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Ursprungszeugnis: Definition & Beispiele

Ein Ursprungszeugnis ist bei internationalen Warenlieferungen unverzichtbar. Es dient als Nachweis über das Herstellungsland einer Ware – und damit auch als Grundlage für Zollabwicklung und Handelsabkommen.

Definition

Ein Ursprungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das den Ursprung einer Ware bestätigt. Es wird in der Regel von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt und ist im internationalen Handel von großer Bedeutung.

Wozu dient ein Ursprungszeugnis im Außenhandel?

Das Ursprungszeugnis spielt eine zentrale Rolle im internationalen Warenverkehr. Es gibt Auskunft darüber, in welchem Land eine Ware hergestellt oder wesentlich bearbeitet wurde. Diese Angabe ist entscheidend für die Anwendung von Zollvorschriften, Handelsschutzmaßnahmen oder Vergünstigungen wie Zollpräferenzen.

Ein Ursprungszeugnis wird in vielen Ländern beim Import verlangt. Besonders dann, wenn Handelsabkommen zwischen Ländern bestehen, die Zollvorteile nur bei bestimmten Ursprungswaren gewähren. Auch bei Antidumpingmaßnahmen oder Embargos kann der dokumentierte Ursprung relevant sein.

Ausgestellt wird das Ursprungszeugnis in der Regel von der Industrie- und Handelskammer des exportierenden Landes. Dabei prüft die Kammer, ob die Ursprungsangabe korrekt ist und ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Grundlage dafür sind internationale Handelsregeln und nationale Vorschriften.

Im Dokument selbst werden unter anderem der Name des Exporteurs, die Warenbezeichnung, das Ursprungsland und gegebenenfalls weitere Angaben wie Empfängerland und Transportweg aufgeführt. Häufig wird es zusätzlich von der IHK abgestempelt und unterzeichnet.

Waren mit europäischem Ursprung profitieren häufig von Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das kann zu erheblichen Kostenvorteilen beim Import führen. Ohne gültiges Ursprungszeugnis können dagegen zusätzliche Zölle anfallen oder sogar die Einfuhr verweigert werden.

Das Ursprungszeugnis darf nicht mit dem Präferenznachweis verwechselt werden. Letzterer bezieht sich auf präferenzielle Ursprungsregeln im Rahmen spezieller Abkommen, wie z. B. das EUR.1-Dokument. Das Ursprungszeugnis hingegen wird meist bei nicht-präferenziellen Ursprungsangaben eingesetzt.

Unternehmen sollten die Ausstellung frühzeitig planen, insbesondere bei zeitkritischen Exporten. Auch digitale Prozesse gewinnen zunehmend an Bedeutung. In vielen Regionen ist es inzwischen möglich, Ursprungszeugnisse online zu beantragen.

Ursprungszeugnis kurz & knapp erklärt

  • Bestätigt das Ursprungsland einer Ware im Außenhandel
  • Wird meist von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt
  • Notwendig für Zollvergünstigungen und Handelsabkommen
  • Häufig Pflicht bei Exporten in Drittländer
  • Nicht zu verwechseln mit Präferenznachweisen wie EUR.1

Häufige Fragen zum Ursprungszeugnis

Was versteht man unter einem Ursprungszeugnis?

Ein Ursprungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das den Ursprung einer Ware bestätigt und im internationalen Handel als Nachweis dient. Es wird von zuständigen Stellen wie Industrie- und Handelskammern ausgestellt.

Wann muss ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden?

Ein Ursprungszeugnis muss ausgestellt werden, wenn es von den Zollvorschriften des Empfängerlandes verlangt wird oder zur Erfüllung handelspolitischer Anforderungen notwendig ist.

Was bescheinigt ein Ursprungszeugnis?

Es bescheinigt den handelspolitischen Ursprung einer Ware und ermöglicht so die Einhaltung von Zollvorschriften sowie die Inanspruchnahme bestimmter Handelsvorteile.

Wann braucht es ein Ursprungszeugnis?

Ein Ursprungszeugnis wird benötigt, wenn das Zielland dies vorschreibt, beispielsweise zur Kontrolle der Warenbewegung, für Importbeschränkungen oder auf Kundenwunsch.

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