Das BALM ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität. Die Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums kontrolliert unter anderem den Straßengüterverkehr und die Lkw-Maut, beobachtet den Verkehrsmarkt und übernimmt Aufgaben rund um Förderung, Krisenvorsorge und Mobilität.
Bis Ende 2022 hieß die Behörde Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Seit dem 1. Januar 2023 trägt sie den Namen Bundesamt für Logistik und Mobilität. Die Umbenennung macht das inzwischen breitere Aufgabenspektrum sichtbar; die etablierten Kontroll- und Ahndungsaufgaben im Güterkraftverkehr bestehen fort.
| Aufgabenbereich | Beispiele |
|---|---|
| Straßenkontrollen | Fahrpersonalrecht, Marktzugang, technische und sicherheitsbezogene Vorgaben |
| Mautkontrollen | Prüfung der ordnungsgemäßen Entrichtung der Lkw-Maut |
| Marktbeobachtung | Entwicklungen im Güterverkehr und in der Logistik |
| Förderprogramme | Verwaltung ausgewählter Programme für Verkehr und Mobilität |
| Krisen- und Notfallaufgaben | Koordination und Unterstützung in besonderen Lagen |
Kontrollen sollen Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Marktordnung und Abgabengerechtigkeit unterstützen. Welche Unterlagen und Regeln im Einzelfall relevant sind, hängt von Fahrzeug, Beförderung, Strecke und Rolle des Unternehmens ab.
Bei Kontrollen können unter anderem Berechtigungen für den Güterverkehr, Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollgerät, Kabotage, Gefahrgutvorschriften, Maße, Gewichte, Ladungssicherung und technische Auffälligkeiten geprüft werden. Nicht jeder Kontrollpunkt fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des BALM; die Behörde arbeitet mit Polizei, Zoll und anderen Stellen zusammen.
Für Fahrer und Unternehmen sind vollständige, aktuelle Nachweise wichtig. Welche Dokumente mitzuführen sind, sollte vor Fahrtbeginn anhand des konkreten Einsatzes geprüft werden – besonders bei internationalen Fahrten, Gefahrgut im ADR-Fahrzeug oder genehmigungspflichtigen Verkehren.
Das BALM nimmt hoheitliche Aufgaben im Mautsystem wahr und kontrolliert, ob mautpflichtige Fahrten korrekt erfasst und bezahlt werden. Für Buchung, Gerätebetrieb und Kundenprozesse ist in Deutschland daneben der Mautbetreiber Toll Collect zentral. Unternehmen sollten Fahrzeugdaten, Gewichtsklasse, Achsen und emissionsbezogene Merkmale korrekt hinterlegen.
Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten gehören zu den häufigsten Praxisthemen. Die Regeln sind jedoch vom Verkehr, Fahrzeug und Einsatz abhängig. Eine Übersicht bietet der Glossarbeitrag Fahrzeit; verbindliche Einzelfragen sollten anhand der aktuellen EU- und Bundesvorschriften beziehungsweise der BALM-Fachinformationen geprüft werden.
Aktuelle Kontaktdaten, Formulare und thematische Ansprechstellen veröffentlicht das BALM auf seiner offiziellen Website. Für konkrete Anliegen sollte die zuständige Fachseite genutzt werden, weil Förderanträge, Mautfragen, Ordnungswidrigkeiten und Marktzugang unterschiedliche Kontaktwege haben. Der Hauptsitz befindet sich in Köln; zusätzlich bestehen Außenstellen.
BALM ist der neue Name des früheren Bundesamts für Güterverkehr. Die Namensänderung gilt seit dem 1. Januar 2023.
Ja. Das BALM führt im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten Straßen- und Mautkontrollen durch und kann festgestellte Verstöße verfolgen oder an zuständige Stellen weitergeben.
Auf balm.bund.de im jeweiligen Themen- oder Förderbereich. Wegen möglicher Änderungen sollten Fristen und Dokumentversionen immer direkt dort geprüft werden.
Fachlicher Prüfstand: 10.08.2026. Quellen: BALM – Kontrollen, BALM – Fahrpersonalrecht FAQ und offizielle Mitteilung zur Umbenennung.