Im innerbetrieblichen Transport und der modernen Lagerlogistik ist das Flurförderzeug das wichtigste Werkzeug für den Warenumschlag. Ob beim Be- und Entladen von Lkw, beim Einlagern im Hochregal oder beim Kommissionieren von Waren – ohne diese mobilen Helfer würde die globale Lieferkette stillstehen.
Doch was genau fällt unter die offizielle Definition, welche Typen gibt es und welche rechtlichen Vorschriften müssen Betriebe beachten? DAGO Express erklärt Ihnen alle harten Fakten verständlich auf einen Blick.
Laut den Berufsgenossenschaften (spezifisch der DGUV Vorschrift 68) sind Flurförderzeuge Fördermittel, die ihrer Bauart nach an das Gefährdungspotenzial von Landfahrzeugen angepasst und für den Transport von Gütern auf dem Boden (Flur) bestimmt sind. Sie werden primär für das Ziehen, Schieben, Tragen oder Stapeln von Lasten eingesetzt.
Die drei Kernkriterien eines Flurförderzeugs:
Sie bewegen sich auf dem Boden (Flur) und sind meist gleislos.
Sie dienen dem innerbetrieblichen Transport.
Sie verfügen in den meisten Fällen über ein eigenes Fahrwerk (mit oder ohne Antrieb).
Beispiele: Handhubwagen, Sackkarren, Plattformwagen.
Reine Muskelkraft, ideal für kurze Strecken und ebene Böden im Lkw oder Lager.
Beispiele: Elektrische Ameisen, Deichselstapler.
Unterstützt durch Elektromotoren. Der Bediener läuft zu Fuß neben oder hinter dem Gerät her.
Beispiele: Frontstapler, Schubmaststapler, Kommissionierer.
Geräte mit festem Fahrersitz oder Fahrerstand für schwere Lasten und große Höhen.
Da Flurförderzeuge im Betrieb schwere Unfälle verursachen können, unterliegen sie in Deutschland strengen Richtlinien der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Für das Führen von motorisch angetriebenen Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist der Fahrerausweis für Flurförderzeuge (nach DGUV Grundsatz 308-001) zwingend vorgeschrieben. Der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich sowie geistig geeignet sein. Hinweis: Für rein manuell betriebene Handhubwagen ist kein Schein erforderlich.
Nach DGUV Vorschrift 68 müssen alle motorisierten Flurförderzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihre Betriebssicherheit überprüft werden (sogenannte UVV-Prüfung). Die Ergebnisse müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden.
Typische Begriffe, die im Kontext des Flurförderzeugs verwendet werden, sind: Ameise, Hebebühne, Lademittel und Ware