Das Reverse Charge Verfahren ist ein umsatzsteuerliches Verfahren, bei dem nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Es kommt vor allem bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU und bei bestimmten Inlandsgeschäften zum Einsatz.
Das Reverse Charge Verfahren ändert die umsatzsteuerliche Pflicht auf eine besondere Weise. Normalerweise stellt ein Unternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuer. Beim Reverse Charge jedoch entfällt diese Pflicht. Stattdessen muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft entlastet den Leistenden.
In der Praxis ist das Verfahren besonders bei Dienstleistungen innerhalb der EU relevant. Ein typisches Beispiel ist eine deutsche Agentur, die eine IT-Dienstleistung aus Polen bezieht. Die polnische Firma stellt eine Netto-Rechnung aus, ohne Umsatzsteuer. Die deutsche Firma muss die Steuer in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung erklären. Damit ist sie gleichzeitig Schuldner und potenziell vorsteuerabzugsberechtigt.
Auch bei bestimmten innerdeutschen Leistungen greift das Verfahren. Dazu gehören etwa Bauleistungen oder Lieferungen von Schrott und Altmetall. In solchen Fällen muss der Rechnungsempfänger die Steuer schultern. Dies gilt aber nur, wenn beide Beteiligte Unternehmer sind. Privatpersonen sind davon ausgeschlossen.
Ein weiterer Vorteil des Verfahrens: Es reduziert Umsatzsteuerbetrug. Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften wird so verhindert, dass sich unseriöse Unternehmen die Umsatzsteuer erstatten lassen, obwohl sie nie abgeführt wurde. Zudem vereinfacht es für ausländische Unternehmen den Marktzugang, da sie keine Steuern im Inland abführen müssen.
Wichtig ist, dass die Rechnung korrekt ausgestellt wird. Sie darf keine Umsatzsteuer enthalten. Stattdessen muss ein Hinweis wie „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „Reverse Charge“ enthalten sein. Fehlerhafte Rechnungen können zu Vorsteuerproblemen führen. Auch die korrekte Kennzeichnung in der Umsatzsteuervoranmeldung ist essenziell.
Typische Begriffe, die im Kontext des Reverse Charge Verfahren verwendet werden, sind: Frachtkosten, Handelsrechnung, Incoterms und Internationale Transporte
https://www.microtech.de/erp-wiki/reverse-charge-verfahren/
https://www.haufe.de/thema/reverse-charge-verfahren/