Der Incoterm EXW (Ex Works / Ab Werk) aus den Incoterms® 2020 definiert Lieferbedingungen mit minimalen Pflichten für den Verkäufer. Er eignet sich vor allem für einfache Inlandstransporte oder Lieferungen innerhalb eines Zollraums wie der EU. Gleichzeitig birgt EXW für Käufer erhebliche Risiken, da nahezu alle Kosten, Pflichten und Gefahren bereits sehr früh auf sie übergehen. Wer EXW nutzt, sollte die rechtlichen und logistischen Konsequenzen genau kennen und vertraglich absichern.
EXW Incoterm (Ex Works) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware lediglich am vereinbarten Ort bereitstellt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle Kosten, Risiken und Pflichten, einschließlich Transport, Versicherung und Ausfuhr.
Beim Incoterm EXW beschränken sich die Pflichten des Verkäufers auf ein Minimum. Er muss die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt an einem klar benannten Ort bereitstellen, etwa in einer Fabrik oder einem Lager. Die Ware muss transportgerecht verpackt sein. Mit dieser Bereitstellung gilt die Lieferung als erfüllt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware zu verladen oder den Transport zu organisieren. Dennoch haftet er weiterhin für Schäden, die auf Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Dazu zählt insbesondere eine mangelhafte oder unzureichende Verpackung.
Der Käufer trägt bei EXW die volle Verantwortung ab dem Moment der Bereitstellung. Gefahr und Kosten gehen sofort auf ihn über. Er muss die Ware abholen und den gesamten Transport organisieren. Dabei kann er jedes geeignete Transportmittel einsetzen, auch multimodale Lösungen. Zusätzlich sollte der Käufer zwingend eine Transportversicherung abschließen. Ohne Versicherung kann bereits ein kleiner Schaden zu hohen finanziellen Verlusten führen. Auch Verzögerungen oder Fehler beim Abtransport liegen vollständig in seiner Verantwortung.
Formal ist der Verkäufer bei EXW nicht zur Verladung verpflichtet. In der Praxis unterstützt er jedoch häufig, um Betriebsabläufe zu sichern. Diese Unterstützung erfolgt jedoch auf Risiko und Kosten des Käufers. Kommt es bei der Verladung zu Schäden, entstehen oft unklare Haftungsfragen. Versicherungen können die Regulierung verweigern. Daher sollten Verladeprozesse vertraglich genau geregelt werden. Alternativ empfiehlt sich die Wahl von FCA Werk, da dort die Verladung eindeutig dem Verkäufer zugeordnet ist.
Die Kosten für die Verpackung trägt grundsätzlich der Verkäufer. Die Verpackung muss für den Transport geeignet sein. In der Praxis werden Verpackungskosten jedoch häufig separat ausgewiesen. Formulierungen wie „EXW zuzüglich Verpackungskosten“ sind üblich. Wichtig ist, dass die Verpackung den tatsächlichen Transportbedingungen entspricht. Eine ungeeignete Verpackung kann zu Schäden führen, für die der Verkäufer weiterhin haftet. Diese Haftung besteht auch nach Übergang der Gefahr.
Der Verkäufer stellt dem Käufer einen Liefernachweis zur Verfügung. Der Käufer bestätigt im Gegenzug die Abnahme der Ware. Auf ausdrücklichen Wunsch muss der Verkäufer relevante Informationen bereitstellen. Dazu gehören Angaben zur Bereitstellung, Versicherungsinformationen oder Unterlagen für Sicherheitskontrollen. Auch eine Handelsrechnung kann erforderlich sein. Dokumente dürfen elektronisch übermittelt werden, sofern dies vereinbart ist. Bei Zollabwicklungen sind jedoch häufig Papierdokumente notwendig. Darauf sollten sich beide Parteien frühzeitig einstellen.
EXW ist einer der wenigen Incoterms, bei denen der Verkäufer nicht für die Ausfuhr zuständig ist. Die Ausfuhrabwicklung liegt vollständig beim Käufer. Das kann problematisch sein, insbesondere wenn nur lokale Exporteure Ausfuhrlizenzen erhalten. Der Verkäufer muss zwar unterstützen, trägt aber keine Verantwortung für die Genehmigung. Deshalb eignet sich EXW vor allem für Inlandstransporte. Für den internationalen Handel ist FCA oft sinnvoller. Bei FCA übernimmt der Verkäufer die Ausfuhrformalitäten und die Verladung. Das reduziert Risiken und rechtliche Unsicherheiten deutlich.
EXW bietet maximale Einfachheit für Verkäufer, verlangt Käufern jedoch umfassende Organisation und Risikoübernahme ab. Für Inlandslieferungen oder erfahrene Käufer kann EXW funktionieren. Bei grenzüberschreitenden Geschäften führt EXW jedoch häufig zu Problemen bei Ausfuhr, Haftung und Versicherung. Wer viele Zusatzregelungen benötigt, sollte direkt auf FCA ausweichen. Das schafft Klarheit, reduziert Risiken und spart langfristig Kosten.
Weitere Incoterms: DAP Incoterm, DPU Incoterm und CPT Incoterm
EXW steht für "Ex Works" oder zu Deutsch "Ab Werk". Es bedeutet, dass der Verkäufer die Ware lediglich an seinem Standort bereitstellt und der Käufer alle Kosten und Risiken ab diesem Punkt trägt.
Beim EXW Incoterm trägt der Käufer sämtliche Frachtkosten ab dem Lager des Verkäufers. Dazu gehören auch die Abholung, die Hauptfracht sowie die Zustellung zum Zielort.
Die gesamte Verantwortung für die Ausfuhr- und Einfuhrverzollung liegt allein beim Käufer. Der Verkäufer muss lediglich auf Anfrage und gegen Erstattung der Kosten bei der Einholung von Dokumenten behilflich sein.
Nein, nach den offiziellen Regeln muss der Verkäufer die Ware nicht auf das Transportmittel laden. In der Praxis geschieht dies jedoch oft, was ohne Zusatzvereinbarungen zu Haftungsfragen führen kann.
Gefahr und Risiko gehen in dem Moment über, in dem der Verkäufer die Ware am benannten Ort (z. B. Fabrik oder Lager) zur Verfügung stellt. Der physische Ladevorgang ist bereits Teil des Risikos des Käufers.
Das Hauptrisiko liegt im fehlenden Nachweis der Ausfuhr für steuerliche Zwecke (Umsatzsteuerbefreiung). Da der Käufer den Spediteur beauftragt, erhält der Verkäufer oft keinen amtlichen Ausgangsvermerk.
Bei FCA übernimmt der Verkäufer die Verladung und die Exportverzollung, während dies bei EXW Aufgabe des Käufers ist. FCA bietet dem Verkäufer somit mehr rechtliche Sicherheit bei internationalen Sendungen.
Ja, der EXW Incoterm ist eine sogenannte „multimodale“ Klausel. Er kann für LKW-Transporte, Luftfracht, Seefracht oder Schienentransport gleichermaßen angewendet werden.
Weder Verkäufer noch Käufer sind nach den Incoterms-Regeln verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Da der Käufer jedoch das volle Risiko trägt, ist der Abschluss einer Transportversicherung für ihn dringend ratsam.
Ja, EXW kann sowohl für nationale als auch für internationale Handelsgeschäfte genutzt werden. Bei nationalen Geschäften entfallen lediglich die komplexen Themen der Zollabwicklung und Exportnachweise.