AOG steht für „Aircraft on Ground“ und bezeichnet in der Luftfahrt einen Zustand, in dem ein Flugzeug aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht starten darf. Das Luftfahrzeug bleibt am Boden, bis der Defekt behoben ist und die Flugtauglichkeit wiederhergestellt wurde. Für Fluggesellschaften bedeutet ein AOG-Fall meist erhebliche operative und finanzielle Auswirkungen, da Umläufe unterbrochen werden, Anschlussflüge ausfallen oder Ersatzmaschinen organisiert werden müssen. Auch für Passagiere und Unternehmen, die auf Luftfracht angewiesen sind, entstehen Verzögerungen. In der Logistik hat sich der Begriff daher zusätzlich als Kennzeichnung für besonders dringende Ersatzteillieferungen etabliert. Ein AOG-Auftrag signalisiert höchste Priorität, da jede Stunde Standzeit erhebliche Kosten verursachen kann.