Im täglichen Speditions- und Transportgeschäft ist die Auftragsbestätigung (AB) ein zentrales Dokument. Sie ist die schriftliche Erklärung eines Dienstleisters (z. B. einer Spedition), ein zuvor abgegebenes Angebot eines Kunden anzunehmen.
Mit der Auftragsbestätigung bestätigen Frachtführer oder Logistikdienstleister, dass sie den Transportauftrag zu den genannten Konditionen (Preise, Ladetermine, Relationen, Frachtmenge) durchführen werden. Sie dient im Streitfall als wichtiges Beweismittel und sichert beide Vertragsparteien rechtlich ab.
Nach deutschem Recht (§ 145ff. BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Antrag und Annahme. Eine separate Auftragsbestätigung ist rechtlich nicht immer zwingend erforderlich, wenn das Angebot des Spediteurs bereits verbindlich war und der Kunde es einfach unverändert annimmt.
Eine Auftragsbestätigung wird jedoch in folgenden Fällen unverzichtbar:
Das ursprüngliche Angebot der Spedition war freibleibend oder unverbindlich (Standard in der Spotmarkt-Logistik wegen tagesaktueller Frachtraten).
Der Kunde hat bei der Bestellung die Konditionen geändert (z. B. ein anderes Abholdatum eingetragen). Die AB gilt dann als neues Angebot der Spedition, dem der Kunde wiederum zustimmen muss.
Es handelt sich um ein Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS) unter Gewerbetreibenden (B2B). Schweigt der Kunde auf dieses Schreiben, gilt sein Schweigen rechtlich als Zustimmung.
Um Unklarheiten und spätere Standgeldforderungen oder Schadensersatzansprüche zu vermeiden, müssen alle relevanten Transportdetails präzise aufgeführt sein.
Typische Begriffe, die im Kontext der Auftragsbestätigung verwendet werden, sind: Auftragsnummer, Fracht, Lieferschein und Referenz/Referenznummer.
Da mit der deckungsgleichen Auftragsbestätigung ein rechtsgültiger Frachtvertrag geschlossen wurde, ist eine einseitige Stornierung ohne Weiteres nicht möglich. Möchte eine Partei den Transport absagen, ist sie auf die Kulanz des Vertragspartners angewiesen oder muss – je nach Zeitpunkt – Stornogebühren (Fehlfracht) gemäß den Logistikbedingungen zahlen.
Die Auftragsbestätigung wird vor der Leistungserbringung ausgestellt und dokumentiert das Zustandekommen des Vertrages zu vereinbarten Konditionen. Die Rechnung wird nach erfolgreicher Durchführung des Transports ausgestellt und fordert den Kunden zur Zahlung der erbrachten Dienstleistung auf.
Hier muss unterschieden werden: Eine automatisierte Mail direkt nach Klick im Onlineshop ist oft nur eine Bestellbestätigung (Zugangsbestätigung der Daten). Sie ist noch keine Annahme des Auftrags. Erst wenn das Dokument explizit als „Auftragsbestätigung“ deklariert ist oder die Spedition den Transport fest einplant, gilt die Annahme als erteilt.