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Drittland: Definition und Beispiele

Was ist ein Drittland für Deutschland?

Ein Drittland, auch Drittstaat genannt, bezeichnet im Zoll- und Völkerrecht alle Länder, die nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Zum EWR zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Staaten außerhalb dieses Raums – etwa die Schweiz, die USA, China, Russland oder seit dem Brexit auch das Vereinigte Königreich – gelten daher als Drittländer. Diese Einordnung hat weitreichende rechtliche Folgen: Drittlandgeschäfte unterliegen besonderen zollrechtlichen, steuerlichen und administrativen Regelungen. Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer und Zollabwicklung ist die Unterscheidung zwischen innergemeinschaftlichen Lieferungen und Exporten in Drittländer von zentraler Bedeutung.

Typische Begriffe, die im Kontext des Drittlands verwendet werden, sind: EORI Nummer, DHL, Versender, und Export

Quelle:

spedition.de/glossar/drittland

Drittland Bedeutung kurz & knapp erklärt

  • Ein Drittland ist jeder Staat außerhalb der EU und des EWR.
  • Im Datenschutz, Zollrecht und Aufenthaltsrecht ist der Begriff zentral.
  • Datenübertragung in Drittländer erfordert besondere Schutzmaßnahmen.
  • Auch bei Warenimporten gelten spezielle Drittlandsregelungen.
  • Die Einstufung hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet ab.

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