
Der Warenverkehr nach Rumänien unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Eine der wichtigsten Anforderungen ist die UIT-Nummer, also die eindeutige Identifikationsnummer für den Warenverkehr. Sie dient der Kontrolle, Nachverfolgung und Besteuerung von Transporten. Unternehmen, Spediteure und Importeure müssen diese Pflicht ernst nehmen, da fehlende oder fehlerhafte Angaben schnell zu Verzögerungen und Strafen führen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich und vollständig, warum die UIT-Nummer unverzichtbar ist, wie sie beantragt wird und worauf Sie im täglichen Transportgeschäft achten müssen.
Die UIT-Nummer ist eine vom rumänischen Zoll vergebene Identifikationsnummer, mit der internationale Warentransporte erfasst, überwacht und steuerlich kontrolliert werden.
Die UIT-Nummer ist das zentrale Kontrollinstrument für den Warenverkehr nach Rumänien. Sie erlaubt den Zollbehörden, jeden einzelnen Transport eindeutig zu identifizieren. Dadurch lassen sich Herkunft, Ziel, Warenart und Steuerstatus zuverlässig prüfen. Besonders bei Importen für den rumänischen Binnenmarkt spielt diese Nummer eine entscheidende Rolle.
Auch Transitwaren fallen unter diese Regelung. Obwohl Rumänien Teil der Europäischen Union ist, gelten hier zusätzliche nationale Vorgaben. Die UIT-Nummer schließt Kontrolllücken und sorgt für Transparenz im grenzüberschreitenden Handel.
Ein Transport ohne UIT-Nummer gilt in Rumänien als schwerer Verstoß. Die Zollbehörden können Waren sofort anhalten. Häufig entstehen lange Standzeiten an der Grenze. Zusätzlich drohen empfindliche Bußgelder.
In schweren Fällen werden Waren beschlagnahmt oder zurückgesendet. Auch Folgekontrollen für zukünftige Transporte sind möglich. Unternehmen verlieren dadurch Zeit, Geld und Vertrauen. Deshalb ist die UIT-Nummer kein formaler Zusatz, sondern eine zwingende Voraussetzung für rechtssicheren Warenverkehr.
Die Verantwortung für die UIT-Nummer liegt nicht nur bei einer Partei. Sowohl Versender als auch Empfänger müssen sicherstellen, dass die Nummer vorliegt. Exporteure tragen eine ebenso große Verantwortung wie Importeure. Spediteure und Transportunternehmen müssen prüfen, ob die Nummer korrekt ausgestellt wurde.
Bei regelmäßigen Lieferungen sollte der Prozess fest in die Logistik integriert sein. Besonders bei Gefahrgut oder hochpreisigen Waren ist besondere Sorgfalt erforderlich. Fehler in der Zuständigkeit führen häufig zu Verzögerungen.
Die Beantragung erfolgt in der Regel digital über das offizielle rumänische Zollportal. Dort werden alle transportrelevanten Daten eingegeben. Dazu gehören Warenart, Menge, Zolltarifnummern und Transportweg. Auch Angaben zum Transportunternehmen sind erforderlich.
Alternativ ist eine Beantragung direkt bei den Zollbehörden möglich. Wichtig ist die vollständige und korrekte Dateneingabe. Bereits kleine Fehler können die Bearbeitung verzögern. Meist wird die UIT-Nummer innerhalb weniger Werktage vergeben.
Für die Beantragung müssen mehrere Dokumente vollständig vorliegen. Diese Unterlagen dienen der eindeutigen Identifikation der Ware und des Transports. Unvollständige Angaben führen fast immer zu Rückfragen. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und Kosten.
| Unterlage | Zweck |
|---|---|
| Handelsrechnung | Nachweis von Warenwert, Versender und Empfänger |
| Warenbeschreibung | Klare Identifikation der transportierten Güter |
| Zolltarifnummern | Zollrechtliche Einstufung der Ware |
| Transportinformationen | Angaben zu Route, Fahrzeug und Spediteur |
Die UIT-Nummer ist immer transportbezogen. Sie gilt nur für eine bestimmte Lieferung und eine festgelegte Warenmenge. Nach Abschluss des Transports verliert sie automatisch ihre Gültigkeit. Für jede neue Sendung ist eine neue Nummer erforderlich. Unternehmen mit regelmäßigem Warenverkehr müssen diesen Umstand fest einplanen.
Abgelaufene UIT-Nummern gelten als fehlend. Das kann zu den gleichen Konsequenzen führen wie eine komplett nicht vorhandene Nummer. Daher ist eine laufende Kontrolle zwingend notwendig.
