Registrieren
Anmelden

Ab Werk: Definition und Beispiele

Was bedeutet ab Werk (EXW)?

Die Klausel „Ab Werk“ (international bekannt als EXW für Ex Works) gehört zu den weltweit am häufigsten verwendeten Klauseln der Incoterms (International Commercial Terms). Sie regelt im internationalen und nationalen Warenhandel die Pflichten, Kosten und den sogenannten Gefahrenübergang zwischen dem Verkäufer (Lieferanten) und dem Käufer (Empfänger).

Für den Käufer bedeutet die Vereinbarung „Ab Werk“ die maximale Verantwortung: Er übernimmt die Ware direkt am Standort des Verkäufers (z. B. Fabrik, Lager oder Werkstatt) und trägt ab diesem exakten Moment alle Kosten und Risiken für den weiteren Transport. Als spezialisierte Spedition unterstützt DAGO Express Sie dabei, EXW-Transporte sicher, unkompliziert und kosteneffizient abzuwickeln.

Visueller Vergleich: Wer trägt das Risiko bei „Ab Werk“ (EXW)?

Das größte Missverständnis bei der Klausel „Ab Werk“ betrifft das Verladen der Ware. Offiziell endet die Pflicht des Verkäufers, sobald er die Ware auf seinem Gelände bereitstellt. Das folgende visuelle Element verdeutlicht die strikte Trennung der Verantwortlichkeiten:

🏭 Pflichten des Verkäufers
  • Bereitstellung der Ware am benannten Ort (Werk/Lager).
  • Rechtzeitige Benachrichtigung des Käufers über die Bereitstellung.
  • Transportgerechte Verpackung und Kennzeichnung der Ware.
  • KEINE Pflicht zur Beladung des Abhol-Lkw!
  • KEINE Pflicht zur Exportzollabfertigung!

🚛 Pflichten des Käufers
  • Organisation und Bezahlung des gesamten Transports ab dem Werk.
  • Beladung des Fahrzeugs vor Ort beim Verkäufer.
  • Einholung aller Export- und Importgenehmigungen.
  • Tragen aller Risiken ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung (Gefahrenübergang).
  • Abwicklung der Zollformalitäten bei Grenzüberschreitung.

Kosten- und Risiko-Matrix nach Incoterms 2020

Um die genauen Schnittstellen für Kosten und Risiken auf einen Blick zu sehen, finden Sie hier die offizielle Verteilung beim Speditionsversand unter der EXW-Klausel:

Logistischer Schritt / Kostenpunkt Zuständig: Verkäufer Zuständig: Käufer
Verpackung & Kontrolle der Ware ✔️ Ja ❌ Nein
Beladung des Transportfahrzeugs (Lkw) ❌ Nein * ✔️ Ja
Ausfuhrzollabfertigung (Export) ❌ Nein ✔️ Ja
Haupttransport (Vorlauf, Hauptlauf, Nachlauf) ❌ Nein ✔️ Ja
Transportversicherung ❌ Nein ✔️ Optional (Dringend empfohlen)
Einfuhrzollabfertigung & Steuern (Import) ❌ Nein ✔️ Ja

* Hinweis zur Praxis: Häufig verlädt der Verkäufer die Ware aus Gefälligkeit oder weil er die passenden Stapler vor Ort hat. Rechtlich haftet bei EXW während des Verladevorgangs jedoch der Käufer!

Vor- und Nachteile der Lieferbedingung „Ab Werk“

Für den Käufer (Importeur / Besteller)

Vorteile: Der Käufer hat die volle Kontrolle über die Logistikkette, die Transportwege und die Auswahl der Spedition. Er kann Preise vergleichen und exakt steuern, wann die Ware geliefert wird. Zudem sind die reinen Einkaufspreise der Ware meist niedriger, da der Verkäufer keine Transport-Margen aufschlägt.

Nachteile: Maximales Risiko. Tritt beim Aufladen oder auf dem Transportweg ein Schaden auf, haftet der Käufer. Zudem müssen alle Zollanmeldungen im Abgangsland selbst organisiert werden, was ohne logistisches Fachwissen komplex sein kann.

Für den Verkäufer (Lieferanten)

Vorteile: Minimaler Aufwand und minimales Risiko. Sobald die Ware verpackt auf dem Hof steht, ist die vertragliche Pflicht erfüllt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu „Ab Werk“ / EXW

Wer muss bei „Ab Werk“ den Lkw beladen?

Laut den offiziellen Incoterms-Richtlinien muss der Käufer für die Beladung des Fahrzeugs sorgen. Da der Speditionsfahrer der beauftragten Spedition die Ware jedoch transportgesichert übernehmen muss, führt dieses Detail in der Praxis oft zu Diskussionen. Verlädt der Verkäufer die Ware, tut er dies auf Risiko des Käufers. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte stattdessen die Klausel FCA (Free Carrier) vereinbaren.

Ist bei EXW eine Transportversicherung inklusive?

Nein. Weder Verkäufer noch Käufer sind unter der EXW-Klausel verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Da das Risiko ab dem Werkstor jedoch komplett beim Käufer liegt, empfiehlt DAGO Express dringend, bei jeder „Ab Werk“-Buchung eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen, um sich gegen Diebstahl oder Transportschäden abzusichern.

Was passiert, wenn die Ware beim Verladen beschädigt wird?

Da der Gefahrenübergang bei „Ab Werk“ bereits stattfindet, wenn die Ware abholbereit auf dem Boden des Verkäufers steht, geht jeder Schaden, der beim anschließenden Verladen auf den Lkw entsteht, rechtlich zu Lasten des Käufers.

Ihren „Ab Werk“-Transport unkompliziert organisieren

Haben Sie Ware bei einem Lieferanten „Ab Werk“ eingekauft? Überlassen Sie das logistische Risiko den Profis. Mit dem digitalen Transportrechner von DAGO Express ermitteln Sie in Echtzeit die Kosten für die Abholung und den sicheren Transport zu Ihrem Wunschziel.

chevron-right