Die Klausel „Ab Werk“ (international bekannt als EXW für Ex Works) gehört zu den weltweit am häufigsten verwendeten Klauseln der Incoterms (International Commercial Terms). Sie regelt im internationalen und nationalen Warenhandel die Pflichten, Kosten und den sogenannten Gefahrenübergang zwischen dem Verkäufer (Lieferanten) und dem Käufer (Empfänger).
Für den Käufer bedeutet die Vereinbarung „Ab Werk“ die maximale Verantwortung: Er übernimmt die Ware direkt am Standort des Verkäufers (z. B. Fabrik, Lager oder Werkstatt) und trägt ab diesem exakten Moment alle Kosten und Risiken für den weiteren Transport. Als spezialisierte Spedition unterstützt DAGO Express Sie dabei, EXW-Transporte sicher, unkompliziert und kosteneffizient abzuwickeln.
Das größte Missverständnis bei der Klausel „Ab Werk“ betrifft das Verladen der Ware. Offiziell endet die Pflicht des Verkäufers, sobald er die Ware auf seinem Gelände bereitstellt. Das folgende visuelle Element verdeutlicht die strikte Trennung der Verantwortlichkeiten:
Um die genauen Schnittstellen für Kosten und Risiken auf einen Blick zu sehen, finden Sie hier die offizielle Verteilung beim Speditionsversand unter der EXW-Klausel:
| Logistischer Schritt / Kostenpunkt | Zuständig: Verkäufer | Zuständig: Käufer |
|---|---|---|
| Verpackung & Kontrolle der Ware | ✔️ Ja | ❌ Nein |
| Beladung des Transportfahrzeugs (Lkw) | ❌ Nein * | ✔️ Ja |
| Ausfuhrzollabfertigung (Export) | ❌ Nein | ✔️ Ja |
| Haupttransport (Vorlauf, Hauptlauf, Nachlauf) | ❌ Nein | ✔️ Ja |
| Transportversicherung | ❌ Nein | ✔️ Optional (Dringend empfohlen) |
| Einfuhrzollabfertigung & Steuern (Import) | ❌ Nein | ✔️ Ja |
* Hinweis zur Praxis: Häufig verlädt der Verkäufer die Ware aus Gefälligkeit oder weil er die passenden Stapler vor Ort hat. Rechtlich haftet bei EXW während des Verladevorgangs jedoch der Käufer!
Vorteile: Der Käufer hat die volle Kontrolle über die Logistikkette, die Transportwege und die Auswahl der Spedition. Er kann Preise vergleichen und exakt steuern, wann die Ware geliefert wird. Zudem sind die reinen Einkaufspreise der Ware meist niedriger, da der Verkäufer keine Transport-Margen aufschlägt.
Nachteile: Maximales Risiko. Tritt beim Aufladen oder auf dem Transportweg ein Schaden auf, haftet der Käufer. Zudem müssen alle Zollanmeldungen im Abgangsland selbst organisiert werden, was ohne logistisches Fachwissen komplex sein kann.
Vorteile: Minimaler Aufwand und minimales Risiko. Sobald die Ware verpackt auf dem Hof steht, ist die vertragliche Pflicht erfüllt.
Laut den offiziellen Incoterms-Richtlinien muss der Käufer für die Beladung des Fahrzeugs sorgen. Da der Speditionsfahrer der beauftragten Spedition die Ware jedoch transportgesichert übernehmen muss, führt dieses Detail in der Praxis oft zu Diskussionen. Verlädt der Verkäufer die Ware, tut er dies auf Risiko des Käufers. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte stattdessen die Klausel FCA (Free Carrier) vereinbaren.
Nein. Weder Verkäufer noch Käufer sind unter der EXW-Klausel verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Da das Risiko ab dem Werkstor jedoch komplett beim Käufer liegt, empfiehlt DAGO Express dringend, bei jeder „Ab Werk“-Buchung eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen, um sich gegen Diebstahl oder Transportschäden abzusichern.
Da der Gefahrenübergang bei „Ab Werk“ bereits stattfindet, wenn die Ware abholbereit auf dem Boden des Verkäufers steht, geht jeder Schaden, der beim anschließenden Verladen auf den Lkw entsteht, rechtlich zu Lasten des Käufers.
Haben Sie Ware bei einem Lieferanten „Ab Werk“ eingekauft? Überlassen Sie das logistische Risiko den Profis. Mit dem digitalen Transportrechner von DAGO Express ermitteln Sie in Echtzeit die Kosten für die Abholung und den sicheren Transport zu Ihrem Wunschziel.