Unter einer Frachtforderung versteht man im Transport- und Logistikrecht den rechtlichen Anspruch des Frachtführers (oder der Spedition) gegen den Auftraggeber (den Absender oder Empfänger) auf Zahlung des vereinbarten Entgelts – dem sogenannten Frachtlohn.
Die Frachtforderung stellt die primäre Gegenleistung für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports dar. Im deutschen Recht ist dieser Anspruch im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Damit eine Frachtforderung rechtlich geltend gemacht werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Leistungserbringung und der Fälligkeit erfüllt sein.
Der Anspruch auf den Frachtlohn wird maßgeblich durch den Frachtvertrag (§ 407 HGB) begründet. Grundsätzlich gilt in der Logistik das Prinzip der Vorleistung: Der Frachtführer muss das Gut zunächst transportieren, bevor der Zahlungsanspruch fällig wird.
Mit Abschluss des Frachtvertrags entsteht der abstrakte Anspruch auf den späteren Frachtlohn.
Nach § 420 Abs. 1 HGB wird die Frachtforderung in dem Moment fällig, in dem das Gut am Zielort abgeliefert wird.
Wird nicht gezahlt, steht dem Frachtführer nach § 440 HGB ein Pfandrecht an der Ware zu, solange er sie im Besitz hat.
Zur Frachtforderung im weiteren Sinne gehören neben dem reinen Transportentgelt oft auch weitere Ansprüche, die während des Transports entstehen können. Es ist wichtig, diese Positionen auf der Frachtrechnung sauber zu trennen:
Ein kritischer Punkt bei Frachtforderungen ist die Verjährungsfrist. Im Transportrecht gelten wesentlich kürzere Fristen als im allgemeinen bürgerlichen Recht (BGB), wo die Regelverjährung drei Jahre beträgt.
Standard-Verjährung: Nach § 439 HGB verjähren Ansprüche aus einem Transportvertrag in einem Jahr.
Fristbeginn: Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde.
Ausnahme bei Vorsatz: Hat der Schuldner den Schaden oder das Nichtzahlen vorsätzlich oder leichtfertig (in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreffen wird) verursacht, verlängert sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre.
Typische Begriffe im Zusammenhang mit Frachtforderung sind: Frachtführer, Sendungsverlust, Transportauftrag und Transportschaden