Die Frachtführerversicherung ist für gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Frachtführer vor hohen finanziellen Risiken bei beschädigter, verlorener oder verspätet ausgelieferter Ware. Selbst bei kleineren Fahrzeugen ist sie dringend zu empfehlen, um gegen berechtigte Ansprüche abgesichert zu sein und unberechtigte Forderungen professionell abzuwehren. Für Transportunternehmer ist diese Versicherung unverzichtbar – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich.
Typische Begriffe, die im Kontext der Frachtführerversicherung verwendet werden, sind: Frachtführer, Frachtversicherung, Logistikdienstleister und Spedition