Ein Sendungsverlust liegt vor, wenn eine versandte Ware auf dem Transportweg verloren geht – etwa durch Diebstahl, falsche Zustellung oder fehlerhafte Zuweisung. In solchen Fällen kann der Käufer gegenüber dem Händler Ansprüche geltend machen, während dieser gemäß § 425 Abs. 1 HGB Rückgriff auf den Frachtführer nehmen kann. Der Frachtführer ist gesetzlich verpflichtet, eine Versicherung gegen Sendungsverluste abzuschließen.
Typische Begriffe, die im Kontext von Sendungsverlust verwendet werden, sind: Frachtversicherung, Tracking, Transportauftrag, Sendungsinformationssystem und Transportschaden.