Die Incoterm-Klausel „Frachtfrei versichert“ (engl. CIP – Carriage and Insurance Paid to) regelt eindeutig, wann beim internationalen Warenhandel das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Zwar organisiert und bezahlt der Verkäufer den Transport sowie eine Mindestversicherung, doch ab dem vereinbarten Übergabepunkt trägt der Käufer das Risiko für Schäden oder Verlust. Diese Regel ist besonders relevant für Exporteure, Importeure und Logistiker, die eine klare Haftungsverteilung wünschen. CIP schafft Transparenz – und dennoch herrscht oft Unsicherheit über Rechte und Pflichten.
Typische Begriffe, die im Kontext „Frachtfrei versichert“ verwendet werden, sind: Deklarierter Wert, Frachtversicherung, Spediteur und Versender
Bei der Lieferbedingung "frachtfrei" übernimmt der Verkäufer die Kosten für den Transport der Ware bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Dies bedeutet, dass der Käufer keine zusätzlichen Frachtkosten zu tragen hat.
"Frachtfrei" ist eine Lieferbedingung, bei der der Verkäufer die Kosten und Organisation des Transports bis zum vereinbarten Zielort übernimmt. Der Käufer erhält die Ware ohne zusätzliche Transportkosten am vereinbarten Bestimmungsort.
Bei der Lieferbedingung "frachtfrei" trägt der Verkäufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports bis zum vereinbarten Bestimmungsort. Das Risiko geht erst auf den Käufer über, wenn die Ware am Zielort eintrifft und zur Verfügung gestellt wird.
Die Lieferbedingung "frachtfrei" besagt, dass der Verkäufer alle Kosten und Risiken des Transports bis zum vereinbarten Bestimmungsort trägt. Der Käufer muss lediglich den Kaufpreis der Ware bezahlen, ohne sich um zusätzliche Frachtkosten oder die Organisation des Transports kümmern zu müssen.