
Die Sanktionslistenprüfung ist eine zwingende Compliance-Maßnahme vor jeder Ausfuhr in Deutschland und der EU. Sie stellt sicher, dass keine Geschäfte mit sanktionierten Personen, Organisationen oder Ländern durchgeführt werden. Damit schützt sie Unternehmen wirksam vor Bußgeldern und Strafverfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Gleichzeitig ist sie fester Bestandteil des elektronischen Ausfuhrverfahrens ATLAS. Geprüft werden alle relevanten Geschäftspartner, insbesondere Empfänger, Lieferanten und Endnutzer. Ohne eine lückenlose Prüfung drohen Lieferstopps, Zollverzögerungen und erhebliche rechtliche Risiken.
Eine Sanktionslistenprüfung gleicht Geschäftspartner mit offiziellen Sanktionslisten ab. Sie verhindert verbotene Geschäfte und ist gesetzlich vorgeschrieben, um Sanktionen, Bußgelder und Strafverfahren zu vermeiden.
Die Sanktionslistenprüfung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie ergibt sich aus EU-Verordnungen und dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz. Unternehmen müssen aktiv verhindern, dass sanktionierte Personen oder Organisationen beliefert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um kritische oder scheinbar harmlose Güter handelt. Auch indirekte Beteiligungen, etwa über Zwischenhändler, sind relevant. Verstöße können hohe Geldbußen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Behörden wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwachen die Einhaltung. Deshalb ist eine strukturierte Prüfung unverzichtbar.
Die Sanktionslistenprüfung muss mehrfach im Geschäftsprozess erfolgen. Sie beginnt bereits bei der Neukundenaufnahme und endet nicht mit der Lieferung. Auch vor Angeboten, Bestellungen und Zahlungen ist sie notwendig. Besonders kritisch ist der letzte Check vor der ATLAS-Anmeldung. Hier können ungeprüfte Treffer zu ABD-Problemen und Zollstopps führen. Bei langfristigen Projekten sind regelmäßige Wiederholungen Pflicht. Eine automatisierte Dauerprüfung von Bestandspartnern ist daher Best Practice.
Typische Prüfzeitpunkte im Überblick
| Prozessphase | Zweck der Prüfung |
|---|---|
| Neukundenaufnahme | Vermeidung von Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Personen |
| Angebotserstellung | Früher Ausschluss rechtlicher Risiken |
| Bestellungseingang | Absicherung vor Vertragsabschluss |
| Vor Ausfuhr / ATLAS | Vermeidung von Zollverzögerungen |
| Finanztransaktionen | Verhinderung verbotener Zahlungen |
Zentral ist die EU-CFSP-Liste (Consolidated Financial Sanctions List). Sie ist rechtlich bindend und muss immer geprüft werden. Bei internationalem Geschäft kommen weitere Listen hinzu. Dazu zählen die UN-Sanktionslisten, die US-OFAC-Liste, britische und schweizerische Verzeichnisse. Besonders bei Exporten in sensible Länder wie Russland oder Iran gelten zusätzliche Embargoregeln. Diese betreffen oft auch Güter ohne militärische Nutzung. Tägliche Aktualisierungen sind entscheidend, da sich Listen kurzfristig ändern können. Manuelle Prüfungen sind daher kaum noch ausreichend.
Im ATLAS-Ausfuhrsystem ist die Sanktionslistenprüfung technisch verankert. Beteiligte wie Ausführer und Empfänger werden automatisch abgeglichen. Bei einem Treffer muss der Vorgang sofort gestoppt werden. Unternehmen müssen den Sachverhalt prüfen oder die Anmeldung abbrechen. Eine Freigabe ohne Klärung ist unzulässig. Moderne Compliance-Software lässt sich direkt an ATLAS anbinden. So werden Fehlerquellen reduziert und Prozesse beschleunigt. Die Prüfung wird damit zu einem festen Bestandteil der Zollanmeldung.
Automatisierte Lösungen wie AEB Compliance Screening, SANSCREEN oder MIC DPS prüfen Geschäftspartner in Echtzeit. Sie gleichen Daten täglich mit aktuellen Listen ab. Jeder Prüfschritt wird revisionssicher dokumentiert. Das ist besonders wichtig bei Zoll- oder BAFA-Prüfungen. Bei Treffern erfolgt ein Identitätsabgleich anhand von Name, Geburtsdatum und Adresse. Zusätzlich sollten Belege vom Geschäftspartner eingeholt werden. Bestehen Zweifel, ist eine Rücksprache mit BAFA oder IHK ratsam. Im Zweifel gilt: Geschäft abbrechen.
Ein häufiger Fehler ist fehlende Dokumentation. Ohne Nachweis gilt die Prüfung als nicht erfolgt. Ebenso riskant ist das Ignorieren vermeintlicher Namensähnlichkeiten. Auch „False Positives“ müssen sauber geklärt werden. Hilfreich sind sogenannte Good-Guy-Listen für geprüfte Stammkunden. Für die Warentarifierung sollte EZT-Online genutzt werden. Bei Exporten in Länder wie USA oder Großbritannien ist zusätzlich der Zollstatus zu prüfen. Schulungen und Leitfäden der IHK und des BAFA helfen, Fehler zu vermeiden.
Die Sanktionslistenprüfung ist ein zentrales Element moderner Export-Compliance. Sie schützt Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken. Gleichzeitig sorgt sie für reibungslose Abläufe im ATLAS-Verfahren. Wer automatisierte Prüfungen nutzt und alle Partner konsequent kontrolliert, minimiert Verzögerungen und Haftungsrisiken. Gerade im internationalen Handel ist sie unverzichtbar. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Schulungen sichern langfristig die Exportfähigkeit Ihres Unternehmens.