sowie Verfahren zur Reaktion auf Datenschutzvorfälle.
Mitarbeiterschulungen – Unsere Mitarbeiter haben eine spezielle Datenschutzschulung absolviert. Sie wissen, wie sie mit personenbezogenen Daten richtig umgehen und wie sie bei potenziellen Bedrohungen reagieren müssen.
Clean-Desk- und Clean-Screen-Policy – Wir haben Richtlinien eingeführt, die das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf Daten in unseren Büros minimieren.
Sichere Partnerverträge – Auftragsverarbeiter, denen wir personenbezogene Daten anvertrauen, werden überprüft und unterzeichnen entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge (AVV/DPA).
Absicherung internationaler Datentransfers – Bei der Übermittlung von Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums setzen wir geeignete Schutzmaßnahmen ein, darunter Standardvertragsklauseln (SCC) sowie zusätzliche technische Maßnahmen.
Unsere Datenschutzverfahren umfassen die Personen, deren Daten wir verarbeiten:
Kunden und Geschäftspartner – Daten, die für die Erbringung von Transport- und Speditionsdienstleistungen, die Rechnungsstellung und die geschäftliche Kommunikation erforderlich sind.
Bewerber – Die im Bewerbungsverfahren übermittelten Daten werden geschützt und ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Auf Ihren Wunsch können wir diese auch für künftige Bewerbungsverfahren nutzen.
Fahrer und Transportpartner – Daten der auf unserer Frachtenbörse registrierten Partner, einschließlich GPS-Standortdaten, die für die Auftragsabwicklung erforderlich sind, werden nach transparenten Regeln verarbeitet und nur so lange wie nötig gespeichert.
Mitarbeiter – Die Daten unseres Teams werden nach unseren Datenschutzverfahren geschützt, und Mitarbeiter sind nur zur Verarbeitung der Daten befugt, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Die DSGVO gibt betroffenen Personen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden. Nicht jedes Recht greift in jeder Situation uneingeschränkt, etwa wenn Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Erläuterungen des Europäischen Datenschutzausschusses bieten hierzu einen Überblick.
Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte ausüben möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Ausführliche Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie in unserer aktualisierten Datenschutzerklärung sowie in den Informationsklauseln im Bereich DSGVO auf unserer Website. Diese Dokumente sind in mehreren Sprachen verfügbar, damit sich jeder bequem informieren kann.
Wir danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Der Schutz Ihrer Daten ist für uns nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern vor allem eine Frage der Ehre und Verantwortung.
Ihr DAGO Express Team
Bei einer Transportanfrage werden Informationen benötigt, die den Auftrag eindeutig beschreiben. Dazu gehören Abhol- und Lieferort, erreichbare Ansprechpartner sowie Maße und Gewicht der Sendung. Personenbezogene Angaben sollten auf das beschränkt bleiben, was für die konkrete Anfrage erforderlich ist. Eine ausführliche Beschreibung der Ware ist hilfreicher als ein unkontrollierter Anhang mit fremden Kontaktdaten.
Ein Beispiel: Für die Abstimmung einer Abholung reicht häufig eine zuständige Kontaktperson mit geschäftlicher Telefonnummer. Eine komplette Mitarbeiterliste oder private Angaben über andere Personen helfen bei der Planung normalerweise nicht. Wenn ein Dokument zusätzliche Informationen enthält, sollten Sie vor dem Versand prüfen, welche Seiten oder Felder für die Anfrage tatsächlich relevant sind. Unnötige Angaben lassen sich so schon am Anfang vermeiden.
Bitte nutzen Sie für Auftragsdetails die vereinbarten Kontaktwege und prüfen Sie die Empfängeradresse vor dem Versand. Senden Sie keine Passwörter oder Zugangscodes zusammen mit einer gewöhnlichen Transportanfrage. Bei einer besonders sensiblen Sendung klären Sie zuerst, welcher Kommunikationsweg für die notwendigen Angaben vorgesehen ist. Dieser Beitrag beschreibt allgemeine Orientierung und ersetzt nicht unsere jeweiligen Datenschutzhinweise.
