Die CMR ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die rechtlichen Grundlagen für den internationalen Straßengüterverkehr regelt. Sie wurde am 19. Mai 1956 in Genf geschlossen und trat in Deutschland am 5. Februar 1962 in Kraft. Das Kürzel „CMR“ steht für die französische Bezeichnung „Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“, was übersetzt „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“ bedeutet. Ziel der CMR ist es, einheitliche Regeln für grenzüberschreitende Transporte auf der Straße zu schaffen, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Absender, Frachtführer und Empfänger sowie auf Haftungsfragen bei Verlust, Beschädigung oder Lieferverzug.
Typische Begriffe, die im Kontext von CMR verwendet werden, sind: Ausfuhrbegleitdokument, CMR-Frachtbrief und Zoll
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