Das zuständige Zollamt für den Exporteur einer Ware ist jene Zollbehörde, die für die Abwicklung der Ausfuhrformalitäten innerhalb Deutschlands verantwortlich ist. Es handelt sich dabei um das sogenannte Binnenzollamt, das nach der Postleitzahl des Verladeortes und nicht nach dem Unternehmenssitz bestimmt wird. Dieses Zollamt nimmt die Ausfuhranmeldung entgegen und prüft die Exportdokumente, bevor die Ware das Land verlässt. Es ist somit der erste Ansprechpartner im Ausfuhrverfahren, während die tatsächliche Kontrolle und Freigabe der Ware an der sogenannten Ausgangszollstelle erfolgt – also an der Grenze oder dem Flughafen, über den die Ware das Zollgebiet der EU verlässt.
Typische Begriffe, die im Kontext des Binnenzollamt verwendet werden, sind: Zollabfertigung, Zolltarifnummer und Export
Das Binnenzollamt ist eine Zollstelle innerhalb eines Landes, die für die Abwicklung von Zollverfahren und die Überwachung des Binnenverkehrs zuständig ist. Es sichert Steuereinnahmen und verhindert den Handel mit unerlaubten oder gefälschten Waren.
Binnenzoll bezeichnet Abgaben und Formalitäten, die innerhalb eines Landes auf Waren erhoben werden, um den Handel zu regulieren und die heimische Wirtschaft zu schützen.
Waren können beim Zoll entweder direkt über ein zuständiges Zollamt oder mithilfe eines Zollagenten angemeldet werden, wobei alle erforderlichen Dokumente bereitgestellt werden müssen.