Ein Ursprungszeugnis ist ein offiziell beglaubigtes Dokument, das bestätigt, in welchem Land ein Produkt hergestellt oder be- bzw. verarbeitet wurde. Es dient als Herkunftsnachweis im internationalen Warenverkehr und spielt eine zentrale Rolle bei der zollrechtlichen Einordnung von Waren. Behörden wie der Zoll benötigen das Ursprungszeugnis, um Importvorschriften korrekt anzuwenden, Handelsstatistiken zu führen, Maßnahmen wie Antidumpingzölle umzusetzen oder Handelsbeschränkungen zu prüfen. Auch im innerstaatlichen Verwaltungsverkehr – etwa bei Fahrzeugzulassungen oder Lebensmittelkontrollen – sowie im privaten Geschäftsverkehr hat das Ursprungszeugnis Bedeutung, weil es die Vertrauensbasis zwischen Handelspartnern stärkt und Transparenz über die Herkunft eines Produktes schafft.
Ein Ursprungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das den Ursprung einer Ware bestätigt und im internationalen Handel als Nachweis dient. Es wird von zuständigen Stellen wie Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
Ein Ursprungszeugnis muss ausgestellt werden, wenn es von den Zollvorschriften des Empfängerlandes verlangt wird oder zur Erfüllung handelspolitischer Anforderungen notwendig ist.
Es bescheinigt den handelspolitischen Ursprung einer Ware und ermöglicht so die Einhaltung von Zollvorschriften sowie die Inanspruchnahme bestimmter Handelsvorteile.
Ein Ursprungszeugnis wird benötigt, wenn das Zielland dies vorschreibt, beispielsweise zur Kontrolle der Warenbewegung, für Importbeschränkungen oder auf Kundenwunsch.