Eine geänderte Lieferadresse ist zunächst ein organisatorisches Thema. Ist sie mit einer Person verknüpft, betrifft sie zugleich die Richtigkeit personenbezogener Daten. Teilen Sie die Korrektur möglichst eindeutig mit und nennen Sie eine passende Auftragsreferenz. So wird verhindert, dass eine neue Adresse versehentlich einem anderen Transport zugeordnet wird. Prüfen Sie dabei auch, ob ein vorhandener Ansprechpartner noch zuständig ist.
Eine Bewerbung ist kein Transportauftrag. Bewerbungsunterlagen sollten deshalb über den dafür vorgesehenen Weg übermittelt werden, nicht als Anhang einer gewöhnlichen Frachtanfrage. Angaben zu einer anderen Person gehören nur dann in eine Nachricht, wenn sie für das jeweilige Anliegen benötigt werden und die Weitergabe zulässig ist. Die konkrete Verarbeitung von Bewerbungsdaten erläutern die entsprechenden Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Ein ungewöhnlicher Link oder eine unerwartete Aufforderung zur Datenweitergabe sollte vor einer Reaktion überprüft werden. Fragen Sie bei Unsicherheit über einen bekannten Kontaktweg nach. Falls Sie versehentlich Informationen an eine falsche Adresse versendet haben, kann eine schnelle Meldung mit Zeitpunkt und kurzer Beschreibung helfen, den Sachverhalt einzuordnen. Wiederholen Sie sensible Inhalte nicht unnötig in weiteren Nachrichten.
Für ein Anliegen zum Datenschutz nennen Sie bitte möglichst präzise, worum es geht: beispielsweise um eine Auskunft oder die Berichtigung einer Kontaktangabe. Eine geeignete Referenz und der betroffene Zeitraum können die Zuordnung erleichtern. Senden Sie nicht vorsorglich eine Ausweiskopie; falls zusätzliche Informationen zur Identifizierung nötig sind, muss deren Erforderlichkeit im konkreten Fall geklärt werden.
Nutzen Sie die oben genannte Adresse [email protected]. Beschreiben Sie das Anliegen in verständlicher Form und teilen Sie mit, wie Sie erreichbar sind. Datenschutzrechte dürfen nicht daran scheitern, dass juristische Begriffe fehlen. Die gesetzliche Bearbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Monats; eine mögliche Verlängerung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen mitzuteilen. Sie können sich außerdem an eine zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Ein Audit betrachtet einen abgegrenzten Prüfungsumfang. Neue Arbeitsabläufe, geänderte Systeme oder zusätzliche Dienstleister können später erneut Fragen aufwerfen. Deshalb sollte ein erfolgreiches Ergebnis nicht als einmaliger Abschluss verstanden werden. Die im ursprünglichen Beitrag beschriebenen Dokumentations- und Schulungsmaßnahmen bilden eine Grundlage für die weitere Arbeit, ohne sämtliche denkbaren Risiken auszuschließen.
Allgemein verlangt die DSGVO ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau. Dazu gehören technische und organisatorische Maßnahmen, die im jeweiligen Kontext überprüft werden müssen. Der Europäische Datenschutzausschuss erläutert diesen risikobezogenen Ansatz. Diese allgemeine Anforderung sagt für sich allein noch nichts darüber aus, welche einzelne Technik in einem konkreten Unternehmen eingesetzt wird. Zusätzliche Sicherheitsprodukte oder Zertifizierungen werden mit diesem Beitrag nicht behauptet.
Die im Beitrag genannte Kontaktadresse lautet [email protected]. Beschreiben Sie Ihr Anliegen und nennen Sie eine geeignete Referenz, falls diese die Zuordnung erleichtert.
Nein. Ein Audit prüft einen bestimmten Umfang. Datenschutz und Sicherheit erfordern auch danach laufende Aufmerksamkeit und Anpassung.
Nicht vorsorglich. Übermitteln Sie zunächst die für die Anfrage erforderlichen Angaben. Eine zusätzliche Identitätsprüfung muss im Einzelfall erforderlich und angemessen sein.
Das Löschungsrecht gilt unter gesetzlichen Voraussetzungen. Aufbewahrungspflichten oder andere gesetzlich vorgesehene Gründe können einer sofortigen Löschung entgegenstehen.