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Frei Haus: Definition und Beispiele

Bei einer Lieferung frei Haus trägt der Verkäufer beziehungsweise Versender üblicherweise die Transportkosten bis zur vereinbarten Empfängeradresse. Die Klausel ist jedoch nicht so vollständig standardisiert wie Incoterms und sollte für Abladeort, Zusatzleistungen und Risiko präzisiert werden.

Was ist bei „frei Haus“ enthalten?

Leistung Typische Auslegung Vereinbaren
Haupttransport zur Adresse vom Verkäufer bezahlt genauer Standort
Entladung nicht automatisch eindeutig wer und mit welchem Gerät?
Vertragen ins Gebäude regelmäßig nicht enthalten Etage/Verwendungsstelle
Wartezeit und Avis kann Zusatzleistung sein Freistunden und Preis
Zoll und Einfuhrabgaben nicht automatisch enthalten eigene Regelung
Transportrisiko nicht allein eindeutig Gefahrenübergang festlegen

Bis wohin muss geliefert werden?

„Haus“ sollte als konkreter Punkt definiert werden: Grundstücksgrenze, Bordsteinkante, Tor, Rampe, Lagerplatz oder Verwendungsstelle. Bei LKW-Sendungen sind Zufahrt, Öffnungszeiten, Rampenhöhe, Stapler, Hebebühne und Ansprechpartner wichtige Vertragsdaten.

Wer muss entladen?

Die Kostenübernahme für den Transport schließt die Entladung nicht automatisch ein. Im Frachtrecht trifft die Entladepflicht grundsätzlich den Empfänger, soweit Umstände oder Vereinbarung nichts anderes bestimmen. Im Kaufvertrag kann der Verkäufer weitergehende Leistungen übernehmen.

Wann geht die Gefahr über?

„Frei Haus“ ist primär eine Kostenklausel und kann je nach Vertrag und Umständen unterschiedlich ausgelegt werden. Beim B2B-Versendungskauf kann § 447 BGB relevant sein; beim Verbrauchsgüterkauf greift dessen frühe Gefahrverlagerung nur in dem engen Fall des § 475 Abs. 2 BGB. Sicherer ist ein ausdrücklicher Gefahrenübergang oder eine passende Incoterms-Klausel.

Frei Haus richtig formulieren

Beispiel: „Frei Haus Rampe Warenannahme, Musterstraße 1; einschließlich Maut und Avisierung; Entladung durch Empfänger; 60 Minuten standgeldfrei; Einfuhrabgaben nicht enthalten.“ Siehe auch Franko.

Häufige Fragen

Ist frei Haus dasselbe wie DDP?

Nein. DDP ist eine umfassendere Incoterms-Regel mit definierten Export-, Import-, Kosten- und Risikopflichten.

Bedeutet frei Haus kostenlose Lieferung?

Der Verkäufer trägt die vereinbarten Transportkosten, kann sie aber in den Warenpreis einkalkulieren.

Gilt frei Haus bis in die Wohnung?

Nur wenn das ausdrücklich vereinbart oder aus dem konkreten Vertrag eindeutig ist.

Quellen: BGB § 447 und BGB § 475 Abs. 2. Fachlicher Prüfstand: 11.08.2026; keine Rechtsberatung.

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