Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein offizielles Zolldokument, das im Rahmen des Exportverfahrens die Zulässigkeit einer Ausfuhr aus Deutschland in ein Drittland nachweist. Es wird vom zuständigen Binnenzollamt ausgestellt und bestätigt, dass eine Ausfuhranmeldung ordnungsgemäß erfolgt ist. Das ABD begleitet die Ware bis zur EU-Außengrenze, wo die tatsächliche Ausfuhr kontrolliert und abgeschlossen wird. Es dient somit sowohl als Nachweis für den rechtmäßigen Export als auch als Kontrollinstrument der Zollbehörden zur Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus liefert das ABD relevante statistische Daten für die Außenhandelsstatistik.
Typische Begriffe, die im Kontext des Ausfuhrbegleitdokuments verwendet werden, sind: Handelsrechnung, Spediteure , Sendungsinformationssystem und EORI Nummer
Ein Ausfuhrbegleitdokument wird durch eine elektronische Zollanmeldung über das ATLAS-System erstellt, nachdem der Zoll die Ausfuhr freigegeben hat. Es kann selbstständig oder durch einen Zolldienstleister erzeugt werden und muss der Sendung beigelegt werden.
Das ABD wird vom Exporteur erstellt, entweder eigenständig oder mit Unterstützung eines Zolldienstleisters. Die Verantwortung für die korrekte Erstellung liegt immer beim Exporteur.
Kein ABD ist erforderlich, wenn der Warenwert unter 1.000 EUR und das Gesamtgewicht unter 1.000 kg liegt. Diese Regel gilt für gewerbliche Transporte innerhalb der EU.
Für die Ausfuhr sind unter anderem eine Ausfuhranmeldung, Handelsrechnung, Luftfrachtbrief, Packliste, Ausfuhrgenehmigung und gegebenenfalls ein Ursprungszeugnis erforderlich. Die benötigten Dokumente hängen von der Art der Ware und dem Zielland ab.