Das ATLAS-Zollsystem, kurz für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System, ist eine zentrale IT-Lösung der deutschen Zollverwaltung zur elektronischen Bearbeitung und Übermittlung von Zollanmeldungen. Es dient der Automatisierung, Vereinfachung und Beschleunigung von Zollprozessen im internationalen Warenverkehr. Durch ATLAS können Unternehmen ihre Ein- und Ausfuhrvorgänge digital abwickeln, wodurch der Verwaltungsaufwand reduziert und die Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden effizient gestaltet wird. Das System ersetzt weitgehend den papierbasierten Zollprozess und ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung des Zollwesens innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union.
Für die Teilnahme an ATLAS ist eine EORI-Nummer sowie eine zertifizierte Software nötig. Auch der Zugang zu einer sicheren Kommunikationsverbindung (z. B. über Elster-Zertifikat oder ein eigenes Zollzertifikat) ist erforderlich. Viele Dienstleister bieten jedoch Komplettlösungen oder Unterstützung beim Einstieg in ATLAS.
ATLAS ist ein IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur Automatisierung der Zollabwicklung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Es ermöglicht eine weitgehend automatisierte Abfertigung und digitale Überwachung für verschiedene Zollprozesse wie Einfuhr, Ausfuhr, Versand und summarische Eingangs- und Ausgangsanmeldungen.
Die Kosten für ATLAS Zoll variieren je nach Leistungsumfang und gewähltem Zugangsweg. Für Unternehmen mit geringem oder mittlerem Ausfuhrvolumen gibt es verschiedene Optionen, wie die Nutzung eines Zollbüros, eines Dienstleisters oder der kostenlosen Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) der Zollverwaltung.
ATLAS steht für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem und ist die zentrale IT-Systemlandschaft der deutschen Zollverwaltung. Es bildet alle Prozesse der grenzüberschreitenden Warenwirtschaft elektronisch ab und berücksichtigt dabei die geltenden rechtlichen Vorschriften und internationalen Handelsabkommen.
Ja, die Nutzung von ATLAS ist für die Abgabe von Zollanmeldungen in Deutschland verpflichtend. Seit dem 1. Juli 2009 besteht EU-weit die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren, wobei schriftliche Ausfuhranmeldungen nur noch in Ausnahmefällen bei technischen Störungen zulässig sind.