Seit dem 1. Juli 2024 greifen in Rumänien strenge Sanktionen für fehlende oder fehlerhafte UIT-Nummern. Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 RON (ca. 20.000 EUR) sowie die potenzielle Beschlagnahmung der nicht gemeldeten Waren.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Inhaber des AEO-Status (Authorised Economic Operator): Für diese zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten wurde die Sanktionsfrist bei Gütern ohne hohes Steuerrisiko bis zum 31. März 2025 verlängert. Dennoch bleibt die Registrierungspflicht für jede UIT-Nummer bereits jetzt bestehen, um Verzögerungen an der Grenze zu vermeiden.
Die Beantragung der UIT-Nummer erfolgt über das Virtual Private Space (SPV) Portal der rumänischen Steuerbehörde ANAF. Für Logistikunternehmen ist besonders relevant, dass seit 2024 die Übermittlung von Echtzeit-GPS-Daten des Transportfahrzeugs verpflichtend ist, sofern die Waren meldepflichtig sind.
Große Versender nutzen hierfür häufig den XML-Upload, um Transportdaten effizient in das System zu übertragen. Dabei müssen präzise Angaben zum Fahrzeugkennzeichen und zum Grenzübergangspunkt gemacht werden, um die Gültigkeit des UIT-Codes sicherzustellen.
Ein häufiger Fehler bei der Planung von Transporten nach Rumänien ist die falsche Einschätzung der zeitlichen Gültigkeit. Eine generierte UIT-Nummer ist für rein nationale Transporte innerhalb Rumäniens lediglich 5 Kalendertage gültig.
Bei grenzüberschreitenden Verkehren, wie innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Erwerben aus EU-Staaten, erweitert sich dieser Zeitraum auf 15 Kalendertage. Die Nummer kann frühestens drei Tage vor dem geplanten Transportbeginn beantragt werden, wobei das Datum des Grenzübertritts als kritischer Fixpunkt im RO e-Transport System gilt.
Die eindeutige Identifikationsnummer für den Warenverkehr nach Rumänien ist ein unverzichtbares Instrument für rechtssichere Transporte. Sie schützt Unternehmen vor Zollproblemen, Verzögerungen und finanziellen Risiken. Wer die UIT-Nummer frühzeitig beantragt, alle Unterlagen korrekt vorbereitet und Zuständigkeiten klar regelt, vermeidet teure Fehler. Gerade bei regelmäßigen Lieferungen ist eine strukturierte Vorgehensweise entscheidend. So bleibt der Warenverkehr nach Rumänien planbar, effizient und rechtlich abgesichert.
Die UIT-Nummer ist ein 16-stelliger Identifikationscode, der im rumänischen RO e-Transport System für Warenbewegungen generiert wird. Er dient den Behörden zur Überwachung von Transporten und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
Verantwortlich für die Beantragung ist grundsätzlich das in Rumänien steuerpflichtige Unternehmen, also entweder der Empfänger beim Import oder der Versender beim Export. Ausländische Speditionen können die Nummer selbst nicht generieren, da ein Zugang zum rumänischen SPV-Portal erforderlich ist.
Die Meldepflicht im e-Transport System gilt für alle Sendungen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 500 kg. Alternativ greift die Pflicht, wenn der Warenwert der Sendung 10.000 RON (ca. 2.000 EUR) überschreitet.
Für internationale Transporte innerhalb der EU beträgt die Gültigkeitsdauer 15 Kalendertage ab dem deklarierten Transportbeginn. Bei rein innerstaatlichen Transporten innerhalb Rumäniens verfällt die Nummer bereits nach 5 Tagen.
Die Nummer muss vor dem Grenzübertritt nach Rumänien generiert und dem Fahrer mitgeteilt werden. Sie kann maximal drei Kalendertage vor dem geplanten Start des Transports im System beantragt werden.
Es müssen detaillierte Angaben zum Absender, Empfänger, zur Warenart, zum Wert und zum Gewicht gemacht werden. Zusätzlich sind das Kennzeichen des Transportfahrzeugs sowie der voraussichtliche Grenzübergang zwingend erforderlich.
Die Nummer muss deutlich lesbar auf den Frachtpapieren (z.B. CMR-Frachtbrief) vermerkt sein. Bei einer Kontrolle müssen Fahrer in der Lage sein, diesen Code den rumänischen Behörden sofort vorzuzeigen.
Ohne gültige Nummer drohen Bußgelder zwischen 20.000 und 100.000 RON für juristische Personen. Zudem haben die Behörden das Recht, den Wert der nicht angemeldeten Güter einzuziehen oder die Ware zu beschlagnahmen.
Ja, Sendungen, die durch zugelassene Postdienstleister als Pakete bis maximal 31,5 kg verschickt werden, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für reguläre Stückgut- oder Palettentransporte über die genannten Schwellenwerte.
Reiner Transitverkehr, bei dem die Ware das rumänische Hoheitsgebiet ohne Be- oder Entladung durchquert, benötigt keine UIT-Nummer. Sobald jedoch eine Umladung oder Lagerung in Rumänien stattfindet, wird eine Registrierung im System notwendig.