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Zweistufiges Ausfuhrverfahren: Definition und Beispiele

Was ist ein Zweistufiges Ausfuhrverfahren?

Zweistufiges Ausfuhrverfahren ist ein zollrechtlicher Prozess zur Abwicklung von Exporten in Nicht-EU-Länder. Es besteht aus der Abgabe der Ausfuhranmeldung beim Binnenzollamt und der Gestellung der Ware am Ausgangszollamt.

So funktioniert das zweistufige Ausfuhrverfahren

Das zweistufige Ausfuhrverfahren ist in der Praxis Standard bei Warenausfuhren in Drittländer. Es wird angewendet, wenn Waren die Europäische Union dauerhaft verlassen sollen. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und für Unternehmen mit Außenhandelsbeziehungen unverzichtbar. Ziel ist es, die korrekte Ausfuhr zu dokumentieren und zollrechtlich zu sichern.

Das Verfahren gliedert sich in zwei Hauptschritte. Zunächst erfolgt die elektronische Ausfuhranmeldung beim zuständigen Binnenzollamt – oft über das ATLAS-System. Dabei werden Waren, Empfängerland, Ausführer und Transportweg gemeldet. Das Zollamt prüft die Angaben und stellt ggf. Rückfragen. Danach erteilt es eine Ausfuhrgenehmigung oder verlangt weitere Dokumente.

Im zweiten Schritt werden die Waren physisch an das Ausgangszollamt gebracht. Dieses befindet sich in der Regel an der EU-Außengrenze, etwa einem Hafen oder Flughafen. Dort erfolgt die sogenannte Ausgangsbestätigung. Diese ist essenziell für die steuerliche Ausfuhrnachweispflicht. Ohne diese Bestätigung bleibt die Ausfuhr formal unvollständig.

Das zweistufige Verfahren schützt vor illegalem Warenverkehr und ermöglicht die Kontrolle sicherheitsrelevanter Güter. Außerdem stellt es sicher, dass Waren korrekt erfasst und steuerlich richtig behandelt werden. Für Unternehmen ist das Verfahren relevant, um Umsatzsteuerbefreiungen bei Ausfuhrlieferungen zu nutzen.

Fehler im Ablauf können zu Problemen führen. Beispielsweise, wenn keine Ausgangsbestätigung vorliegt oder falsche Angaben gemacht wurden. In solchen Fällen drohen Nachzahlungen oder sogar Bußgelder. Daher ist es wichtig, das Verfahren präzise einzuhalten. Viele Firmen arbeiten deshalb mit Zollagenturen oder geschultem Fachpersonal.

Das Verfahren ist nicht mit der einseitigen Ausfuhranzeige zu verwechseln. Diese findet nur bei Ausfuhren mit geringem Wert Anwendung. Auch innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU erfordern kein zweistufiges Verfahren. Hier gelten andere Vorschriften.

In der digitalen Abwicklung spielt das ATLAS-Verfahren eine große Rolle. Es vereinfacht die Kommunikation mit dem Zoll. Der Status der Anmeldung kann online nachverfolgt werden. Dies spart Zeit und erhöht die Transparenz.

Zweistufiges Ausfuhrverfahren kurz & knapp erklärt

  • Zweistufiger Ablauf: Erst Anmeldung beim Binnenzollamt, dann Gestellung beim Ausgangszollamt.
  • Digitale Abwicklung: Meist über das ATLAS-System, inkl. Statusverfolgung.
  • Zwingend bei Exporten in Drittländer: Ohne gültige Ausgangsbestätigung keine steuerfreie Ausfuhr.
  • Wichtig für Unternehmen: Relevanz bei Umsatzsteuerbefreiung und Exportkontrolle.
  • Häufige Fehler vermeiden: Falsche Angaben oder fehlende Bestätigungen können teuer werden.

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