Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein zentrales Zollpapier im europäischen Außenhandel. Es entsteht automatisch nach der elektronischen Ausfuhranmeldung im Zollsystem ATLAS, sobald Waren mit einem Gesamtwert von über 1.000 Euro oder einem Gesamtgewicht von mehr als 1.000 Kilogramm in ein Land außerhalb der Europäischen Union ausgeführt werden sollen. Das ABD begleitet die Ware physisch während des Transports und dient als offizieller Nachweis für die Zollstellen, dass die Waren korrekt angemeldet wurden. Zudem bildet es die Grundlage für die spätere Ausfuhrbestätigung, die für steuerliche Zwecke, insbesondere die Umsatzsteuerbefreiung, relevant ist.
In der Praxis wird das Ausfuhrbegleitdokument meist direkt vom Spediteur oder Zollagenten erstellt. Alternativ kann es auch vom Unternehmen selbst über spezielle Zollsoftware beantragt werden. Die Daten für das ABD stammen aus der Ausfuhranmeldung (auch Ausfuhrantrag genannt), die elektronisch übermittelt wird. Sobald die Anmeldung geprüft und akzeptiert wurde, wird das ABD automatisch erzeugt.
Typische Begriffe, die im Kontext des ABD verwendet werden, sind: Ausgangsland, CMR-Frachtbrief, EORI-Nummer und Exportversand
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