CIP (Carriage and Insurance Paid To / Fracht und Versicherung bezahlt bis) ist eine Incoterms®-2020-Regel für jede Transportart. Der Verkäufer bezahlt Transport und Versicherung bis zum benannten Bestimmungsort. Die Gefahr geht jedoch bereits früher auf den Käufer über: bei Übergabe an den vertraglich bestimmten Frachtführer am Lieferort.
| Ebene | Übergang beziehungsweise Reichweite |
|---|---|
| Gefahr | bei vertragsgemäßer Übergabe an den Frachtführer |
| Transportkosten | Verkäufer zahlt bis zum benannten Bestimmungsort |
| Versicherung | Verkäufer beschafft Deckung bis zum vereinbarten Ziel |
Der häufigste Fehler ist die Annahme, der Verkäufer trage das Risiko bis zum bezahlten Zielort. CIP trennt Kosten- und Gefahrübergang ausdrücklich.
Der Verkäufer stellt vertragsgemäße Ware und Rechnung bereit, verpackt und kennzeichnet sie, erledigt die Ausfuhr, übergibt sie dem Frachtführer und bezahlt den Transport bis zum benannten Bestimmungsort. Zusätzlich beschafft er die vorgeschriebene Transportversicherung und stellt dem Käufer den Versicherungsnachweis zur Verfügung.
Der Käufer trägt die Gefahr ab dem Lieferpunkt, übernimmt die Ware am Ziel, erledigt Einfuhrformalitäten und zahlt Einfuhrabgaben. Benötigt er besondere Deckung für Krieg, Streik, empfindliche Ware oder eine höhere Versicherungssumme, muss dies im Vertrag präzisiert werden.
Nach der aktuellen ICC-Systematik muss der Verkäufer grundsätzlich Versicherung nach Institute Cargo Clauses (A) oder gleichwertiger Deckung für mindestens 110 % des Vertragspreises beschaffen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Police beziehungsweise das Zertifikat muss dem Käufer oder einer anderen benannten versicherten Partei die Anspruchsausübung ermöglichen.
Auch eine breite Deckung enthält Ausschlüsse. Verpackungsmängel, Verzögerung, normale Leckage oder bestimmte politische Risiken können je nach Bedingungswerk nicht gedeckt sein.
Ein deutscher Verkäufer liefert eine Maschine: „CIP Flughafen Toronto Cargo Terminal, Incoterms® 2020“. Er übergibt die exportabgefertigte Maschine am vereinbarten deutschen Lieferpunkt an den ersten Frachtführer. Dort geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Verkäufer bezahlt dennoch Beförderung und Versicherung bis Toronto. Der Käufer erledigt die kanadische Einfuhr.
| Regel | Transport bezahlt bis Ziel | Versicherung durch Verkäufer | Transportart |
|---|---|---|---|
| CIP | ja | ja, höhere Standarddeckung | alle Transportarten |
| CPT | ja | nein | alle Transportarten |
| CIF | ja | ja, niedrigere Standarddeckung | nur See/Binnenschiff |
| FCA | nein, ab Lieferort Käufer | nein | alle Transportarten |
DAP verlagert den Gefahrübergang dagegen bis an den benannten Bestimmungsort und gehört zu den Ankunftsklauseln.
Eine präzise Formulierung nennt zwei Punkte:
Die Kurzform „CIP Toronto“ ist operativ oft zu ungenau. Terminal, Halle oder Adresse können unterschiedliche Kosten verursachen.
Der Käufer ab der vertragsgemäßen Übergabe an den Frachtführer, obwohl der Verkäufer den Transport bis zum Ziel bezahlt.
Ja. CIP gilt für jede Transportart und multimodale Transporte. CIF ist dagegen auf See- und Binnenschiffstransporte beschränkt.
Grundsätzlich der Käufer. Der Verkäufer übernimmt die Ausfuhr.
Hinweis: Incoterms® ist eine eingetragene Marke der International Chamber of Commerce. Diese Zusammenfassung reproduziert nicht den geschützten Regeltext und ersetzt keine Vertragsberatung. Fachlicher Prüfstand: 10.08.2026. Quellen: ICC – CIP oder CPT und ICC Incoterms® 2020.